Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Hermes-Pakete beschädigt, Paketversicherung zahlt nicht!
Letzte Woche habe ich nach einem ebay-Einkauf drei Pakete vom gleichen Absender mit gleichem Inhalt bekommen.
Zwei Pakete davon waren beschädigt mit diversen Einbeulungen. Schon beim Tragen der Pakete hörte man es klirren und klimpern. Dabei war der Inhalt äußerst robust gebaut und mit mehreren Lagen Luftpolsterfolie sehr stoßsicher verpackt.
Beim Öffnen bestätigte sich meine Vermutung, der Inhalt war stark beschädigt: Metallgussteile verbogen, Glas gebrochen, Gehäuseteile aus sehr starken Kunststoff gebrochen. Außerdem ein Paket mit Feuchtigkeitsschaden. Der Inhalt musste einiges an Kräften ausgehalten haben.
Dass Hermes-Mitarbeiter große Pakete gerne auch mal in den Transporter werfen/wuchten, habe ich schon oft gesehen. Deswegen lasse ich meine Einkäufe immer extra gut verpacken.
Nun habe ich alles sorgfälltig niedergeschrieben und fotografisch dokumentiert und an Hermes als Schadenfall geschickt.
Heute, eine paar Tage später, bekam ich eine nur eine vorgenerierte Standardantwort mit einer Ablehnung des Versicherungsfalls. Die Antwort stimmte in keinem Fall mit der von mir geschilderten Sachlage überein und widersprach in jedem Ihrer Argumente meiner detailierten Schadensbeschreibung.
"Aufgrund der von Ihnen geschilderten Verpackungsmassnahmen und der äusserlich unbeschädigten Sendungen zum Zeitpunkt der Zustellung, können wir einer Anfrage auf Haftung nicht nachkommen.
Der Annahme eines nicht ordnungsgemäßen Transportverlaufs oder eines transportunüblichen Ereignisses, welches zu dem von Ihnen reklamierten Defekt führte, können wir nicht folgen.
Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit die Beschädigung auf ungenügende Verpackung durch den Absender oder die natürliche Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen ist.
Ist ein Schaden eingetreten, der auf die nicht sachgerechte Verpackung oder Schadensneigung der Ware zurückzuführen ist, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Bei Mängeln an der von Ihnen gekauften Ware, wenden Sie sich im Rahmen des Kaufvertrags an den Verkäufer."
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Die vielbeworbene Versandversicherung von bis 500,-- € greift also absolut nicht.
Dabei ist ein Versicherungsfall ist im Versandwesen nicht unüblich und sollte demnach auch sorgfälltig geprüft werden. Mit UPS und USPS hatte ich ebenfalls schon mal beschädigte Sendungen, und stets hat die Versicherung nach einer guten Foto-Dokumentation voll gegriffen.
16.04.2010 | 11:04
Abteilung: Reklamationsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern sehr, dass es Anlaß zur Beanstandung unseres Service gab.
Wir werden den Vorgang nochmals eingehend prüfen und uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Wenn das alles so offentsichtlich war, dann hätten Sie die Annahme verweigern sollen oder den Schaden sofort beim Zusteller reklamieren sollen.
Die Zustellung erfolgte nicht bei mir. Unterschrieben hat meine Nachbarin. Die Pakete standen danach im Treppenhaus. Eine sofortige Reklamation beim Zusteller war also gar nicht erst möglich.
Habe alles aufgehoben, ich kann also beweisen, dass ich die Pakete nicht angenommen habe. Aber danach wird ja nicht einmal gefragt (siehe Antwortschreiben).
Und wenn sich jemand im Treppenhaus daran zu schaffen gemacht hat? Die Nachbarin hätte reklamieren müssen, wenn sie das annimmt. Sie sollten die Beschwerde gegen Ihre Nachbarin richten ;). Und wenn diese behauptet, es war alles in Ordnung? Dann muss noch doch jemand im Treppenhaus gewesen sein.
Und es ist schlichtweg egal, WER die Pakete angenommen hat. Derjenige, der es getan hat, hat die ordnungsgemäße Zustellung unterschrieben. Punkt.
Also instruieren Sie Ihre Nachbarn, keine Pakete mehr für Sie anzunehmen! Das ist zwar unbequemer, weil Sie die dann evtl. selbst abholen müssen, aber dafür können Sie auch ggf. reklamieren.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie weltfremd manche Leute sind...
Hermes hätte das Paket nicht ohne Unterschrift abgestellt. Ich wiederhole mich ungern, aber die Nachbarin hat die Zustellung bestätigt, das ist Fakt!
Dann hätte die Nachbarin das Paket in ihrer Wohnung deponieren müssen. Wie wollen Sie den Nachweis führen, dass niemand das unbeaufsichtigte Paket im Treppenhaus beschädigt hat?
Verschwenden Sie ruhig Ihre Zeit, den Anwalt wird´s freuen. :)
Bei einer nachträglich festgestellten Beschädigung hat der Empfänger ebenfalls sieben Werktage Zeit, diesen Schaden bei einer Postfiliale zu melden. Dort wird dann alles weitere veranlasst und die Schadenabwicklung erfolgt anschließend mit dem Absender (Auftraggeber, mal unabhängig von dem daraus resultierenden Ergebnis).
Wenn es wirklich so bei Hermes läuft, wie von Herrn Wachholz beschrieben, dann lohnt sich vielleicht doch ein Gang zum Anwalt?
Da müsste man nun mal die AGB von Hermes wälzen, aber was soll das jetzt noch bringen? Das Paket wurde geöffnet - trotz klar erkennbarer Schäden, damit ist alles hinfällig...
Löblich wenn DHL das anders handhabt, aber in diesem Fall ist es nun einmal vergebliche Mühe, etwas erreichen zu wollen.
Wäre mal auf Ihren Eintrag hier gespannt, wenn es sich um ein Paket von Ihnen gehandelt hätte... Ob Sie da auch so viel Verständnis für den Götterboten gehabt hätten.
Sie haben sicher auch schon ihre gesamte Nachbarschaft per Aushang informiert, keine Pakete für sie anzunehmen.
Die Verbraucherzentrale rät meistens, einen Anwalt aufzusuchen. Irgendwie müssen Anwälte ja auch leben. ;-)
Dann glauben Sie auch, dass die Erde eine Scheibe ist...?
Das würde sicherlich keiner von euch. Und auch wenn Herr/Frau Wachholz keinen Erfolg bei der Durchsetzung der Forderung haben sollte, versuchen kann man es doch wenigstens. So und jetzt könnt ihr weiter diskutieren. :-)
NUR: bei der geschilderten Sachlage ist es absolut aussichtslos Hermes noch zu Schadensersatz zu bewegen.
Für die Beschwerde habe ich kein Verständnis, da im Vorfeld bereits alles mögliche falsch gemacht wurde.
1. Paket wurde angenommen und Zustellung wurde bestätigt (vielleicht wollte die nette Nachbarin nur helfen).
2. Paket wurde geöffnet.
Was wollen Sie da noch reklamieren... Sie können im Restaurant auch nicht den Teller leer essen und sich dann über das Essen beschweren! (D.h. können schon, aber die Aussicht auf Erfolg ist eher marginal.)
Jetzt mal im Ernst, da sind die Abläufe bei der Post, wie oben geschildert, schon besser und vor allem auch fair. Sieben Tage Zeit, um einen Schaden zu melden, da hätte es diese Rekla hier nicht gegeben...
Hinterher ist man halt immer schlauer, bis zum nächsten Mal!
Gibt ein wunderbar nachbarschaftliches Verhältnis! :D
vielleicht gibt es ja doch noch ein Happy End, siehe folgenden Fall: Beschwerde ID-28004 (Vielleicht hier auch ein Versuch wert?). Nächstes Mal vielleicht doch lieber wieder mit der alten Bundespost...
Dort schein doch nicht alles schlechter zu sein als bei den anderen oft so hoch gelobten Paketgöttern.
Viele Grüße!
Der war gut!
LG Sammy
Die o.a. Beschwerde (ID-28004) ist ja noch kurioser! Das Paket war äusserlich UNBESCHÄDIGT! Wenn Hermes DAS noch reguliert, haben Sie vielleicht doch noch Chancen...
Ist allerdings sehr merkwürdig, damit ist dem Betrug ja Tür und Tor göffnet, einfach in der Innenverpackung zerstörte Ware versenden und nachher reklamieren. Da war Hermes aber seeeehr kulant. :D