179 Views | 27.02.2024 | 11:17 Uhr
geschrieben von B. F. Fundermann

DHL (Bonn)

DHL verweigert Schadenersatz

Bestell-/Kundennummer: CY270564313DE

Ich habe nach etwa 7 Wochen auf meinen Nachforschungsantrag folgende Antwort erhalten:

"Der Sendungsinhalt wird als Gefahrgut eingestuft. Der internationale Versand von Gefahrgut mit "DHL Paket International" ist für Privatkunden oder Geschäftskunden ohne Zusatzvereinbarung nicht zugelassen.

Der Inhalt Ihrer Sendung verstößt somit gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aus diesem Grund können wir Ihnen den entstandenen Schaden leider nicht ersetzen."

Für mich erklärt sich dadurch aber nicht, wieso Sie den Artikel nicht einfach an mich zurücksenden können oder doch Schadenersatz besteht, da sich der Artikel laut Sendungsverfolgung noch in Deutschland befindet und nicht Richtung Italien verschickt wurde.

Mir reicht es, wenn Sie den Artikel an mich zurücksenden. Solange der Artikel noch in Deutschland ist, und das ist er laut Sendungsverfolgung, sollte er einfach an mich zurück zugestellt werden oder Schadenersatz.

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Meine Forderung an DHL: Erstattung des vollen Betrages in Höhe von 350,-- EUR


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


27.02.2024 | 23:37
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Gefahrgutsendungen werden - eben weil es sich um Gefahrgut handelt - nicht zurückgesendet. Sonst könnte man die Sendung ja gleich zum Empfänger schicken.

Ich befürchte, durch die fehlerhafte Zusatzvereinbarung haben Sie keinerlei Ansprüche.

05.03.2024 | 13:04
von B. F. Fundermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute hat sich das Unternehmen nicht gemeldet.


05.03.2024 | 13:08
von B. F. Fundermann | Regelverstoß melden
Da sich die Sendung laut Sendungsverfolgung noch in Deutschland befindet, handelt es sich nicht um Gefahrengut. Da zudem keine Informationen zum Verbleib der Sendung bereitgestellt wurde, ist davon auszugehen, dass das Unternehmen kein Interesse am Auffinden der Sendung hat, was einen Widerspruch zu der Darstellung des Gefahrenguts steht. Zudem ist die Nichtherausgabe des Wertgegenstandes keine Präventionsmaßnahme.

06.03.2024 | 16:12
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Selbstverständlich handelt es sich weiterhin um Gefahrgut. Nur weil sich die Sendung - hoffentlich - noch in Deutschland befindet, wird sie nicht auf einmal zu keinem Gefahrgut.
Warum sollte das Desinteresse im Widerspruch zur Darstellung stehen?

Vielleicht hilft es, sich schriftlich bei DHL zu beschwerden. Denn es hört sich schon etwas eigenartig an, dass DHL nicht ordentlich deklarierte Gefahrgutsendungen einfach verschwinden lassen darf.

Was um alles in der Welt Gefährliches haben Sie da verschickt, dass Sie es nicht einmal zurückbekommen?



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