Vodafone GmbH (Düsseldorf)
Falsche Auskunft über Kündigung, jetzt Vertragsverlängerung
Bestell-/Kundennummer: 001916429678
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 02. Mai 2011 hatte ich nach Rücksprache mit Ihrer Hotline wegen eines dringenden Umzugs eine vorzeitige Kündigung meines Vertrags zum 31.07.2011 gewünscht.
Diese Kündigung habe ich Ihnen am 02. Mai 2011 per Einschreiben zugesendet. Eine Kündigungsbestätigung bekam ich bereits am 11. Mai 2011 von Ihnen, allerdings mit dem Vertragsenddatum zum 01.06.2011. Hierzu bekamen Sie nochmals schriftlich, meinen Kündigungswunsch zum 31.07.2011 vorzunehmen, per Fax.
Da ich zu meinem Fax vom 13. Mai 2011 leider keine Antwort bekam, rief ich am 29.Mai 2011 nochmals bei Ihrer Kundenhotline an. Dort bekam ich die Bestätigung, dass mein Vertrag bei Ihnen zum 01.08.2011 ausläuft und dass eine Kündigungsbestätigung bereits unterwegs sei.
Am 06.07.2011 bekam ich ein Schreiben von Ihnen, dass ich nun doch meinen Vertrag bis zum regulären Vertragsende zahlen soll, obwohl ich nun öfters bei Ihnen erfragt und bestätigt bekommen habe, dass mir eine vorzeitige Kündigung gewährt wird.
Ich bitte Sie letztmalig, meine Kündigung zu bearbeiten und erwarte Ihre schriftliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Kurzawe
Hätten Sie die Kündigungsbestätigung zum 01.06.2011 akzeptiert, dann wären sie vermutlich mal aus dem Vertrag raus gewesen.
Dann hätten Sie zwar zwei Monate keinen Anschluss gehabt, aber immer noch besser, als bis zum Vertragsende zu bezahlen, ohne die Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Leider haben Sie nicht erwähnt, wie lange der Vertrag noch regulär läuft.
Ich finde es einfach eine Frechheit, dass Vodafone Kunden nicht direkt aufgeklärt werden.
Ich gehe eher davon aus, dass die gute Dame am Telefon ihre Kündigung storniert hat und die Firma jetzt auf die normale Vertragslaufzeit besteht.
Schicken Sie der Firma ein Schreiben mit einer Kopie der Kündigungsbestätigung zum 30.06.2011 zu und bestehen Sie darauf.
Weisen Sie zusätzlich darauf hin, dass Sie nicht bereit sind, weitere Zahlungen zu leisten. Ggf. können Sie auch schon mal die Einzugsermächtigung kündigen.
Beschwerde ist gelöst.