Durch Imperial Juwelier endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1009 Views | 19.03.2012 | 09:36 Uhr
geschrieben von Michael Bresemann

Imperial Juwelier AG (Breitenbrunn)

Kaufpreis nicht zurückgezahlt

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Meidet die Imperial Juwelier AG!

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Zur Beratung und vor dem Kauf ist Herr Raschke "selbstverständlich" jederzeit zu erreichen, E-Mails werden sofort von ihm beantwortet. Nach dem Kauf - was für ein Zufall - ist Herr Raschke nicht mehr aufzufinden und die Rückrufbitten an seine Sekretärin blieben erfolglos.

Ich selber habe einen 1,54ct großen Diamantring für ca. € 3.000,00 dort kurz vor Weihnachten 2011 bestellt. Dieser Ring kam aus dem sog. Showroom, also war bereits einmal verkauft und wurde nicht für mich geändert, besonders bearbeitet und auch nicht graviert.

Innerhalb der 30 Tage (innerhalb der ersten Kalenderwoche 2012) habe ich den Ring zurückgesendet, nachdem ich dort noch einmal angerufen und mit Herrn Raschke die Details besprochen hatte. Seit dieser Zeit erfolgten mehrere erfolglose Telefonanrufe und die Bitten, mein Geld zurück zu überweisen. Mehrere Emails wurden zwar beantwortet, jedoch immer auf die noch nicht erfolgte "Prüfung, ob der zurück gesendete Ring auch echt sei, seien noch nicht erfolgt" hingewiesen. Obwohl die 30 Tage am 05.02.2012 abgelaufen sind, warte ich noch immer auf mein Geld.

Mehrere E-Mails folgten immer mit dem Hinweis auf: "immer noch keine Antwort aus dem Labor". Am 22.02.2012 - wieder auf meine zigste Mahnung per E-Mail hat Herr Raschke mir den Termin 29.02.2012 für die Rückzahlung des Betrages per E-Mail angegeben. Dieser Termin ist natürlich wieder ergebnislos verstrichen.

Daher habe ich am 02.03.2012 letztmalig gemahnt, leider - wie erwartet - wieder ohne Ergebnis oder den Eingang der Zahlung. Auch Drohungen, diese Angelegenheit meinem Anwalt zu übergeben, nutzten nichts.

Aus diesem Grund habe ich am 13.03.2012 ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und warte nun auf das Ergebnis.

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Meine Forderung an Imperial Juwelier AG: Rückzahlung des Kaufpreises


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Kommentare und Trackbacks (7)


19.03.2012 | 21:56
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
Ich werde nie verstehen, warum man seine Diamantringe im Internet beziehen muss und dann noch bei dieser Firma, die eh schon wie ein bunter Hund bekannt ist.

26.03.2012 | 15:35
von Michael Bresemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da rührt sich keiner, der Mahnbescheid läuft. Möglicherweise tut sich ja dann etwas.


10.04.2012 | 15:15
von Michael Bresemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Imperial hat dem Mahnbescheid widersprochen.
Geht nun seinen Weg über das Gericht.
Werde weiter berichten.


16.05.2012 | 08:49
von Michael Bresemann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Angelegenheit ist vor Gericht!


16.06.2012 | 22:44
von Stefan Haubner | Regelverstoß melden
Hallo,
vor Gericht gehn ist gut.
Haben letzte woche unser geld wieder bekommen nach sechs monate warte zeit.
Kontopfändung funktioniert und man bekommt auch noch zinsen.

11.08.2012 | 14:25
von ReclaBoxler-4552131 | Regelverstoß melden
Aber der Trick mit dem "zurückgeschickter Diament ist nicht der, den wir Ihnen vorher zugesandt hatten! ", ist schon echt gefährlich. Da hast Du als Laie keine Chance. Eigentlich weiß man als Laie ja nicht einmal, ob die einem den korrekten Diamenten zuschicken bzw. zugeschickt haben. Das könnte man ja nur im Beisein eines Diamantenexperten vor dem Paketlieferant prüfen. Völlig aussichtslos. Weiß man bei einem Juwelier "um die Ecke" übrigens genau so wenig. Voll krass. Vielleicht sollte man besser übehraupt keinen echten Schmuck kaufen?

29.01.2013 | 14:06
von Michael Bresemann | Regelverstoß melden
Das lange warten hat sich gelohnt.
Anwalt eingeschaltet, Gerichtstermin erreicht,
Versäumnisklage erwirkt, Titel bekommen, Gerichtsvollzieher beauftragt.
Dann die ersten Teilbeträge.
(Gerichtsvollzieher kann selbstständig bis zu 6 Raten verhandeln.!)
1.) € 167,91 am 31.08.2012 (8 Monate nach Rücklieferung)
2.) € 48,13 am 18.10.2012
3.) € 1000,00 am 03.01.2013
4.) € 2500,00 am 29.01.2013 (Rest)

Die letzten beiden Raten aber auch erst, nachdem mein Anwalt den Gerichtsvollzieher schriftlich mit Fristsetzung und Hinweis der Einschaltung seiner entsprechenden Aufsichtsbehörden auf völlige Begleichung aufgefordert hat. Wir haben weiterhin den Gerichts-vollzieher aufgefordert, notfalle eine eidesstadliche Erklärung abzufordern, andernfalls die höherliegenden Stellen anzusprechen.
Also Fazit: dieser Weg ist lang, verspricht aber Erfolg!



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