404 Views | 09.07.2012 | 07:58 Uhr
geschrieben von Günter Schliewack

JM-Motors.de (Korschenbroich)

Fahrwerk bestellt, keine Lieferung, kein Geld zurück

Bestell-/Kundennummer: 000078

Habe am 22.052012 ein Sportfahrwerk bei JM-MOTORS bestellt und per Vorkasse in Höhe von 265,88 Euro bezahlt. Lieferzeit betrug 3-5 Werktage im Onlineshop. Nach über zwei Wochen immer noch keine Lieferung.

SCHLAGWORTE

Nach diversen Vertröstungen und Hinhaltetaktiken seitens des Shopbetreibers habe ich eine Lieferfrist bis zum 15.06.2012 gesetzt, die trotz Zusage, wie erwartet, nicht eingehalten wurde.Es erfolgten erneute Vertröstungen. Nach Stornierung des Auftrages per Mail und per Einschreiben, die Rückzahlung der Kaufsumme und der Mahnkosten bis zum 02.07.2012 zu begleichen, erfolgte bis zum heutigem Tage am 08.07.2012 kein Eingang auf dem Konto. Shopbetreiber beruft sich auf seine AGB von 30 Tagen zur Zurückzahlung. Nach meiner Meinung rechtlich nicht korrekt, da kein Geschäft zustande gekommen ist.

Nächster Schritt ist der Mahnbescheid und weitere rechtliche Schritte gegen den Betreiber.

Fazit: Bin nicht mit den Geschäftsgebaren nicht einverstanden und warne vor diesem Shop.

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Meine Forderung an JM-Motors.de: Rückzahlung der Kaufsumme von 265,88 Euro und 5 Euro Mahngebühren


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Kommentare und Trackbacks (3)


22.07.2012 | 13:50
von Günter Schliewack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo
Nach Stornierung des Auftrages, wurde sich vom Shopbetreiber auf seine AGB von 30 Tagen zur zurückzahlung berufen.
Habe solange abgewartet.
Die rückzahlungsfrist endete am 21.07.2012.
Wie erwartet keine Einzahlung auf mein Konto zu verzeichnen.
Werde am Montag den 23.07.2012 den schon bei mir vorgefertigten Mahnbescheid abschicken.
Fazit:
Shopbetreiber abeitet mit dem Geld seiner Kunden, ohne Ware zu schicken, und hofft darauf das diverse Kunden sich nicht die Mühe machen Ihr Geld (mit umfangreichen Zeitverschwendungen und Behördlichen laufereien) zurückzufordern.


09.08.2012 | 23:52
von Günter Schliewack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mahnbescheid läuft.
Erwäge evt. noch eine Anzeige?


02.09.2012 | 12:08
von Günter Schliewack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mahnbescheid ist erfolgt, noch keine Rückinfo.
Nächster Schritt ist der Vollstreckungsantrag.




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