FlexStrom AG (Berlin)
Flexstrom verweigert aktuelle Verbrauchsdaten und Kündigung
Flexstrom geht mit seinen vermeintlich günstigen Tarifen werben, bestätigt aber in der Praxis seinen ohnehin beschädigten Ruf als kundenUNfreundliches Unternehmen. Nach Zusendung einer erhöhten neuen Abschlagsrechnung im Oktober 2010 wies ich Flexstrom in einer e-Mail darauf hin, dass ich vor einer Entscheidung über die Verlängerung des Vertrags meine aktuellen Verbrauchsdaten einsehen möchte. Unter meinen Vertragsdaten im online-Kundenbereich waren diese nicht einsehbar. Die aktuellen Verbrauchsdaten wurden mir allerdings nicht mitgeteilt. Als ich daraufhin bei Verifox einen neuen Anbieter buchte, verweigerte Flexstrom die Kündigung "Leider hat uns Ihr jetziger Stromversorger FlexStrom AG darüber informiert, dass Ihr jetziger Vertrag nicht so kurzfristig, wie von Ihnen gewünscht, gekündigt werden kann.". Mich würde interessieren, ob meine ggü. Flextrom (via Verifox) ausgesprochene außerordentliche Kündigung angesichts der Tariferhöhung nicht rechtens ist und ich trotz einer Mahnung von Seiten von Flexstrom zur Vorab-Überweisung des Abschlagsbetrags in Höhe von EUR 1.285,52 die Kündigung durchsetzen kann.
16.11.2010 | 12:59
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrte/r ReclaBoxler-1943457,
gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie. Schicken Sie uns bitte eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an online-relations (AT) FlexStrom.de
Freundliche Grüße
Ihr
Team Online-Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
Ich habe diesem Angebot widerwillig zugestimmt - und gleichzeitig meine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingereicht.
In der Summe hat sich das in diesem Forum manifestierte Image von Flexstrom bestätigt - kundenunfreundlich, Bewegung nur nach Mobilisierung von Öffentlichkeit, zunehmend die Lethargie seiner Kunden für deftige Preiserhöhungen ausnutzend. Meine Empfehlung an alle Flexstrom-Nutzer wäre, nach jeder bewussten Vertragsverlängerung sofort eine Kündigung auszusprechen - zusammen mit dem Hinweis, dass Flexstrom rechtzeitig vor Vertragsablauf ggf. ein neues Angebot machen kann. Meine Vermutung wäre, dass dann auf jeden Fall ein günstigeres Angebot zu erwarten ist, als bei einer stillschweigenden Verlängerung.