Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 142 Views | 27.02.2024 | 09:31 Uhr
geschrieben von Bianca Reisch

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Doppelt abgebuchter Abschlag in Höhe von 2.718,00 €

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 403263384

Ich agiere hier im Namen meines Lebensgefährten.

Er ist seit 2020 Kunde bei der E.ON, ehemals Innogy.

Von April 2020 bis März 2023, wurden seinem Konto zwei verschiedene Abschlagsbeträge durch Innogy/E.ON belastet. Sämtliche Buchungen sind durch Kontoführung belegbar.

Hieraus ergibt sich hieraus ein Guthaben von 2.718,00 €.

Aufgrund einer schweren Erkrankung, konnte seitens des Verbrauchers nicht früher und nicht vehementer reagiert werden.

Trotz mehrmaliger telefonischer Kontaktaufnahme und schriftlicher Anmahnungen wurde seitens E.ON nicht reagiert.

Am 11.01.2024 wurde eine Verbraucherbeschwerde mit Fristsetzung per E-Mail und per Einschreiben eingereicht. Leider bis dato ohne jeglichen Rückbescheid.

Wir haben nun einen Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur gestellt. Die nächste Instanz wäre eine gerichtliche Auseinandersetzung, der wir dann relativ gelassen entgegensehen würden.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rückzahlung der doppelt eingezogegen Abschläge in Höhe von 2.718,00€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.02.2024 | 09:31
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Bianca,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, dass hier noch etwas ungeklärt ist. Leider dürfen wir Ihnen zu den Daten Ihres Lebensgefährten keine Auskunft geben. Wir unterstützen Sie aber gern und bekommen den Sachverhalt ganz bestimmt gemeinsam geklärt. Dazu haben wir jetzt verschiedene Möglichkeiten. Unser Vertragspartner kann uns gern eine E-Mail mit seiner Frage und der Vertragsnummer an socialmedia spider monkey eon.de schicken. Wenn Sie sich weiter für unseren Ansprechpartner um diese Angelegenheit kümmern, benötigen wir von unserem Vertragspartner eine Vollmacht. Einen passenden Vordruck dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.eon.de/de/pk/service/kontakt.html (relativ weit unten auf der Seite). Einfach ausfüllen, unterschreiben und uns - gern auch per E-Mail an socialmedia spider monkey eon.de - zurückschicken. Wir haben direkten Zugriff auf dieses Postfach und kümmern uns dann gern um alles Weitere. Viele Grüße und Ihnen einen schönen Tag Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.03.2024 | 12:11
von Bianca Reisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.03.2024 | 13:28
von Bianca Reisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.03.2024 | 12:41
von Bianca Reisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben die Firma E. EON, erneut, wie aufgefordert, nochmals angeschrieben. Seither hat sich niemand mehr bei uns gemeldet. Inzwischen hat sich die Schlichtungsstelle aktiv eingeschaltet.




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