Von Stadtwerke Duisburg beantwortete Beschwerde. | 6436 Views | 09.01.2012 | 19:18 Uhr
geschrieben von Manuela Wöhst

Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)

Willkür der Rheinpower bzgl. Preiserhöhung/Kündigung?

Bestell-/Kundennummer: 8800160883

Wir haben seit einem Jahr einen Stromvertrag mit der Rheinpower.

SCHLAGWORTE

Zum 18.11.2011 kam eine E-Mail mit der Preiserhöhung/Preisgarantie für das nächste Jahr. Montags drauf stand in der Zeitung, dass es eine Entscheidung des OLG Hamm zum Thema Strom AGB und Zustellung der Preiserhöhungen an Endverbraucher gäbe. Da wir nach der recht saftigen Preiserhöhung zuerst bei Rheinpower kündigen wollten, aber das ganze ein riesiger Aufwand war, da kein anderer Stromanbieter es angeblich schaffte, den Vertrag innerhalb von sechs Wochen zu übernehmen, haben wir nach der Lektüre dieses Urteil und der ABG der Rheinpower der Preiserhöhung widersprochen. Unser erstes Fax vom 25.11.2011 ist bei der Rheinpower trotz vorliegendem Sendeprotokoll (Firmenfax) angeblich nicht angekommen, ich habe das dann am 21.12.2011 noch mal gemailt.

Als Reaktion auf diesen Widerspruch hat man uns am 23.12.2011 die Kündigung zum 31.1.2012 bestätigt, was ich den mega Hammer finde, da wir nicht gekündigt haben. Ein sofortiger Anruf bei der Rheinpower ergab, dass der Mitarbeiter an der Hotline diese Reaktion erstmal auch nicht nachvollziehen konnte, man die Kündigung angeblich aber nicht mehr zurückziehen konnte, da das RWE schon informiert sei.

Allerdings kommt noch dazu, dass nicht nur die Mail nicht ausreichend ist, sondern dass die Rheinpower unter ihr Mail mit der Preiserhöhung folgenden Disclaimer gesetzt hat: "Hinweistext zum Ausschluss der Rechtverbindlichkeit: ... Der Inhalt dieser Mail ist nur rechtsverbindlich, wenn er unsererseits durch einen Brief entsprechend bestätigt wird. ... Sofern dieser E-Mail weitere elektronische Dokumente angefuegt sind, treffen die vorgenannten Aussagen auch auf diese Dokumente zu." Die Preiserhöhung, die in einem pdf-File der Mail angehängt ist, ist also sowieso nicht rechtskräftig und damit gilt die Preiserhöhung eh' nicht. Außerdem haben wir Kündigungsfristen, die aber auch für die Rheinpower selber gelten, den Vertragslaufzeit ist zwölf Monate und wenn man nicht in der Lage ist, die Preiserhöhung auch rechtsverbindlich und fristgerecht zuzustellen, ist das das Problem der Rheinpower und nicht das des Kunden. Dann läuft aber der Vertrag auch für zwölf Monate weiter. Ich hätte ja auch keine Chance gehabt, diesen Vertrag zwischendurch zu kündigen, weil es günstigere Anbieter gegeben hätte im vergangenen Jahr.

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Aussage von Rheinpower zu diesem Vorgang ist: "Entweder der Vertrag läuft, mit den neuen Konditionen, weiter oder Ihr Vertrag wird gekündigt. " Bei der Rheinpower herrscht scheinbar ein eigenes Recht, man schaut sich nicht mal seine eigenen Aussagen an. Diese Aussage ist schon Erpressung.

Seid dem 27.12.2011 hat sich auf mehrere Mails und Anrufe inkl. Beschwerde an den Vorstand keiner mehr gemeldet. Ich habe mehrfach dort angerufen (es gibt ja nur diese Hotline, wo man dann auch noch angepampt wird, weil keiner auch nur eine entfernte Ahnung hat, wie er reagieren soll). Ein Mitarbeiter der Hotline hat mir in der letzten Woche einen Rückruf seines Chef versprochen, der bis heute nicht gekommen ist. Ansonsten hat man keine Chance, jemanden Kompetenten ans Telefon zu bekommen.

Wie hier mit Kunden umgegangen und das geltende Recht ausgelegt wird, ist eine absolute Unverschämtheit. Das Thema dann einfach auszusitzen und sich nicht mal zu melden (sei es nur eine Info, wir prüfen noch intern), ist absolut kundenunfreundlich.

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Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg AG: Weiterführung der Stromlieferung zum Bezugspreis aus 2011 und Aufhebung der Kündigung


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
02.02.2012 | 14:49
Firmen-Antwort von: Stadtwerke Duisburg AG
Abteilung: Vertrieb Privatkunden & Kundenservice

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist nun wirlich einiges im Kundenservice schief gelaufen. Wir haben den Fall nun soweit mit den Kunden geklärt.

Freundliche Grüße

Stadtwerke Duisburg AG

i. A. Christian von Bargen

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Kommentare und Trackbacks (9)


09.01.2012 | 20:15
von ReclaBoxler-4225641 | Regelverstoß melden
Na dann viel Glück. Ihr Rechtsverständnis ist schon erstaunlich.

10.01.2012 | 10:09
von RS | Regelverstoß melden
AGB Strom für Privatkunden: ". . Sie können im Falle einer Preiserhöhung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 StromGVV innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. "
Widerspruch = Kündigung. Wo ist das Problem?

10.01.2012 | 11:34
von Tamara Schmidt | Regelverstoß melden
Warum sollte Rheinpower den Vertrag nicht ohne Begründung fristgerecht kündigen dürfen? Es handelt sich schließlich nicht um den Grundversorgungs-Tarif. Wenn der Kunde seinen Zahlungsunwillen ausdrückt, trennt man sich als Unternehmer besser, bevor finanzieller Schaden entsteht.

10.01.2012 | 11:38
von ReclaBoxler-8281204 | Regelverstoß melden
 spider monkey Tamara Schmidt:

Finanzieller Schaden entsteht doch eher für den Kunden, da sich das Unternehmen doch alle Kosten, die entstehen, zurück holt! Oder meinen Sie, die haben was zu verschenken?

10.01.2012 | 11:59
von ReclaBoxler-6720174 | Regelverstoß melden
Was bitte schön für Kosten entstehen dem Unternehmen? Ein Kunde, der die Preise nicht akzeptiert, hat doch alle Freiheiten der Welt, sich einen anderen Lieferanten zu suchen. Ist doch super, dass der Vertrag so schnell und reibungslos beendet wird.
Niemand ist doch verpflichtet ein Vertragsverhältnis fortzusetzen, wenn eine der Vertragsparteien eine der Bedingungen nicht hinnehmen will. Und Kosten würden dem Unternehmen höchstens dann entstehen, wenn das Vertragsverhältnis fortbesteht und der Kunde sich weigert, die neuen Preise zu bezahlen. Also: ab zu Verivox und einen der seriösen Anbieter aussuchen. Wärmstens zu empfehlen sind hier besonders stromio und Flexstrom.

10.01.2012 | 12:08
von The Truth | Regelverstoß melden
Das war auf Tamara Schmidt Aussage bezogen ". bevor finanzieller Schaden entsteht. "

Les erst mal richtig, du Intelligenzbestie, bevor du deinen Senf dazu gibst. Oder bist du Tamara Schmidt?

15.02.2012 | 16:27
von Manuela Wöhst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist noch nicht wirklich gelöst, man hat mir erst mal gesagt, dass unsere Konditionen aus 2011 weitergehen, wollte das Thema aber mit der Rechtsabteilung noch abschließend klären und sich dann noch mal melden.


29.02.2012 | 20:07
von Manuela Wöhst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endgültige Antwort steht immer noch aus.


12.01.2013 | 20:24
von Otto Normal | Regelverstoß melden
Also, man sollte auch die prekäre Haushaltssituation der Stadtwerke Duisburg nicht außer Acht lassen. Immerhin haben es die Herrschaften geschafft, eine der schlechtesten Ergebnisse unter den Stadtwerken einzufahren. Ihr Minus war sogar so gravierend, dass der Vorstand zurückgetreten oder geflogen ist. Als Stadtwerke so ein miserables Jahr hinzulegen gehört schon viel dazu. Die sind so doof, dass die einem schon leid tun können. Deswegen habe ich sich aus "Nächstenliebe" der Preiserhöhung nicht widersprochen.



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