Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 50 Views | 15.02.2024 | 10:56 Uhr
geschrieben von Harry Ziegler

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Stromrechnung-aufgrund fiktiver Hochrechnung falsche Nachzahlung

Bestell-/Kundennummer: 242140601677

E.ON ist seit Jahren mein Stromlieferant (2 Zähler: 1 x Haushaltsstrom, 1 x Wärmeenergie).

SCHLAGWORTE

Im Januar 2023 wurde eine Solaranlage installiert und in Betrieb genommen. Der eine Zähler (Wärmeenergie) musste aus technischen Gründen seit Dezember 2022 abgeklemmt werden. Der Strom lief nur über einen Zähler (Haushaltsstrom, der ist teuer als Wärmestrom, aber ging nicht anders).

Nach Inbetriebnahme der Solaranlage wurden von einem Monteur des Netzwerkbetreibers (Westnetz) die alten Zähler abmontiert, und durch zwei neue Zähler ersetzt (1 x Haushaltstrom, Eigenverbrauch Solarstrom, 1 x Wärmeenergie für die Lüftungsheizung und Einspeisung Solarstrom ins Netz).

Im Oktober 2023 erhielt ich dann eine Abrechnung von E.ON. Bis Ende Januar war sie korrekt, für die Zeit danach wurden jedoch fiktive Zahlen angesetzt aufgrund der Fortschreibung der Daten des Haushaltstroms (Zähler 1) von Ende Januar. Dadurch ergab sich eine irreale Nachzahlung von 1.900,-- Euro und eine irreale monatliche Abschlagzahlung von 280,-- Euro. Eine Abrechnung des Wärmestroms (Zähler 2) erfolgte nicht.

Ich habe daraufhin E.ON und Westnetz (Zählernummern, Verbrauchsdaten, fehlerhafte und fehlende Abrechnung) informiert. Westnetz hat im November daraufhin die konkreten Verbrauchsdaten abgerufen. Von Westnetz und der Netzagentur haben wir inzwischen eine korrekte Abrechnung über den eingespeisten Solarstrom.

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Von E.ON wurde wir auf Mitte Januar vertröstet. Die vebrauchsbezogene Abrechnung erfolge dann. Ende Januar kam eine verbrauchsbezogene Abrechnung allerdings nur für November und Dezember. Der Wärmestrom wurde über den teuereren Haushaltstrom abgerechnnet (Forderung einer weiteren Nachzahlung) und keine separate Abrechnung für den Wärmestrom gemacht.

Habe E.ON jetzt bis 20.02.2024 eine Frist gesetzt, damit sie ihre Rechnungen verbrauchsbezogen korrigieren, die irreale Nachzahlung erstatten (ca. 40 % meines Haushaltsstroms ist Eigenverbrauch Solarstrom) und für die Wärmeenergie eine korrekte Abrechnung erstellen.

Bis jetzt habe ich noch keine weitere Reaktion.

Ich habe die Nase voll, da geht es um richtiges Geld. Daher geht das Ganze nach dem 20.02.204 an meinen Rechtsanwalt.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstattung und Korrektur der irrealen Nachzahlung, ordnungsgemäße Abrechnung nach Verbrauch (Haushaltsstrom), Erstellen einer Abrechnung nach Verbrauch für Wärmestrom


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2024 | 10:56
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Harry,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass wir uns bislang nicht besser um die Klärung Ihres Anliegens gekümmert haben. Bitte entschuldigen Sie.

Gern haben wir jetzt unsere zuständigen Kollegen an Bord geholt und sie gebeten, dass sie sich priorisiert um die Bearbeitung kümmern. Sie melden sich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Herzliche Grüße und haben Sie einen schönen Donnerstag
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.02.2024 | 15:28
von Harry Ziegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON hat geantwortet, dass man die Beschwerde weiterleiten werde. Bis jetzt ist allerdings nichts passiert. Sieht nach Vertröstung aus. Wenn sich diese Woche nichts tut, geht das an meinen Rechtsanwalt. Dennoch Danke für die Veröffentlichung.


23.02.2024 | 19:08
von Harry Ziegler | Regelverstoß melden
Von E.ON kamen ein paar tröstende Worte. Man habe den Vorgang weitergeleitet. Passiert ist nichts. Nächste Wochw geht es daher an den Rechtsanwalt.



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