Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)
Jahresabrechnung
Seit Anfang Januar versuche ich ihnen nun meine Zählerstände mitzuteilen, damit ich meine Jahresabrechnung bekommen kann.
Leider hatte mein ortsansässiger Versorger den Stromzähler am 15.12.2011 gewechselt. Daher gab es immer wieder fehlende Zählerstände in ihrem System, die ich ihnen aber schon mehrmals per Mail oder Online mitgeteilt habe.
Leider stehen im Onlinebereich immer wieder falsche Zählerstände!
Leider hat der mehrmalige Kontakt zum Telefonservice auch nichts gebracht!
Gerne sende ich ihnen meine Kundendaten an ein kompetentes Personal.
15.02.2012 | 10:47
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrte Kunden,
schön, dass der Fall nun gelöst werden konnte. Die Verspätung bedauern wir sehr. Gerne können Sie sich zukünftig direkt an unser Beschwerdemanagement unter beschwerdemanagementswdu.de wenden.
Freundliche Grüße
Ihre Stadtwerke Duisburg AG
- - - Bei Gas: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh. - - -
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen -, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stadtwerke Duisburg) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Freudig kann ich verkünden, dass nach sechs Telefonaten und fünf E-Mails endlich meine Jahresabrechnung erstellt wurde.