1960 Views | 28.01.2012 | 01:28 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4544061

trends.de (Witten)

Nie Wieder Trends in Witten / nur Ärger / mangelhafte Qualität

Habe im Trends in Witten Waren eingekauft. Leider entpuppte sich zu Hause die eingekaufte Ware als mangelhaft.

Zurück zu Trends und den Artikel umtauschen. Eine Nachfrage bzgl. einer Aufwandsentschädigung für verlorene Zeit und doppelte Fahrt wurde mit folgendem Hinweis und Begründung abgelehnt: Mir wurde vom Verkaufspersonal vorgeworfen, dass ich ja den Artikel beim Einkaufen hätte kontrollieren können. Mir wurde der Fehler angelastet, dass ich das Verkaufspersonal nicht wegen einer Qualitätskontrolle vor dem Einkaufen gefragt hatte.

Frechheit: Welcher Kunde prüft original verpackte Neuware beim Einkauf?

Da dieses Ladengeschäft keinen guten Qualitätsstandard hat, empfehle ich jedem Kunden, die Ware vor dem Einkaufen zu kontrollieren.

Ärgerlich, dass der Endkunde mal wieder zur Qualitätsüberprüfung seine Zeit und doppelte Fahrten investieren muss.

Fazit: Nie Wieder. Grottenschlechter Service. Mangelhafter Qualitätsstandard.

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Meine Forderung an trends.de: Aufwandserstattung für doppelte Fahrt und Zeit


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Kommentare und Trackbacks (4)


28.01.2012 | 02:58
von Un Glaublich
Dieser Kommentar wurde entfernt.

28.01.2012 | 05:13
von Ein Käufer | Regelverstoß melden
 spider monkey Un Glaublich

Die Gewährleistung ist am Ort der Benutzung (Erfüllungsort) zu erbringen.

Streng genommen hat der Händler alle Neben- Transport- Telefon- Montage- und sonstige Kosten zu übernehmen.

Sie brauchen sich daher hier nicht aufzuregen und den Beschwerdeführer lächerlich zu machen.

www.fensterer-ra.de/pdf_dl/d3818.pdf

28.01.2012 | 11:52
von ReclaBoxler-5190125 | Regelverstoß melden
Der Erfüllungsort wird wahrscheinlich in den AGB geregelt sein, wenn nicht hätte der Kunde ja auch um vor Ort (wohnort) bitten können, statt vor Klärung der Fahrtkostenfrage, sich auf den kostspieligen Weg zu machen. Manche Dinge sind Lebensrisiko, nicht alles kann per Vollkasko beim Discounter eingefordert werden.

28.01.2012 | 14:08
von Richtig So | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist absolut begründet.

Die Ware wurde in Deutschland gekauft.

Somit gilt auch das deutsche Gesetz.

Der Anspruch ist rechtsgültig.



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