E.ON Energie Deutschland GmbH (Quickborn)
Unberechtigte Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
Bestell-/Kundennummer: 232006402111
Da ich zum 01.10.2010 mein Haus in der Eichendorffstraße 14a, 22869 Schenefeld verkauft habe, habe ich die Verbrauchsstelle abgemeldet und auf den Käufer des Hauses verwiesen.
Trotzdem erhielt ich danach mehrere Rechnungen für den Zeitraum ab dem 01.10.2011. Mehrfach habe ich per Fax (12.09.2011, 8:32 Uhr), per Telefon (Frau T., 18.04.2012, Frau R. 18.06.2012 etc.) und per E-Mail an die Kundenbetreuung (29. Mai 2012, 14:15 Uhr) darauf hingewiesen, dass ich nicht mehr Eigentümer und Nutzer dieser Verbrauchstelle bin. Eine Kopie des Kaufvertrages wurde Ihnen drei Mal übermittelt.
In jedem Telefonat bestätigte man mir, dass die Unterlagen vorliegen würden und wohl ein Missverständnis vorläge und man sich umgehend kümmern werde.
Offensichtlich ist das nicht passiert, denn es wurde mir nun die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht. Ich werde nun umgehend einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen müssen und natürlich werden die entstehenden Kosten zu Ihren Lasten abgerechnet werden. Es stellt sich mir die Frage, was in Ihrem Unternehmen schief läuft, dass wir so beharrlich ignoriert werden. Ihrer Kundenbetreuung muss man absolute Unfähigkeit bescheinigen. Ich werde dann auch prüfen lassen, ob mir eigentlich für den enormen Zeitaufwand eine Entschädigung zusteht.
06.07.2012 | 13:56
Abteilung: Servicemanagement
Guten Tag, Herr Pohlmann,
Sie haben Recht, wir haben einen Fehler gemacht. Wir bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung.
Die Unterlagen zum Verkauf und damit für die Abmeldung liegen uns vor. Leider ist bei Ihrer Abmeldung ein Fehler passiert, der nun manuell bereinigt werden muss. Heute bitten wir Sie deshalb noch um etwas mehr Geduld. Wir versichern Ihnen, dass wir uns darum kümmern. Selbstverständlich erhalten Sie bis dahin keine Mahnungen mehr.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
Beschwerde ist gelöst