Von E WIE EINFACH Strom & Gas beantwortete Beschwerde. | 577 Views | 28.06.2012 | 12:33 Uhr
geschrieben von Vanessa Streich

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Falsche bzw. hochgerechnete Zählerstände

Bestell-/Kundennummer: 1100157259AG

Es geht hier um die Jahresabrechnung, Zeitraum 09.11.2008 - 13.11.2009. In diesem Zeitraum wurden die Preise fünf Mal geändert, ohne uns zu informieren. Im längstem Zeitraum 1.12.08-28.02.09 um ganze 1,1Ct/kWh! Die Zählerstände zu diesen jeweiligen Änderungen wurden immer geschätzt. Eine Abfrage bei uns oder beim Grundversorger sind nicht erfolgt (Rücksprache mit dem Grundversorger haben wir gehalten).

SCHLAGWORTE

Wir haben dieser Jahresabrechnung sofort widersprochen und um Klärung gebeten. Div. Telefonate geführt. Die Einzugsermächtigung haben wir EWE entzogen - EWE hat trotzdem abgebucht -> Rücklastschrift w/ Widerspruch -> die Gebühren sollen wir jetzt zahlen.

Des weiteren erreichten uns immer wieder Mahnungen, während EWE den Vorgang klären wollte. Bearbeitungszeiten von bis zu 6-12 Wochen keine Seltenheit! Die Mahnkosten sollen wir jetzt natürlich auch bezahlen.

Als Antwort zu den Preiserhöhungen kam diese Antwort: Unser MeinCentTarif Gas ist immer 0,24 Cent pro Kilowattstunde günstiger als der Allgemeine Preis des örtlichen Grundversorgers. Als Allgemeiner Preis gilt der Tarif ohne Sonderbedingungen.

Der Grundversorger hat keine Preise erhöht (Rücksprache durch uns mit den SWN). Klärung bis heute offen!

Am 07.06.2010 haben wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. EWE hat als Antwort uns die Kündigung geschrieben per 30.06.2010. Und den Vorgang ohne weitere Klärung an einen Anwalt übergeben. Nach der Kündigung seitens EWE erhielten wir weiterhin Mahnung ohne Klärung der Jahresabrechnung. Wir haben immer schriftlich auf jedes Schreiben reagiert und um Klärung gebeten, nie ist etwas wirklich geklärt worden. Die Gebühren sollen wir auch weiterhin zahlen.

Ein halbes Jahr (!) später meldet sich ein Anwalt und fordert nun (auch wieder ohne Klärung) Verzugszinsen (bis zum Datum seines Schreibens), Auslagen, Barauslagen und Rechtsanwaltsvergütung zusätzlich zum offenen Betrag. Datum 14.04.2011

Wir haben uns danach mit diesem Anwalt in Verbindung gesetzt, den ganzen Schriftverkehr dort hingeschickt. Es ist nichts (!) passiert.

Bis gestern (27.06.2012), da hatten wir plötzlich eine "Mahnung" von dem Herrn Rechtsanwalt im Briefkasten mit weiteren Verzugszinsen für die Monate (14!), in denen er sich nicht gemeldet hat und auch nichts geklärt hat. Wir haben wieder sofort schriftlich reagiert und baten nochmals um Klärung!

Die EWE hat mal ursprünglich einen Betrag von 575,86 gefordert. Nach meiner Rechnung mit den korrekten Zählerständen sowie korrekten Preisen müsste sich eine Nachzahlung von EUR 240,25 ergeben (ohne Mahnksoten etc).

Mittlerweile (ohne eine Aufstellung der Kosten) sollen wir gem. dem Anwalt EUR 717,79 bezahlen.

Die Frage ist jetzt auch, ob bereits die Verjährung eingetreten ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Wir begleichen EUR 240,25 und alles ist gut!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.06.2012 | 13:05
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrte Frau Streich,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir schauen uns Ihr Anliegen an und melden uns bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


02.07.2012 | 20:38
von Vanessa Streich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bearbeitungsyeiten kennen wir schon von EWE!


15.07.2012 | 19:14
von Vanessa Streich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine weitere Antwort, war ja klar!


31.07.2012 | 16:13
von Vanessa Streich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir erhielten einen 5 Seiten langen Brief, in dem zwar endlich (!) erkannt wurde worum es geht, ABER wir als Kunde müssen jetzt alles "beweisen! " EWE fühlt sich nicht zuständig zu korrigieren bzw. mal in Erfahrung zu bringen wer unser Grundversorger denn nun wirlklich ist. Desweiteren besitzen die jetzt auch noch die Dreistigkeit zu behaupten, dass wir Zählerstände mitgeteilt hätten und EWE nie geschätzt hätte. Bin auf 380!


12.08.2012 | 20:00
von Vanessa Streich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.08.2012 | 17:32
von Vanessa Streich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich nicht! Jedes Schreiben gibt es neue Ausreden! Spannend aber echt ärgerlich, wie viel Zeit ich schon investiert habe. Zwei Jahre lang kämpfen ist echt nicht mehr feierlich!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
E WIE EINFACH Strom & Gas: Guthaben zu wenig
E WIE EINFACH Strom & Gas: CASHBACK (27,- Euro) wird verweigert
E WIE EINFACH Strom & Gas: Einfach Vertrag umgestellt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!