679 Views | 14.02.2011 | 12:55 Uhr
geschrieben von Manfred Wenzel

FlexStrom AG (Berlin)

Aktionsbonuns verweigert, Forderung über Inkassobüro

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 900001082753, Rechnungsnr. : 739127

An die Vertreter der FlexStrom AG:

SCHLAGWORTE

Wie bei so vielen anderen Ex-Kunden, gibt es auch bei mir den Streitpunkt der Verweigerung des Aktionsbonus.

Nach Erhalt der Schlussrechnung habe ich festgestellt, dass diese nicht den Aktionsbonus beinhaltet. Daraufhin habe ich die von Ihnen eingezogene Summe zurückgeholt, und den um den Aktionsbonus gekürzten Betrag überwiesen. Eine Einzugsermächtigung gab es übrigens nie!

Der Vertrag lief genau zwölf Monate und zwar mit Beginn der Stromlieferung vom 01.05.2009 bis zum Ende der Stromlieferung nach zwölf Versorgungsmonaten am 30.04.2010. Juristisch ist die Kündigung zum Ablauf des Vertrags - also am 30.04.2010 - rechtsgültig und nicht wie von Ihnen dargestellt, innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Also ist der Aktionsbonus fällig.

Seitdem habe ich zwei Mahnungen bezgl. dieses Betrages des Aktionsbonus erhalten, denen ich zeitnah widersprochen habe. Ingesamt wurden so an die 10 E-Mails geschrieben. Nun habe ich Post von einem Inkassobüro erhalten, das mit gerichtlicher Geltendmachung droht, falls ich nicht bis 16.02.2011 das Geld überweise.

Dem sehe entspannt entgegen, da ich eine Rechtsschutzversicherung habe und meinen Anwalt bereits informiert habe.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Aktionsbonus anerkennen, Forderung zurücknehmen


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Kommentare und Trackbacks (5)


14.02.2011 | 19:45
von Sanja | Regelverstoß melden
Guck mal hier
www.schuppenfreiabmorgen.de/Temp/Urteil_Flexstrom001.pdf

14.02.2011 | 20:00
von ReclaBoxler-1518956 | Regelverstoß melden
Klarer gehts nicht. Ich habe vor ein paar Tagen von Flexstrom meinen Aktionsbonus aus dem Vertragsverhältnis vom 01.01. bis 31.12.10 überwiesen bekommen. Nachdem ich die Firma per Fax in Verzug gesetzt habe und gleichzeitig einen gerichtlichen Mahnbescheid angedroht habe. Auf einen solchen wird es Flexstrom vernünftigerweise aber nicht ankommen lassen, weil die Rechtslage spätestens seit dem o. g. Urteil absolut eindeutig ist.

Übrigens, lt. Schreiben von Flexstrom ein paar Tage vor der Überweisung erfolgt die Auszahlung aus reiner "Kulanz" - selten so gelacht.

15.02.2011 | 18:19
von ReclaBoxler-8703811 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für das Urteil! Ich streite mich auch gerade mit Flexstrom über den Aktionsbonus und eine falsche Schlussrechnung. Vielleicht kann ich meinen Prozess durch das Urteil beschleunigen.

22.02.2011 | 09:09
von Manfred Wenzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von Flexstrom bisher.


09.03.2011 | 14:52
von Manfred Wenzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion von Flexstrom.




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