Durch Stadtwerke Duisburg gelöste Beschwerde. | 1066 Views | 13.10.2011 | 17:41 Uhr
geschrieben von Tobias Uchtmann

Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)

Keine Beantwortung von Emails / keine Abrechnung durch Rheinpower

Bestell-/Kundennummer: K88000144475

Ende Mai hat sich meine Frau überraschend von mir getrennt, so dass ich gezwungen wurde, aus meiner alten Wohnung auszuziehen. Dies habe ich Rheinpower Anfang Juli mitgeteilt. (Voraussichtlicher Auszug Ende September bis 01. Oktober 2011). Auf Anforderung habe ich dies schriftlich mit einem Brief avisiert und um eine Empfangsbestätigung gebeten. Habe niemals eine Antwort erhalten.

SCHLAGWORTE

Am 19.09.2011 der Auszug. Am 20.09.2011 per Einschreiben den Zählerstand an Rheinpower geschickt. Lt Sendungeverfolgung zwei Tage später angekommen. Da ich nach zwei Wochen nichts gehört habe, rufe ich dort an. Eine freundliche Mitarbeitern sagt, dass kein Brief angekommen ist (obwohl es die Sendungsverfolgung bestätigt), entschuldigt sich und will sofort die Abrechnung machen. Da ich bei der Arbeit den Zählerstand nicht dabei habe, soll ich abends den Stand durchgeben.

Abends hetze ich mich ab, um noch dort anrufen zu können, bevor ich meine Kinder habe. Eine patzige Mitarbeiterin sagt mir, sie könne den Stand nicht eingeben, da es ein Onlineprodukt wäre. Ich müsse eine E-Mail schreiben. Auf zwei E-Mails incl. allen Infos bekomme ich wieder keine Antwort.

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Einige Tage später widerrufe ich die Einzugsberechtigung und bekomme trotzdem eine erneute Benachrichtigung über die nächste anstehende Abbuchung. Sauer rufe ich wieder an und habe per Zufall die freundliche Mitarbeiterin am Apparat, die sich abermals entschuldigt und meine Einzugsermächtigung löscht. Sie informiert mich darüber, dass das System bzgl. der Abrechnungen nicht genutzt werden darf oder kann.

Jetzt warte ich schon wieder mehrere Tage und bekomme weder eine Antwort noch meine Abrechnung. Es sind ca. vier Wochen ins Land gezogen. Man beachte, dass die Abrechnung meines Gasanbieters genau einen Tag dauerte und nach einem weiteren Tag war das Guthaben auf dem Konto eingegangen.

Da die Wohnung vor dem Auszug lange leer stand, steht mir ein dreistelliger Betrag an Rückzahlung zu. Wer selber Unterhalt zahlt, weiß, wie wichtig jeder Euro ist.

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Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg AG: Sofortige Antwort / Abrechnung und Erstattung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.10.2011 | 14:35
Firmen-Antwort von: Stadtwerke Duisburg AG
Abteilung: Vertrieb Privatkunden & Kundenservice

Nach einer systemtechnischen Umstellung zum 01.10.2011 konnten leider keine Auszüge erfasst werden. Dieser Fehler konnte heute behoben und die Rechnung für den Kunden erstellt werden. Das Guthaben wird schnellstens ausgezahlt.

Wir bedauern die entstandenen Verzögerungen sehr.

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.11.2011 | 17:36
von Tobias Uchtmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz weiterer Komplikationen konnte das Problem mittlerweile gelöst werden.

Danke Reclabox.


21.11.2011 | 16:39
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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