1715 Views | 03.09.2011 | 14:55 Uhr
geschrieben von Der Göttliche

Warenhandel König (Hemmingen)

Funkfernbedienung legt Fahrzeugelektrik lahm. Händler droht.

Bestell-/Kundennummer: 380240651459

Im Juni wurde eine Funkfernbedienung für die Zentralverriegelung bei einem eBay-Händler erworben und im Juli in einen Hyundai i30 eingebaut. In der Folge hat dieses Teil für etliche Schäden an der Fahrzeugelektrik gesorgt. Nachdem ich dem Händler dies per Mail mitgeteilt habe, reagierte er "sehr kundenfreundlich" und drohte bei Veröffentlichung des Schadenverlaufes mit dem Anwalt (siehe nachstehende Mails).

SCHLAGWORTE

Potentielle Kunden sollten anhand der Reaktion dieses Händlers eventuell einmal darüber nachdenken, ob ein solcher Händler der Partner ist, mit dem sie Geschäfte machen möchten.

Bitte Mails von unten nach oben lesen.

Datum: 23.08.2011 14:18
Betreff: Aw: Re: Aw: Re: 2x Funkfernbedienung Klappschlüssel Hyundai i30 (14)

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort, welche ja nicht gerade vermuten lässt, dass Sie Ihren Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen möchten.

Erstens wurde die Anlage vom Fachmann eingebaut und - wie Sie schon richtig bemerken - zweitens hat die Anlage nicht die Aufgabe, das Fahrzeuglicht lahmzulegen, es aber trotzdem getan. Da ja - wie befürchtet - aufgrund Ihrer unverschämten Reaktion damit zu rechnen ist, dass das defekte Teil bei Einsendung an Sie zufällig abhanden kommen wird, werde ich nicht nur einen Fachmann, sondern einen Sachverständigen mit der Ursachensuche beauftragen.

Anschließend werden Sie von meinem Anwalt hören. Selbstverständlich wird der gesamte Vorgang einschließlich Ihres unfassbaren Schriftverkehrs veröffentlicht. Dass in Ihrer Mail noch nicht einmal der Name des Verfassers auftaucht, spricht auch für sich. Für alle durch Ihr unbrauchbares Teil entstandenen und noch entstehenden Kosten mache ich Sie hiermit vorsorglich haftbar.

Mit freundlichen Grüßen

J. H

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Datum: 23.08.2011 12:12
Betreff: Re: Aw: Re: 2x Funkfernbedienung Klappschlüssel Hyundai i30 (14)

Hallo,

es ist nicht nachvollziehbar, was die Anlage mit dem Fahrzeuglicht zu tun hat! Diese Anlagen wurden 100 fach verbaut. Am besten mal zum Fachmann gehen. Sollte unser Name in irgendeinen Internetportal erscheinen, geben wir die Sache an unseren Anwalt ab.

Mfg

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Sent: Tuesday, August 23, 2011 9:36 AM
Subject: W. : Aw: Re: 2x Funkfernbedienung Klappschlüssel Hyundai i30 (14)

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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich bisher nichts von Ihnen gehört habe, teile ich Ihnen mit, dass spätestens am kommenden Donnerstag der Vorgang bei den entsprechenden Internet- Plattformen eingestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

J. H.

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Datum: 16.08.2011 17:42
Betreff: Aw: Re: 2x Funkfernbedienung Klappschlüssel Hyundai i30 (14)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der Universal-Fernbedienung (siehe unten stehende Mail) folgendes: Am 08. Juli habe ich die bei Ihnen erworbene Fernbedienung in den i30 einbauen lassen. Zu diesem Zeitpunkt funktionierte alles einwandfrei. Die Freude hierüber hielt sich allerdings in sehr engen Grenzen.

Bereits am 09. Juli sind wir mit diesem Fahrzeug in Urlaub gefahren. Sie können sich sicher die Begeisterung bei allen Beteiligten vorstellen, als wir in Westerland gleich die erste Tankstelle anlaufen mussten, weil das Fahrzeugheck einschließlich Kennzeichenbeleuchtung dunkel war. Nach Austausch der entsprechenden Sicherung funktionierte die Beleuchtung wieder für einen Tag, dann der gleiche Fehler.

Nachdem die Sicherung wieder ersetzt war, hielt diese einige Zeit länger, dafür ist auf der Heimfahrt bei Dunkelheit und Starkregen das Abblendlicht ausgefallen. Hier stellte sich heraus, dass beide H7- Birnen zeitgleich durchgebrannt waren. Nachdem diese ersetzt waren, ging alles für ca. drei Tage gut. Dann fiel wiederum das H7- Licht wegen zweier defekter Lampen aus und endlich bin ich schlau geworden und habe am 10. August Ihre Fernbedienung bis auf die Anschlusskabel wieder entfernen lassen. Seit diesem Zeitpunkt funktioniert alles wieder wunderbar und man kann ohne Schweißausbrüche das Fahrzeug wieder normal benutzen.

Fazit: Die nicht fahrzeugspezifische Fernbedienung ist für dieses Fahrzeug absolut ungeeignet und/oder defekt und hat mir die halbe Fahrzeugelektrik mit den entsprechenden Folgekosten nach und nach lahmgelegt. Aus diesem Grunde möchte ich Sie fairerweise - bevor ich eine entsprechende eBay-Bewertung abgebe, sowie mich in den einschlägigen Foren dazu äußer e- um eine entsprechende Stellungnahme bitten.

Mit freundlichen Grüßen

J. H

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Kommentare und Trackbacks (12)


03.09.2011 | 15:41
von Ein Fahrzeugelektriker | Regelverstoß melden
Wer oder was auch immer vermutlich falsch angeschlossen wurde, eine Fernbedienung kann keine H7 Lampen durchbrennen, da sie nicht in der Lage ist, eine Spannungserhöhung zu generieren.

03.09.2011 | 16:17
von ReclaBoxler-5662267 | Regelverstoß melden
Wenn ich richtig informiert bin, dann gilt die Gewährleistung ja nur für die Fernbedienung und nicht für die entstandenen Schäden.

Das wäre ja das Gleiche, wenn ich mit einem neu erworbenen Hammer ein Fenster einschlage und der Hammerstiel dabei bricht. Dann kann ich zwar den Hammer reklamieren und die Gewährleistung einfordern, aber nicht die Scheibe. :-)

03.09.2011 | 22:42
von H. .. | Regelverstoß melden
Vom Fachmann eingebaut? Dann gibts ja sicherlich auch eine Rechnung von dem Fachmann, oder? Die wird nämlich verlangt, bei so einem Fall. Oder wars ein Freundschaftsdienst von einem Möchtegernfachmann?

04.09.2011 | 18:12
von Joachim Hartung | Regelverstoß melden
Hallo Leute, man sollte manchmal Beschwerden richtig durchlesen, ehe man sie kommentiert. Es ging doch primär gar nicht um weitere Gewährleistungsansprüche außer eventuell den Umtausch des Gerätes.
Die Beschwerde gegen bzw. Warnung vor dem Händler bezog sich eindeutig auf dessen Vorgehensweise.
Er hat ja nicht einmal einen Austausch des Gerätes angeboten, welcher sogar gesetzlich geregelt ist, sondern bei Veröffentlichung des Vorfalles mit dem Anwalt gedroht.
Da sollte sich vielleicht jeder Gedanken machen, mit wem er Geschäfte abwickelt.
Über die sachlichen Inhalte einiger Kommentare sollte man vielleicht auch erst einmal Informationen einholen, ehe man unrichtige Sachen behauptet.

04.09.2011 | 19:25
von Ein Fahrzeugelektriker | Regelverstoß melden
 spider monkey Joachim Hartung
Die unrichtige Behauptung liegt auf Ihrer Seite. Eine Fernbedienung kann keine H7-Birnen durchbrennen. Dazu wäre eine höhere Spannung als 12 Volt nötig und es gibt keinen denkbaren Ansatz, wie diese Spannung mit der nötigen Leistung von 2 x 55 Watt von einer Fernbedienung hergestellt und an die Lampen geliefert werden kann.
Mögliche Ursachen für den frühen Ausfall von H7-Birnen sind mindere Qualität derselben, Verschmutzung (Berührung der Glaskolben mit den Händen beim Einbau), extrem schlechte Straßen oder eine Fehlfunktion des Lichtmaschinenreglers.
Letztere würde allerdings weitere gravierende Schäden an der Elektrik mit sich bringen.

Und ja, eine Klage wegen Rufschädigung gegen Sie könnte durchaus Erfolg haben, es sei denn, sie können das physikalisch Unmögliche beweisen.

04.09.2011 | 19:35
von Joachim Hartung | Regelverstoß melden
Gott weiß alles, "Ein Fahrzeugelektriker" weiß scheinbar alles besser.
Nochmals: Man sollte erst einmal lesen, worum es geht und dann qualifiziert mit diskutieren.
Dies ist aber auch mein letzter Kommentar zu solch einem Möchtegern-Oberlehrer!
Und: Es kann auch eine Klage gegen Leute geben, welche anderen unrichtige Behauptungen unterstellen.

05.09.2011 | 05:18
von Ein Fahrzeugelektriker | Regelverstoß melden
Dann beschreiten Sie halt den Rechtsweg und berichten danach.

05.09.2011 | 09:49
von Joachim Hartung | Regelverstoß melden
Zu dem Kommentar von Kfz.-Meister:
Da ja offensichtlich hier im Forum jeder seine Berufsbezeichnung bzw. seinen Titel einbringen möchte, um seine Fachkompetenz zu untermauern, teile ich Ihnen mit, dass auch ich eine technisch-akademische Ausbildung (mit Abschluss) genossen sowie einen Handwerksberuf erlernt habe.
Ich gebe Ihnen völlig recht, dass der Ausfall der Fahrzeugelektrik rational kaum zu erklären ist, aber es ist doch sehr komisch, dass mit dem Einbau der Fernbedienung diese Fehler in dieser Häufung auftraten und mit dem Ausbau derselben verschwanden, so schnell wie Sie gekommen waren.
Der Einbau wurde von einer namhaften Firma vorgenommen (Rechnung existiert); dies nur zu den ganzen Vermutungen/ Unterstellungen.

Auch zu Ihrer Stellungnahme möchte ich nochmals anmerken:
Was ich ganz einfach unverschämt finde, ist die Reaktion dieser Firma.
Wenn sie nichts zu verbergen hat, warum dann keine vernünftige Antwort und eventuell Umtausch, sondern die Drohung mit dem Anwalt?

Mein Ziel war es nur, potentiellen Kunden einen Denkanstoß zu geben, ob eine Geschäftsbeziehung mit solch einer kulanten Firma erstrebenswert ist. Dies ist mir trotz aller Kommentare hoffentlich gelungen.

10.09.2011 | 17:37
von Der Göttliche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund des bisherigen Verhaltens dieser Firma hat doch wohl niemand ernsthaft mit einer Lösung gerechnet.
So ist es auch: Beschwerde wurde nicht gelöst.


20.09.2011 | 09:20
von Der Göttliche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Überlegt euch gut, mit wem ihr Geschäfte macht!


04.10.2011 | 20:56
von Joachim Hartung | Regelverstoß melden
Natürlich wurde die Beschwerde in keinster Weise durch den Händler auch nur beantwortet, geschweige denn gelöst.

25.10.2011 | 12:41
von Der Göttliche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Glaubt jemand wirklich, diese Firma würde eine Beschwerde lösen?
Nochmals: Auf gar keinen Fall etwas bei dieser Firma kaufen!


30.07.2013 | 12:38
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