261 Views | 22.02.2024 | 14:20 Uhr
geschrieben von Cristóvão Afonso
FUXTEC GmbH (Herrenberg-Gültstein)
Nach jetzt etlichen Beschwerden stellt sich FUXTEC immer noch stur, obwohl es klar ein Qualitätsproblem ist.
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Da könnte man klar Kulanz geltend machen, wenn bei mehreren Geräten nach 2 Min. der Gashebel reißt.
Ich werde mich weiterhin beschweren, wenn es sein muss, über Jahre.
Meine Forderung an FUXTEC GmbH:
Kulanz-Reparatur oder ein Ersatzgerät, welches 59,-- € kostet.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Kulanz ist (vereinfacht dargestellt) eine freiwillige Leistung des Anbieters, welche u. a. nach Ablauf von Gewährleistung und/oder Garantie zum Tragen kommen kann.
Mitnichten kann Kulanz "geltend" gemacht werden seitens des Kunden, das muss der Anbieter schon freiwillig machen.
Wenn das Gerät sich noch in einer Gewährleistungs- oder Garantiephase befindet, die es übrigens auch für Reparaturen gibt, dann sollten Sie sich darauf berufen. Nicht auf Kulanz, darauf hat man als Kunde nun mal leider keinen Anspruch.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und dabei bestimmt der Hersteller die Regeln. Eine Garantie kann vom Käufer nicht eingefordert werden.
Kulanz ist ebenso eine freiwillige Leistung, die nichts mit gesetzlichen Ansprüchen oder einer Garantie zu tun hat. Wird Kulanz nicht gewährt, kann man nichts machen. Egal, wie oft man sich beschwert.
Im übrigen hat der Käufer sehr wohl das Recht eine (freiwillig) gewährte Garantie auch einzufordern, diese ist Bestandteil des Kaufvertrages.
Wiederholung: Garantie ist eine freiwillige (und damit nicht einzufordernde) Erklärung des Herstellers. Bei einer Garantie bestimmt nur einer die Regeln: Der Hersteller.
Im übrigen ist auch Kulanz nicht einforderbar, sondern ein Entgegenkommen des Gegenübers.
Deshalb ist der Kommentar a'la 3737851 wieder mal ziemlich an der Realität vorbei.
Deshalb gern nochmals: selbstverständlich ist eine (freiwillige) Garantie ein Bestandteil eines Kaufvertrages, sofern diese Garantie im Vertrag vereinbart ist. Logischerweise war dies damit gemeint.
Die Bedingungen der Garantie bestimmt der Garantiegeber, der Käufer akzeptiert diese mit dem Kauf, eine (freiwillige) Garantie ist oft kaufentscheidend, sofern die Bedingungen akzeptabel sind, was natürlich die Regel ist.
Der Verkäufer/Garantiegeber garantiert zusätzlich zur gesetzlichen Regelung bestimmte Eigenschaften, deren Funktion und den Umgang mit Abweichungen und deren Beseitigung zu seinen Bedingungen auf eine bestimmte Zeit, oft länger als die gesetzlichen Regelungen, natürlich vor allem im Interesse einer Kundenbindung und um sich von der Konkurrenz abzuheben.
Und natürlich kann ein Käufer sich dann auch auf die Einhaltung der vereinbarten (Garantie) -Bedingungen berufen.
Vielleicht sollte man einfach auch mal googeln, warum "Garantie" und "ich garantiere Jemanden etwas" im engen Zusammenhang stehen und deshalb dies sehr häufig im Handel und Handwerk eine Kaufanbahnung und Vertragsabschlüsse positiv beeinflussen sollen.