261 Views | 22.02.2024 | 14:20 Uhr
geschrieben von Cristóvão Afonso

FUXTEC GmbH (Herrenberg-Gültstein)

FUXTEC stellt sich weiterhin stur

Nach jetzt etlichen Beschwerden stellt sich FUXTEC immer noch stur, obwohl es klar ein Qualitätsproblem ist.

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Da könnte man klar Kulanz geltend machen, wenn bei mehreren Geräten nach 2 Min. der Gashebel reißt.

Ich werde mich weiterhin beschweren, wenn es sein muss, über Jahre.

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Meine Forderung an FUXTEC GmbH: Kulanz-Reparatur oder ein Ersatzgerät, welches 59,-- € kostet.


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Kommentare und Trackbacks (7)


22.02.2024 | 15:21
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Verwechseln Sie Kulanz gerade mit Gewährleistung (oder Garantie)?

Kulanz ist (vereinfacht dargestellt) eine freiwillige Leistung des Anbieters, welche u. a. nach Ablauf von Gewährleistung und/oder Garantie zum Tragen kommen kann.

Mitnichten kann Kulanz "geltend" gemacht werden seitens des Kunden, das muss der Anbieter schon freiwillig machen.

Wenn das Gerät sich noch in einer Gewährleistungs- oder Garantiephase befindet, die es übrigens auch für Reparaturen gibt, dann sollten Sie sich darauf berufen. Nicht auf Kulanz, darauf hat man als Kunde nun mal leider keinen Anspruch.

22.02.2024 | 17:48
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Ergänzung: Sachmängelhaftung (umgangssprachlich Gewährleistung) ist eine gesetzliche Regelung. Dafür ist der Verkäufer zuständig. Wenn also bei der ersten Benutzung (nach 2 Minuten) der Hebel reißt, hat der Käufer einen glasklaren Anspruch an den Händler, und zwar ausschließlich an diesen. Vorausgesetzt, der Mangel trat im ersten Jahr nach dem Kauf auf. Für das 2. Jahr muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Beginn an bestand.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und dabei bestimmt der Hersteller die Regeln. Eine Garantie kann vom Käufer nicht eingefordert werden.

Kulanz ist ebenso eine freiwillige Leistung, die nichts mit gesetzlichen Ansprüchen oder einer Garantie zu tun hat. Wird Kulanz nicht gewährt, kann man nichts machen. Egal, wie oft man sich beschwert.

23.02.2024 | 08:58
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Aus der Beschwerde geht eigentlich recht deutlich hervor, dass es wohl das Anliegen des Beschwerdeführers ist, weiterhin auf die Probleme und Mängel (auch öffentlich) hinzuweisen, um zumindest eine kulante Regelung auch nach längerer Zeit (außerhalb gesetzlicher Regelungen) zu erreichen, selbst wenn eine falsche Wortwahl (geltend machen) verwendet wird.

Im übrigen hat der Käufer sehr wohl das Recht eine (freiwillig) gewährte Garantie auch einzufordern, diese ist Bestandteil des Kaufvertrages.

23.02.2024 | 23:43
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Falsch. Garantie ist niemals ein Bestandteil des Kaufvertrags.

Wiederholung: Garantie ist eine freiwillige (und damit nicht einzufordernde) Erklärung des Herstellers. Bei einer Garantie bestimmt nur einer die Regeln: Der Hersteller.

Im übrigen ist auch Kulanz nicht einforderbar, sondern ein Entgegenkommen des Gegenübers.

24.02.2024 | 00:10
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Jaja, ich dachte es versteht sich von selbst, wie mein Kommentar gemeint ist.
Deshalb ist der Kommentar a'la 3737851 wieder mal ziemlich an der Realität vorbei.
Deshalb gern nochmals: selbstverständlich ist eine (freiwillige) Garantie ein Bestandteil eines Kaufvertrages, sofern diese Garantie im Vertrag vereinbart ist. Logischerweise war dies damit gemeint.
Die Bedingungen der Garantie bestimmt der Garantiegeber, der Käufer akzeptiert diese mit dem Kauf, eine (freiwillige) Garantie ist oft kaufentscheidend, sofern die Bedingungen akzeptabel sind, was natürlich die Regel ist.
Der Verkäufer/Garantiegeber garantiert zusätzlich zur gesetzlichen Regelung bestimmte Eigenschaften, deren Funktion und den Umgang mit Abweichungen und deren Beseitigung zu seinen Bedingungen auf eine bestimmte Zeit, oft länger als die gesetzlichen Regelungen, natürlich vor allem im Interesse einer Kundenbindung und um sich von der Konkurrenz abzuheben.

Und natürlich kann ein Käufer sich dann auch auf die Einhaltung der vereinbarten (Garantie) -Bedingungen berufen.

Vielleicht sollte man einfach auch mal googeln, warum "Garantie" und "ich garantiere Jemanden etwas" im engen Zusammenhang stehen und deshalb dies sehr häufig im Handel und Handwerk eine Kaufanbahnung und Vertragsabschlüsse positiv beeinflussen sollen.

14.03.2024 | 17:57
von Cristóvão Afonso noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FUXTEC interessieren Kunden nicht. Auch defekt verkaufte Ware soll man so hinnehmen. Alleine hier alles zu ignorieren sagt alles über FUXTEC!


04.04.2024 | 20:08
von Cristóvão Afonso noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde ein 15-€-Gutschein angeboten. was absolut lächerlich ist. Mein Vorschlag, das defekte Neugerät gegen ein günstiges E-Model zu tauschen, wurde abgelehnt. Jetzt schweigt FUXTEC. Der Kunde ist halt nichts wert in deren Augen.




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