ExtraEnergie GmbH (Neuss)
ExtraEnergie GmbH verzögert Schlußabrechnung und Erstattung
Bestell-/Kundennummer: 00148601
Unter der Vertragsnummer 00148601 habe ich von ExtraEnergie GmbH (Marke: "HitGas") im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 Gas bezogen.
Ich habe den Gasliefervertrag am 30.09.2011 wirksam per 31.12.2011 gekündigt. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung von ExtraEnergie GmbH, datierend vom 07.10.2011, liegt vor.
Noch am Tag der Vertragsbeendigung, 31.12.2011, habe ich ExtraEnergie GmbH den Abschlußzählerstand mitgeteilt und um die Erstellung einer Schlußrechnung bis zum 16.01.2012 gebeten.
Eine Schlußrechnung liegt bis heute nicht vor.
Auf meine Veranlassung hat der zuständige Netzbetreiber, die Rheinische NETZGesellschaft mbH, dem Gasversorger ExtraEnergie GmbH am 03.02.2012 erneut den Abschlußzählerstand und alle abrechnungsrelevanten Daten übermittelt.
ExtraEnegie GmbH liegen damit alle zur Abrechnung erforderlichen Daten vor.
Aufgrund der mir durch den zuständigen Netzbetreiber, Rheinische NETZGesellschaft mbH, mitgeteilten Daten habe ich selbst abgerechnet.
Danach ergibt sich ein Erstattungsanspruch in Höhe von 465,97 EUR, der wie folgt zustandekommt:
Geleistete Vorauszahlungen: 11 x 101,00 EUR = 1.111,00 EUR
+ Bonus: 160,00 EUR
./. monatlicher Grundpreis: 12 x 26,01 EUR = 312,12 EUR
./. Arbeitspreis/Verbrauch: 11.177 kWh* x 4,41 ct/kWh = 492,91 EUR
= Guthaben/Erstattungsanspruch: 465,97 EUR
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* Der Jahresverbrauch in kWh wurde aufgrund der durch den zuständigen Netzbetreiber, Rheinische NETZGesellschaft mbH, übermittelten Daten berechnet:
Zählerstand am 01.01.2011: 10.122 m³
Zählerstand am 31.12.2011: 11.272 m³
Z-Zahl: 0,965
Brennwert: 10,072
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Ich bitte letztmalig um Überweisung des Guthabens von 465,97 EUR auf mein ExtraEnergie GmbH bekanntes Girokonto, und zwar bis spätestens Mittwoch, 15.02.2012, Zahlungseingang hier.
Bereits jetzt weise ich darauf hin, daß ich nach Ablauf der vorgenannten Frist gehalten wäre, im Wege des Mahnverfahrens gegen ExtraEnergie GmbH vorzugehen. Weil die Sach- und Rechtslage eindeutig ist, gehe ich allerdings davon aus, daß dies nicht erforderlich sein wird.
16.07.2012 | 10:55
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon Avacon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
2) www.mahnung-online.de/mahnverzug.html
Zitat:
"Ein Schuldner kann mit der Begleichung einer Forderung grundsätzlich auf drei Weisen in Verzug kommen:
Verzug durch Mahnung des Gläubigers: Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schuldner eine Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert die fällige Forderung zu begleichen, befindet sich der Schuldner mit seiner Zahlung im Verzug. Der Verzug beginnt in diesem Fall also mit der Zustellung der Mahnung an den Schuldner. Ein Problem besteht für den Gläubiger teilweise darin, zu beweisen, wann dem Schuldner die Mahnung zugestellt werden konnte. Abhilfe schafft hier die Versendung der Mahnung mittels Einschreiben mit Rückschein.
Verzug ohne Mahnung: Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum (z. B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Geht z. B. die Zahlungsfrist bis zum 28.08., befindet sich der Schuldner ab dem 29.08. in Zahlungsverzug.
Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde. "
de.reclabox.com/beschwerde/46417-extraenergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid
de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979
Wenn die Einleitung eines Mahnverfahren beabsichtigt ist, unbedingt die zwei Kommentare vom 24.05.12 lesen und beachten!
de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung