ExtraEnergie GmbH (Neuss)
ExtraEnergie/HitEnergie zahlt Guthaben nicht
In der Zeit vom 28.08.2010 bis 31.08.2011 war ExtraEnerie/HitEnergie mein Stromlieferant. Ich habe fristgerecht gekündigt und eine Kündigungsbestätigung erhalten. Ebenso wurde der Endzählerstand unmittelbar auf der Firmenwebsite sowie dem Netzbetreiber übermittelt.
Am 19.09.2011 erhielt ich statt einer Endabrechnung eine fehlerhafte Jahresrechnung. Diese wurde mit einem falschen Endzählerstand berechnet (2727 kWh statt 2689 kWh) und auch der Abrechnungszeitraum ging nur bis zum 27.08.2011 statt bis zum eigentlichen Vertragsende, den 31.08.2011. Des weiteren sollte mein verbliebenes Guthaben von über 300 € mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden, was ja hinfällig war, da ich seit September einen neuen Stomlieferanten habe.
Ich informierte HitEnergie sofort über die fehlerhafte Jahresrechnung und verlangte eine korrekte Endabrechnung. Trotz mehrmaliger telefonischer Aufforderung über die Servicehotline erfolgte keine Reaktion. Deshalb forderte ich HitEnergie schriftlich auf, mir bis zum 16.01.2011 eine Endabrechnung zu erstellen und mein Guthaben zu überweisen und drohte mit rechtlichen Schritten.
Als die Frist verstrich, leitete ich ein Mahnverfahren ein, welches am 24.01.11 erlassen und am 27.01.11 zugestellt wurde. Heute teilte mir ExtraEnergie schriftlich mit, dass gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde.
Aus dem Schreiben:
Zur Sach- und Rechtslage ist folgendes mitzuteilen:
In den Vertrag wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 Absatz 2 BGB wirksam einbezogen, so dass diese Vertragsbestandteil wurden und den Vertragsinhalt regeln.
Zur Rechnungsbelegung ist unter Ziffer 3.5 AGB folgendes geregelt:
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
"Wenn der Netzbetreiber dem Lieferanten die Ablesewerte übermittelt, frühestens jedoch nach 12 Monaten und zum Ende des Lieferverhältnisses wird vom Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zuviel berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet."
Es ist damit vertraglich vereinbart, dass Fälligkeitsvorrauszahlungen für die Erstattung eines Guthabens oder Nachentrichtung eines Forderungsbetrages die Rechnungslegung ist. Insofern handelt es sich um eine vertraglich Leistungszeitbestimmung im Sinne des § 271 Absatz 1 BGB. Aufgrund dieser Leistungzeitbestimmung sind Sie nicht berechtigt, die Auszahlung eines Guthabens vor Rechnungslegung zu fordern, § Absatz 2 BGB.
Zum Zeitpunkt des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheids war die von Ihnen geltend gemachte Guthabensforderung nicht fällig. Ferner steht auch die Höhe eines eventuellen Guthabens erst nach ordnungsgemäßer Rechnungsbelehrung anhand der vom Netzbetreiber mitgeteilten Zählerstände fest. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids war daher unbegründet. Somit waren wir gehalten dagegen Widerspruch einzulegen. Wir bitten Sie, von weiteren kostenauslösenden Maßnahmen, insbesondere der Einleitung des streitigen Verfahrens, abzusehen. Die dadurch anfallenden Kosten würden, wie die bereits angefallenen Gerichtskosten, allein zu Ihren Lasten gehen.
Ich werde die Sache nun von einem Anwalt prüfen lassen.
26.07.2012 | 12:48
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Der Grund für die abweichenden Verbrauchsangaben von Ihren Zählerdaten besteht (voraussichtlich) in fehlenden oder widersprüchlichen Verbrauchsdaten. So liegt uns teilweise bei manchen Kunden nur der vertraglich angekündigte Verbrauch, bei anderen wiederum liegen Ablesewerte von Kunden und vom Verteilnetzbetreiber vor, die sich aber auch nicht immer decken. Aufgrund dessen gibt es teils Abweichungen in den Jahresrechnungen.
Falls Sie Ihre Abrechnung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte über pressehitenergie.de mit dem Betreff „Verbraucherforum“ und teilen uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Meist kann somit die Abrechnung zufriedenstellend korrigiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
de.reclabox.com/beschwerde/46417-extraenergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid
Wenn ja, dann ist die Aussage von Extraenergie, wonach zum Zeitpunkt des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheids die von Ihnen geltend gemachte Guthabensforderung nicht fällig war, FALSCH.
Sie brauchen von Extraenergie auch keine "Rechnungsbelehrung anhand der vom Netzbetreiber mitgeteilten Zählerstände"; dies ist meiner persönlichen Meinung nach eine Schutzbehauptung.
Dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids unbegründet gewesen sein soll, hätte Extraenergie wohl gerne.
Eigenartig finde ich auch die Rechtsauffassung von Extraenergie, dass - wenn Extraenergie keine Rechnung erstellt - demnach nie ein Zahlungsverzug eintreten würde und der Kunde könnte demnach bis zum St. Nimmerleinstag auf die Erstattung seine Guthabens warten. ...
(. .. kein Rechtsgrund, einen Mahnbescheid zu erwirken, da laut den AGB eine Abschlussrechnung erst dann erstellt werden müsse, wenn alle Daten vorlägen. Erst nach Erstellung der Rechnung könne demnach ein Zahlungsverzug eintreten und gerichtlich eingefordert werden, wenn nach Erstellung der Rechnung keine Zahlung des Guthabens erfolge)
einzigartig selbst. herr. lich und unübertroffen. ..., wenn es nicht so traurig wäre, dass wir Kunden uns mit solchen Ign.no. ran. ten abgeben müssen. ..
www.mahnung-online.de/mahnverzug.html
Zitat:
"Ein Schuldner kann mit der Begleichung einer Forderung grundsätzlich auf drei Weisen in Verzug kommen:
Verzug durch Mahnung des Gläubigers:
Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schuldner eine Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert die fällige Forderung zu begleichen, befindet sich der Schuldner mit seiner Zahlung im Verzug. Der Verzug beginnt in diesem Fall also mit der Zustellung der Mahnung an den Schuldner. Ein Problem besteht für den Gläubiger teilweise darin, zu beweisen, wann dem Schuldner die Mahnung zugestellt werden konnte. Abhilfe schafft hier die Versendung der Mahnung mittels Einschreiben mit Rückschein.
Verzug ohne Mahnung:
Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum (z. B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Geht z. B. die Zahlungsfrist bis zum 28.08., befindet sich der Schuldner ab dem 29.08. in Zahlungsverzug.
Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde. "
Außer einer Stornorechnung, die ich am 31.01.2012 per E-Mail erhalten habe, erfolgte immer noch keine weitere Reaktion. Ich warte bereits seit über 5 Monaten auf die Korrektur meiner Schlussrechnung und meinem Guthaben von knappen 320 €. Das ist eine Frechheit!
de.reclabox.com/beschwerde/46417-extraenergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid
de.reclabox.com/beschwerde/45937-extraenergie-neuss-extraenergie-erstellt-keine-abrechnung
de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
Nun "bietet" mir Extraenergie folgendes an:
1. Ich warte bis sie klare Daten übermittelt bekommen, was einige Wochen dauert. wie lang soll ich denn bitte noch warten! ich warte ja bereits über 5 Monate!
2. Extraenergie erstellt eine vorübergehende Jahresrechnung. ja klar, dass hätten die wohl gerne!
3. Ich kann aktiv dazu beitragen, den Prozess zu beschleunigen, indem ich die Daten von meinem Netzbetreiber einhole. jetzt soll ich auch noch deren Arbeit übernehmen! Das verschlägt mir wirklich die Sprache!
Ich frage mich, wie man mit so einer Geschäftspolitik überhaupt durchkommt! Ich kann nur dringend vor Extraenergie warnen! Bin gespannt, wann ich endlich mein Geld zurück bekomme. Mal ganz abgesehen von den 23 € Mahngebühren, für die ich in Vorleistung gehen musste!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.
Um die "Partner"schaft mit Extraenergie / Hitenergie möglichst schnell zu beenden, würde ich mir vom Netzbetreiber bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Extraenergie / Hitenergie weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Extraenergie / Hitenergie erfolgte. Dann ist die Beweiskette geschlossen!
Lesen Sie folgende Beschwerde und die Kommentare: de.reclabox.com/beschwerde/45937-extraenergie-neuss-extraenergie-erstellt-keine-abrechnung
de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979
Wie befürchtet erfolgte wieder mal keine Reaktion.
Nun habe ich es unter der Telefonnummer versucht, auf die ich im oben genannten Link aufmerksam gemacht wurde. Vielen Dank erstmal an W. und Handyman!
Tatsächlich war ich mit einer Dame in der Hauptzentrale von ExtraEnergie verbunden. Diese wollte erst mal wissen, woher ich die Nummer habe. ;-)
Sie hatte Zugriff auf meine Daten und meinte, dass ich wirklich lange warte. ah ja. Den Grund dafür konnte sie mir nicht nennen. Sie versprach mir, dass sie meine Daten weiterleiten wird und ich eine Abschlussrechnung innerhalb einer Woche erhalten werde bzw. wenn diese - aus welchen Gründen auch immer - noch nicht erstellt werden kann, ich in den nächsten Tagen eine E-Mail mit weiteren Informationen erhalte.
Man darf gespannt sein.
Ich bin so froh, wenn ich mit diesem Laden nichts mehr zu tun habe! Die letzten Monate waren der reinste Nervenkrieg. Solch eine Kundenignoranz habe ich noch nie erlebt. Hoffentlich ist das eine Warnung an alle evtl. Neukunden!
Nach den Erfahrungen, die ich mit Hitstrom bzw. Extraenergie vor, während und nach der nur zweimonatigen Lieferzeit gemacht habe, werde ich NIE wieder mit diesem Unternehmen bzw. mit dieser Unternehmensgruppe einen Vertrag schließen. Bin jetzt wieder bei den örtlichen Stadtwerken in einem Online-Tarif und könnte - wenn etwas "schief" laufen würde - auch direkt beim Sachberabeiter vorstellig werden (und notfalls da sitzen bleiben. .. bis mein Anliegen geklärt ist).
Was soll das? Bis dahin läuft noch viel Wasser den Rhein hinunter. ..
Der Anspruch auf Ihr Guthaben in Höhe von x Euro ist mit der Schlussrechnung vom 28.02.12 festgestellt worden und besteht doch schon seit 7 MONATEN, nämlich seit Vertragsbeendigung am 31. AUGUST 2011!
Warum läßt Extraenergie / Hitenergie Sie noch einmal bis zu 30 Tage auf Ihr Geld warten?
Extraenergie (und Hitenergie, Prioenergie etc.) ist eine Tochter der Kapital-Beteiligungsgesellschaft GLOTEC Ventures GmbH, Europadamm 2-6, 41460 Neuss, Telefon: 02131 / 523 37-0.
Dort haben verschiedene Kunden angerufen (statt der 0 am Ende z. B. die 45 gewählt) und ihre Sorgen "mitgeteilt" - einigen wurde zwischenzeitlich geholfen.
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp
Mein Fazit: Nie wieder Extraenergie bzw. deren Tochtergesellschaften!
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp
Zwischenabrechnung zum 31.12.2011 warte ich seit 8 Monaten.
Wollen viel Vorauszahlung und möglichst lange das Geld behalten.
NUR ÄRGER FINGER WEG
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten
www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html
Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.
Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.
Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.
Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "
www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/
... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 05.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"
www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1