Media Markt (Ingolstadt)
Keine Kundenfreundlichkeit, Kulanz oder Garantie
Ich bin am 19.09.2012 mit meinem defekten Telefon plus Faxgerät zu Mediamarkt Lüneburg gegangen.
Ich wollte dieses zur Reparatur geben bat um ein Leihgerät, da meines gerade mal sieben Monate alt ist, also ein Garantiefall!
Ich arbeite von zu Hause aus und brauche Telefon plus Fax dringend, alles Bitten und Flehen prallte ab. Flapsige Antwort war: "Kaufen Sie sich ein neues". Toll, ich bin keine Firma, sondern eine alleinerziehende Mutter, die von zu Hause aus ein wenig Geld verdient!
Mein Fazit: Nie mehr werde ich etwas bei Media Markt käuflich erwerben. Fühle mich völlig allein gelassen. Bei einem Konzern dieser Größe! Unfassbar, von wegen Kunde ist König, nix da!
Wer andere kritisiert, sollte wenigstens seinen Kommentar fehlerfrei schreiben!
www.narr-shop.de/index.php/deutsche-rechtschreibung.html
Ich wusste noch gar nicht, dass ich mit Ihnen Schw_eine gehütet habe?
Aber mehr wie bl_öde Kommentare, die mit dem Thema nichts zu tun haben, können Sie nicht abgeben!
Hätten Sie die Beschwerde verfolgt, hätten Sie alle Kommentare, welche gelöscht wurden bzw. nicht erschienen sind, mitbekommen! Die hatten alle die BF auf die katastrophale Rechtschreibung aufmerksam gemacht!
Also machen Sie sich wieder auf Reisen!
es gibt (gab) bestimmte Produktgruppen (z. B. Drucker, Monitore), wo man zumindest mit Abschluss einer (Zusatz) Garantie beim
Hersteller einen Vor-Ort-Service, oder Sofort-Tausch bekam.
Wie gesagt, WURDE durchaus mal gemacht. Aber selbst, wenn
dieses noch mehrheitlich angeboten würde; ZUSATZversicherung, hat der Kunde (offensichtlich) NICHT abgeschlossen, also geht das seinen üblichen (normalen) Weg. (Einschicken zum Hersteller).
Wir reden hier über ein Gerätepreis von (mehrheitlich)
50-100 Euro, von Luxus-oder Spezialgeräten mal abgesehen.
Je nachdem, wie die Kundin gegenüber dem Händler aufgetreten ist
kann die Kundin leider sogar noch glücklich sein, überhaubt einen
Service (Reparatur) zu bekommen, denn
1. Das Gerät ist mit 7 Monaten ÄLTER als die "berühmten"
sechs Monate. ergo (mögliche) Beweislastumkehr bei der Gewährleistung.
2. Das Gerät ist (offensichtlich) Gewerblich genutzt.
MfG
Beschwerde ist noch nicht gelöst