FlexStrom AG (Berlin)
Veränderte Jahresabrechnung und keine Bonuszahlung von Flexstrom
Hiermit möchte ich alle Flexstromkunden dazu aufrufen, sich Ihren Vertrag nochmal genau anzusehen, speziell die Kunden, die einen Vertrag über den Zeitraum der Fußball WM 2010 hatten: Flexstrom gibt an, für jedes Tor der deutschen Nationalmannschaft bei der WM2010 dem Kunden 10 frei KWh zu schenken.
Da die Nationalmannschaft 16 Tore geschossen hat, macht das 160 frei KWh für den Kunden. Diese werden von Flexstrom, sofern man überhaupt mal eine Jahresabrechnung bekommt, was bei mir erst nach Drohungen der Fall war, nicht berücksichtigt.
Auf wiederholten Druck wurden diese dann zwar in der Abrechnung berücksichtigt, jedoch wurde mein Zählerstand so angepasst, dass ich um 8 KWh nicht in den höheren Bonus gekommen bin, ich habe zwar die frei KWh für die Tore, jedoch nicht die vollen frei KWh aus dem Bonus bekommen, wie es in der ersten Abrechnung noch der Fall war.
Auch sollte das Geld aus dem Bonus innerhalb von 14 Tagen zurück überwiesen werden, was nicht passiert ist.
Ich rate allen Flexstrom Kunden, diesen Sachverhalt für sich zu prüfen und bei Flexstrom anzuzeigen.
de.reclabox.com/beschwerde/44120-flexstrom-berlin-ich-reihe-mich-ein-keine-bonuszahlung
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
2) Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
3) Dieser Beschwerdeführer hat am 04.11.11 mitgeteilt, dass ihm der Bonus "allein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"
gewährt wird:
de.reclabox.com/beschwerde/43095-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-korrektur-der-schlussrechnung#comment92144
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!
Es ist wichtig, dass möglichst viele Betroffene den Bonus-Skandal an die Schlichtungsstelle melden!
www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx
Ich bin gespannt, wann das Schneeballsystem zusammen bricht. Teldafax lässt grüßen!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=24
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus
de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Ich hoffe, dass die Schlichtungsstelle auch die Gebühr von 350 Euro bei Flexstrom einklagt - am besten für JEDEN gemeldeten Fall, so dass denen endlich das unlautere Handwerk gelegt wird.
Die Juristen von FS müssen außerdem ziemlich unprofessionell sein, sich so starrsinnig zu zeigen.
Gut ist, dass durch jeden neuen bekannten Fall die Öffentlichkeit durch die Presse gut informiert wird und so Hunderte Kunden jeweils gewarnt werden.
Übrigens: Es gibt einen neuen Stromanbieter unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie", der zufällig eine identische Adresse wie Flexstrom besitzt und die gleichen AGB hat.
(es handelt sich um die Klausel in Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingung: "Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. "),
den Energieversorger ein letztes Mal schriftlich zur Auszahlung des Bonus aufzufordern.
Zitat: ". . Setzen Sie dafür unter Angabe des Datums eine taggenaue Frist von vier Wochen und kündigen Sie gleichzeitig an, dass Sie nach erfolglosem Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden. Für Ihr Schreiben an FlexStrom können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "
www.vz-nrw.de/UNIQ132643950226602/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html
Musterbrief: www.vz-nrw.de/mediabig/184601A.pdf
vom 25.01.12
betroffenen ehemaligen FlexStrom-Kunden, die die entsprechende Klausel in ihrem Vertrag vereinbart hatten, folgendes:
(es handelt sich um die Klausel in Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingung: "Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. "),
Zitat: ". . Angesichts der hartnäckigen Haltung von FlexStrom hat es für Verbraucher aber keinen Sinn, in vergleichbaren Fällen ebenfalls die Schlichtungsstelle einzuschalten. Betroffene FlexStrom-Kunden, denen das Unternehmen die Zahlung des Bonus verweigert, haben zwei Möglichkeiten:
Da die Erfolgsaussichten einer Klage ungewiss sind, scheint es für die meisten FlexStrom-Kunden sinnvoll, den Ausgang eines von der Verbraucherzentrale Berlin durchgeführten Klageverfahrens abzuwarten und erst anschließend Ihren Rückzahlungsanspruch durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Berlin will dem Unternehmen gerichtlich untersagen lassen, sich auf die besagte Bonus-Klausel zu berufen, die im Fall der Schlichtungsstelle zugrunde lag. Sie fordert zudem eine Erklärung von FlexStrom an die Kunden, dass der Bonus erstattet wird. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier auch keine Eile geboten.
Eine Klage, den Bonus zu zahlen, kommt eher für Kunden in Betracht, die eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung haben. Dabei ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Klage können Sie entweder gemäß § 12 ZPO am allgemeinen Gerichtsstand von FlexStrom (= AG Berlin-Tiergarten) oder gemäß § 29 ZPO am besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes (= Wohnsitz des Verbrauchers) erheben. Da der Streitwert in der Regel unter 600 € liegt, könnte gegen ein Urteil des Amtsgerichts keine Berufung eingelegt werden. Sie sollten daher schon in der Klageschrift beantragen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zuzulassen. Daran ist das Gericht aber nicht gebunden. . "
www.vz-nrw.de/UNIQ132868619722622/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/
Zitat:
"Der Streit um den Flexstrom-Neukundenbonus geht in die nächste Runde. Im Dezember 2011 hatte der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie dem Unternehmen empfohlen, den Bonus zu zahlen.
Nun verklagt Flexstrom ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben.
... .
Besonders ärgerlich ist Flexstroms Vorgehen für die beklagten Ex-Kunden.
Ihr Hilferuf an die Schlichtungsstelle kommt nun als Bumerang zurück:
Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro.
Wer den Rechtsstreit umgehen möchte, sollte dem Gericht die Annahme der Klage erklären. Dann sinken die Gebühren.
In beiden Fällen verlieren Beklagte jedoch jegliche Aussicht auf den Neukundenbonus.
Urteile im Schnellverfahren
Fakt ist: Wer als ehemaliger Flexstrom-Kunde die Schlichtungsstelle Energie anruft, riskiert eine Klage. "