Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 1816 Views | 14.04.2010 | 22:31 Uhr
geschrieben von T. B.

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes-Pakete beschädigt, Paketversicherung zahlt nicht!

Letzte Woche habe ich nach einem ebay-Einkauf drei Pakete vom gleichen Absender mit gleichem Inhalt bekommen.

SCHLAGWORTE

Zwei Pakete davon waren beschädigt mit diversen Einbeulungen. Schon beim Tragen der Pakete hörte man es klirren und klimpern. Dabei war der Inhalt äußerst robust gebaut und mit mehreren Lagen Luftpolsterfolie sehr stoßsicher verpackt.

Beim Öffnen bestätigte sich meine Vermutung, der Inhalt war stark beschädigt: Metallgussteile verbogen, Glas gebrochen, Gehäuseteile aus sehr starken Kunststoff gebrochen. Außerdem ein Paket mit Feuchtigkeitsschaden. Der Inhalt musste einiges an Kräften ausgehalten haben.

Dass Hermes-Mitarbeiter große Pakete gerne auch mal in den Transporter werfen/wuchten, habe ich schon oft gesehen. Deswegen lasse ich meine Einkäufe immer extra gut verpacken.

Nun habe ich alles sorgfälltig niedergeschrieben und fotografisch dokumentiert und an Hermes als Schadenfall geschickt.

Heute, eine paar Tage später, bekam ich eine nur eine vorgenerierte Standardantwort mit einer Ablehnung des Versicherungsfalls. Die Antwort stimmte in keinem Fall mit der von mir geschilderten Sachlage überein und widersprach in jedem Ihrer Argumente meiner detailierten Schadensbeschreibung.

"Aufgrund der von Ihnen geschilderten Verpackungsmassnahmen und der äusserlich unbeschädigten Sendungen zum Zeitpunkt der Zustellung, können wir einer Anfrage auf Haftung nicht nachkommen.
Der Annahme eines nicht ordnungsgemäßen Transportverlaufs oder eines transportunüblichen Ereignisses, welches zu dem von Ihnen reklamierten Defekt führte, können wir nicht folgen.

Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit die Beschädigung auf ungenügende Verpackung durch den Absender oder die natürliche Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen ist.

Ist ein Schaden eingetreten, der auf die nicht sachgerechte Verpackung oder Schadensneigung der Ware zurückzuführen ist, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Bei Mängeln an der von Ihnen gekauften Ware, wenden Sie sich im Rahmen des Kaufvertrags an den Verkäufer."

-


Die vielbeworbene Versandversicherung von bis 500,-- € greift also absolut nicht.

Dabei ist ein Versicherungsfall ist im Versandwesen nicht unüblich und sollte demnach auch sorgfälltig geprüft werden. Mit UPS und USPS hatte ich ebenfalls schon mal beschädigte Sendungen, und stets hat die Versicherung nach einer guten Foto-Dokumentation voll gegriffen.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Anerkennung des Versicherungsfalles


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.04.2010 | 11:04
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Reklamationsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass es Anlaß zur Beanstandung unseres Service gab.

Wir werden den Vorgang nochmals eingehend prüfen und uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (25)


14.04.2010 | 23:06
von ReclaBoxler-4241225 | Regelverstoß melden
Grundsätzlich greift die Versicherung schon, aber nur, wenn Sie den Schaden sofort im Beisein des Zustellers reklamieren.
Wenn das alles so offentsichtlich war, dann hätten Sie die Annahme verweigern sollen oder den Schaden sofort beim Zusteller reklamieren sollen.

14.04.2010 | 23:50
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Stimmt leider. Wenn schon bei der Zustellung zu erkennen war, dass die Pakete beschädigt sind, hätten Sie entweder die Annahme verweigern oder im Beisein des Zustellers öffnen und sofort reklamieren müssen :(.

15.04.2010 | 09:46
von ReclaBoxler-3350196 | Regelverstoß melden
Versandversicherungen kann man sich sparen. Die zahlen eigentlich nie. Da bleibt Ihnen wohl nur der Weg zu einem Anwalt.

15.04.2010 | 12:45
von T. B. | Regelverstoß melden
"Grundsätzlich greift die Versicherung schon, aber nur, wenn Sie den Schaden sofort im Beisein des Zustellers reklamieren. Wenn das alles so offentsichtlich war, dann hätten Sie die Annahme verweigern sollen, oder den Schaden sofort beim Zusteller reklamieren sollen."

Die Zustellung erfolgte nicht bei mir. Unterschrieben hat meine Nachbarin. Die Pakete standen danach im Treppenhaus. Eine sofortige Reklamation beim Zusteller war also gar nicht erst möglich.

Habe alles aufgehoben, ich kann also beweisen, dass ich die Pakete nicht angenommen habe. Aber danach wird ja nicht einmal gefragt (siehe Antwortschreiben).

15.04.2010 | 13:14
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Au weia, einfacher konnten Sie es der Versicherung gar nicht machen, als genau das so zu schreiben... "Die Zustellung erfolgte nicht bei mir. Unterschrieben hat meine Nachbarin. Die Pakete standen danach im Treppenhaus."

Und wenn sich jemand im Treppenhaus daran zu schaffen gemacht hat? Die Nachbarin hätte reklamieren müssen, wenn sie das annimmt. Sie sollten die Beschwerde gegen Ihre Nachbarin richten ;). Und wenn diese behauptet, es war alles in Ordnung? Dann muss noch doch jemand im Treppenhaus gewesen sein.
Und es ist schlichtweg egal, WER die Pakete angenommen hat. Derjenige, der es getan hat, hat die ordnungsgemäße Zustellung unterschrieben. Punkt.
Also instruieren Sie Ihre Nachbarn, keine Pakete mehr für Sie anzunehmen! Das ist zwar unbequemer, weil Sie die dann evtl. selbst abholen müssen, aber dafür können Sie auch ggf. reklamieren.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie weltfremd manche Leute sind...

15.04.2010 | 13:38
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Nein, ich arbeite ganz gewiss nicht für Hermes. Da ist wohl eine Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Hermes hätte das Paket nicht ohne Unterschrift abgestellt. Ich wiederhole mich ungern, aber die Nachbarin hat die Zustellung bestätigt, das ist Fakt!
Dann hätte die Nachbarin das Paket in ihrer Wohnung deponieren müssen. Wie wollen Sie den Nachweis führen, dass niemand das unbeaufsichtigte Paket im Treppenhaus beschädigt hat?
Verschwenden Sie ruhig Ihre Zeit, den Anwalt wird´s freuen. :)

15.04.2010 | 14:03
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Sie WOLLEN es nicht verstehen! Die "fremde" Person hat unterschrieben! Damit ist die Zustellung erledigt. Und der Treppenhaus-Vermerk ist ebenfalls eine Argumentation FÜR Hermes. Das lässt sich nämlich herrlich so interpretieren, dads die Pakete nach Zustellung (Unterschrift!) nicht sicher verwahrt wurden. Dies wurde bewußt auf den Zustellunterlagen vermerkt. Sollte es tatsächlich zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen (was ich stark bezweifele), wird Sie der Anwalt der Gegenseite förmlich "auseinandernehmen".

15.04.2010 | 14:08
von Bab | Regelverstoß melden
Stimmt genau. Entweder Sie untersagen Hermes & Co., Pakete für Sie bei Nachbarn abzugeben, oder aber Sie sagen Ihren Nachbarn, dass sie für Sie keine Pakete annehmen sollen. Es sei denn, der Nachbar, der das Paket annimmt, erklärt sich bereit, es genauestens auf Schäden zu untersuchen (was ich mir kaum vorstellen kann). Ansonsten stimme ich "Kein Jeck" vollkommen zu.

15.04.2010 | 14:08
von Hermes | Regelverstoß melden
Ich weiß nicht, wie das bei Hermes ist, aber bei der Post ist es so: Wenn ein Paket an einen Ersatzempfänger (z.B. Nachbar) zugestellt wurde, so hat der Empfänger von diesem Zeitpunkt an sieben Werktage Zeit, die Annahme nachträglich zu verweigern. Voraussetzung; Paket ist noch ungeöffnet!

Bei einer nachträglich festgestellten Beschädigung hat der Empfänger ebenfalls sieben Werktage Zeit, diesen Schaden bei einer Postfiliale zu melden. Dort wird dann alles weitere veranlasst und die Schadenabwicklung erfolgt anschließend mit dem Absender (Auftraggeber, mal unabhängig von dem daraus resultierenden Ergebnis).

Wenn es wirklich so bei Hermes läuft, wie von Herrn Wachholz beschrieben, dann lohnt sich vielleicht doch ein Gang zum Anwalt?

15.04.2010 | 14:13
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
 spider monkey Speedypaule:
Da müsste man nun mal die AGB von Hermes wälzen, aber was soll das jetzt noch bringen? Das Paket wurde geöffnet - trotz klar erkennbarer Schäden, damit ist alles hinfällig...

Löblich wenn DHL das anders handhabt, aber in diesem Fall ist es nun einmal vergebliche Mühe, etwas erreichen zu wollen.

15.04.2010 | 14:21
von Hermes | Regelverstoß melden
Mag sein, dass es in diesem Falle hier tatsächlich zu spät ist, dann beim nächsten Paketversand Hermes die rote Karte zeigen. Aber trotzdem, bei allem Respekt einen solchen Unsinn wie von "kein Jeck" und "Bab" habe ich hier schon lange nicht mehr gelesen.

Wäre mal auf Ihren Eintrag hier gespannt, wenn es sich um ein Paket von Ihnen gehandelt hätte... Ob Sie da auch so viel Verständnis für den Götterboten gehabt hätten.

Sie haben sicher auch schon ihre gesamte Nachbarschaft per Aushang informiert, keine Pakete für sie anzunehmen.

15.04.2010 | 14:26
von Bab | Regelverstoß melden
Speedy.... Warum so ironisch? Ich habe tatsächlich meine Nachbarn gebeten, keine Pakete für mich anzunehmen. Ich bin mir nicht zu Schade, sie selbst abzuholen, zumal Hermes-Annahmestellen fast schon an jeder "Straßenecke" vorhanden sind. Und - ja - eben aus dem Grund, da ich mir das Paket gerne selber anschaue, bevor ich es in Empfang nehme, möchte ich nicht, dass dies andere für mich tun. SO was gibt´s tatsächlich.....
Die Verbraucherzentrale rät meistens, einen Anwalt aufzusuchen. Irgendwie müssen Anwälte ja auch leben. ;-)

15.04.2010 | 14:32
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Aha, also auf die Fakten hinzuweisen, ist also Unsinn!? Gut, dass wenigstens Sie hier vernünftige Ratschläge erteilen. ;) Was glauben Sie, was "Ihre" DHL in diesem Fall machen würde? Paket angenommen und nachweisbar unbeaufsichtigt deponiert? Wollen Sie mir allen Ernstes erzählen, DHL würde für den Schaden - bei gleicher Sachlage - aufkommen?

Dann glauben Sie auch, dass die Erde eine Scheibe ist...?

15.04.2010 | 14:35
von Sammy | Regelverstoß melden
Ja, streitet euch halt. AGB's hin oder her, Fakt ist, dass die Pakete beschädigt sind, und dies mit aller Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der Abgabe auch schon waren. Herr/Frau Wachholz wäre ja schön "blöd" das dann einfach so hinzunehmen, oder etwa nicht?
Das würde sicherlich keiner von euch. Und auch wenn Herr/Frau Wachholz keinen Erfolg bei der Durchsetzung der Forderung haben sollte, versuchen kann man es doch wenigstens. So und jetzt könnt ihr weiter diskutieren. :-)

15.04.2010 | 14:38
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Und NEIN, ich habe überhaupt kein Verständnis für Hermes, das wird vollkommen falsch interpretiert. Sicherlich ist das überhaupt nicht in Ordnung, beschädigte Pakete auszuliefern.
NUR: bei der geschilderten Sachlage ist es absolut aussichtslos Hermes noch zu Schadensersatz zu bewegen.

Für die Beschwerde habe ich kein Verständnis, da im Vorfeld bereits alles mögliche falsch gemacht wurde.
1. Paket wurde angenommen und Zustellung wurde bestätigt (vielleicht wollte die nette Nachbarin nur helfen).
2. Paket wurde geöffnet.

Was wollen Sie da noch reklamieren... Sie können im Restaurant auch nicht den Teller leer essen und sich dann über das Essen beschweren! (D.h. können schon, aber die Aussicht auf Erfolg ist eher marginal.)

15.04.2010 | 14:53
von Hermes | Regelverstoß melden
Ganau das ist doch der Punkt, den Teller habe ja nicht ich, sondern meine (Tisch-)Nachbarin leer gegessen und ich soll jetzt das ganze bezahlen... :)

Jetzt mal im Ernst, da sind die Abläufe bei der Post, wie oben geschildert, schon besser und vor allem auch fair. Sieben Tage Zeit, um einen Schaden zu melden, da hätte es diese Rekla hier nicht gegeben...

Hinterher ist man halt immer schlauer, bis zum nächsten Mal!

15.04.2010 | 15:01
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Genau DAS ist der Punkt, den ich oben schon einmal angesprochen habe, die Beschwerde müsste sich gegen die Nachbarin richten. Die hat bestätigt (ohne auf Transportschaden hinzuweisen) und angenommen. Danach hat sie aber nicht mit der nötigen Sorgfalt das Paket abgestellt, sondern einfach im Treppenhaus stehen lassen.

Gibt ein wunderbar nachbarschaftliches Verhältnis! :D

15.04.2010 | 15:06
von ReclaBoxler-2015815 | Regelverstoß melden
Nö, also wenn schon der "Teller-Vergleich", dann doch bitte richtig. Also, so siehts aus: Essen bestellt, vom Tisch aufgestanden, der Kellner bringt den Teller. Halb vergammelter Fraß schön übertüncht mit viel Soße (also kaum sichtbar). Teller wird bei der Tischnachbarin abgestellt, die denkt sich nix dabei. Gast kommt wieder, bemerkt schon, dass das Essen anders aussieht, als gewohnt. Kuck sich die Sache genauer an, stochert bisschen im Essen rum, stellt fest Essen vergammelt. "Schock", will reklamieren, Kellner & Restaurantinhaber verweigern dies aber, weil ja die Tischnachbarin auch nix gesagt hat -SO! Kommt schon eher hin. :-)

15.04.2010 | 15:15
von Hermes | Regelverstoß melden
Hallo Herr/Frau Wachholz,

vielleicht gibt es ja doch noch ein Happy End, siehe folgenden Fall: Beschwerde ID-28004 (Vielleicht hier auch ein Versuch wert?). Nächstes Mal vielleicht doch lieber wieder mit der alten Bundespost...

Dort schein doch nicht alles schlechter zu sein als bei den anderen oft so hoch gelobten Paketgöttern.

Viele Grüße!

15.04.2010 | 15:18
von Hermes | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2015815

Der war gut!
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1 reclabox beschwerde de 29313 teaser


15.04.2010 | 15:25
von ReclaBoxler-2015815 | Regelverstoß melden
War nix? Dabei hab' ich mir echt Mühe gegeben, Männer halt. Mit nix zufrieden zu stellen. :-)
LG Sammy

15.04.2010 | 15:31
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Zum "Teller". ;) Der Vergleich hinkt... Rumstochern = vorsichtig begutachten, aber aufmachen und rausholen = aufessen, da können Kellner und Koch nix mehr machen... :D Und jetzt reichts mir... :)

15.04.2010 | 15:36
von Hermes | Regelverstoß melden
Doch doch, ich sagte ja, der war gut. Ich finde, der Teller-Vergleich sagt alles und diese Reklamation kann damit als "Gelöst" betrachtet werden! Der nächste bitte ...

15.04.2010 | 15:41
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Nachschlag ;)

Die o.a. Beschwerde (ID-28004) ist ja noch kurioser! Das Paket war äusserlich UNBESCHÄDIGT! Wenn Hermes DAS noch reguliert, haben Sie vielleicht doch noch Chancen...
Ist allerdings sehr merkwürdig, damit ist dem Betrug ja Tür und Tor göffnet, einfach in der Innenverpackung zerstörte Ware versenden und nachher reklamieren. Da war Hermes aber seeeehr kulant. :D

10.05.2010 | 13:23
von T. B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einigem Hin und Her habe ich nun die Rückzahlung erhalten. Der Service könnte besser sein.




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