Von Naturstrom Rheinland-Pfalz beantwortete Beschwerde. | 966 Views | 03.11.2011 | 15:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2295241

Naturstrom Rheinland-Pfalz GmbH (Koblenz)

Ökostrom Schwindel?

Ich habe vor zwei Monaten meinen Stromanbieter gewechselt und einen Tarif gewählt, der für sechs Monate einen garantierten Strompreis bietet. Nun bekomme ich nach zwei Monaten eine Preiserhöhung von über 20 Prozent. Ich fühle mich hinters Licht geführt.

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Meine Forderung an Naturstrom Rheinland-Pfalz GmbH: Einhaltung von Vereinbarungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.11.2011 | 08:22
Firmen-Antwort von: Naturstrom Rheinland-Pfalz GmbH
Abteilung: Vertrieb/Kundenservice

Liebe Kundin, lieber Kunde,

zuerst dürfen wir anmerken, dass die Überschrift "Ökostrom Schwindel? " leider in keinem sachlichen Zusammenhang mit Ihrem Anliegen steht, auf das wir hier sehr gerne eingehen.

Wir haben in allen unseren Veröffentlichungen (Internet/Flyer/Formulare) stets darauf hingewiesen, dass wir unsere Preise bis zum 31.12.2011 garantieren. Einen Tarif, der "einen für sechs Monate garantierten Strompreis bietet", haben wir gar nicht im Angebot.

Seit April 2009 haben wir die Kundenendpreise unserer Naturstromtarife trotz Erhöhungen von gesetzlichen Abgaben auf gleichem Preisniveau halten können. So lange wie vermutlich kein anderer Stromlieferant in Deutschland! Doch die Rahmenbedingungen für unsere Naturstromlieferung aus regionalen Anlagen sind durch den Gesetzgeber maßgeblich erschwert worden. Deshalb müssen wir unsere Preise zum 1.1.2012 anpassen. Das hat folgenden Hintergrund: Die Naturstrom Rheinland-Pfalz GmbH war eines der ersten Unternehmen deutschlandweit, das von der Möglichkeit der sogenannten Direktvermarktung von regionalen Wind- und Wasserkraftanlagen Gebrauch gemacht hat. Je nach Naturstromprodukt wurden dabei 50-100 % des Naturstroms aus Anlagen geliefert, die normalerweise in die gesetzliche EEG-Vergütung fallen (EEG-Anlagen) - mit dem Vorteil, dass die Preise für unsere Kunden von der allgemeinen EEG-Umlage befreit waren. Diese Möglichkeit beruhte auf § 37 EEG 2009, die mit dem § 39 EEG 2012 weiterentwickelt wurde. Jedoch kommt § 39 EEG in seiner jetzigen Form einer Abschaffung dieser Art der Direktvermarktung gleich. Die extrem hohen Anforderungen der neuen Regelung im § 39 EEG machen ein Fortführen des Direktvermarktungsmodells, und damit Ökostrom aus deutschen EEG-Anlagen unmittelbar an Endkunden zu verkaufen, nahezu unmöglich! Das bedeutet für uns eine wesentliche Änderung unserer Stromherkunft und die Notwendigkeit der vollen Weitergabe der EEG-Umlage (3,589 ct/kWh netto in 2012) an unsere Kunden. Den Gesetzestext zum Nachlesen finden Sie unter www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/47585.php.

Bis zum 31.12.2011 erfolgt die Lieferung noch aus den EEG-Anlagen Windpark Waigandshain sowie dem Laufwasserkraftwerk Cramberg an der Lahn. Ab dem 1.1.2012 kommt unser Naturstrom aus TÜV-EE zertifizierten deutschen, österreichischen und schweizerischen Laufwasserkraftwerken.

Wir hoffen Ihr Anliegen ausführlich beantwortet zu haben. Wir bedauern natürlich die notwendige Preisanpassung, insbesondere bei den Kunden, die sich erst seit kurzem für uns entschieden haben.

Weitere Informationen unter: www.ich-will-naturstrom.de

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Kommentare und Trackbacks (7)


03.11.2011 | 17:33
von Peter | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: info spider monkey schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

04.11.2011 | 07:23
von Habe Strom | Regelverstoß melden
Die veräppeln die Konsumenten wirklich:

Zitat Tarife:

'Die Energie wird komplett aus TÜV-EE zertifizierten Wasserkraftwerken geliefert. Herkunft: Deutschland, Österreich und Schweiz.'

Als Begründung für die Preiserhöhung wird angegeben, dass sie die Anforderungen dafür nicht einhalten können.

05.11.2011 | 00:29
von ReclaBoxler-6514026 | Regelverstoß melden
Deswegen ist es auch sinnvoll, nicht auf den letzten Cent alles sparen zu wollen, sondern sich auch mal die Bedingungen durch zu lesen und eine monatliche Kündigungsfrist zu haben. Dann können die ihre 20% hochziehen und sie sind weg.

13.11.2011 | 14:39
von Dunja Funja | Regelverstoß melden
Ich bin seit drei Jahren Kundin bei Naturstrom. Der beste und ehrlichste Anbieter, den ich je hatte! Vorher war ich zwei Jahre auf angeblichen Ökostrom von Stadtwerke Flensburg reingefallen. Das erwähnte Zertifikat hielt ich für eine Auszeichnung. ;-) Naturstrom ist einer, der leider nur drei ehrlichen Ökostromanbieter Deutschlands, außer EWS Schönau und Greenpeace Energy, bedingt vielleicht auch noch Lichtblick. Ich habe schon lange nicht mehr mit einem so netten und persönlichen Kundendienst zu tun gehabt. Und die sechs Monate sind aus den Fingern gesogen. Von Naturstrom kenne ich nur fixe Daten, die auch so eingehalten werden. Was meint Ihr denn Leute, welch ein Krieg momentan hinter den Kulissen tobt? EON, EnBW, Vattenfall, RWE - die drehen momentan am Rad. Ihre Atom Milliarden sind in Gefahr. Wir werden über Angst und Gier manipuliert. Also, informiert Euch mal genau über die drei Anbieter und dann schnellstens wechseln! Lasst Euch doch nicht vergackeiern, die Sache ist zu ernst.

13.11.2011 | 14:53
von ReclaBoxler-5443142 | Regelverstoß melden
Entnommen der Webseite www.naturstrom.de:
Vorteile auf einen Blick

Preisgarantie bis 31.12.2012
100% Erneuerbare Energien
Höchste Neuanlagenförderung
Testsieger Servicequalität
bei Stiftung Warentest
Testsieger bei Öko-Test

Grüner Strom Label in Gold
Überwiegend deutscher Strom
Keine Mindestvertragslaufzeit
Keine RECS-Zertifikate
Keine Verflechtung mit Konzernen

Lieber sich-angeblich-betrogen-Fühlender!
Sie können bei naturstrom ja auch jederzeit kündigen, wenn Sie sich nicht gut behandelt fühlen. Unterschreiben Sie doch einen Knebelvertrag mit einem der großen miesen Anbieter, es wird ja jetzt immer mit Geldgeschenken gelockt.
Ich vermute mal, dass Sie wohl aus einem dieser Großraumbüros stammen. Am besten stellen Sie mal eine Kopie des angebl. 6-Monate Versprechens von Naturstrom hier ein, über die Hochladefunktion. Das würde die Sache ungemein erleichtern. ;-)

05.12.2011 | 13:06
von Uwe | Regelverstoß melden
Auch heute noch wirbt Naturstrom Rheinland Pfalz mit "Eingeschränkte Preisgarantie" bis zum 31.12.2012 (nicht 2011! ) (siehe Internetseite oder auch verivox.

Der Begriff Eingeschränkte Preisgarantie ist irreführend.

05.12.2011 | 13:24
von ReclaBoxler-2295241 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich würde mir wünschen, dass "Eingeschränkte Preisgarantie bis 31.12.12" von Naturstrom nicht weiter genutzt wird.




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