369 Views | 21.11.2012 | 16:05 Uhr
geschrieben von Tim Giesecke

Deutsche Post AG (Bonn)

Beschädigung eines Laptops bei versichertem Paketversand

Bestell-/Kundennummer: CSC MON - 2012/10-0044745-BCBM#39637448

Im September habe ich einen Laptop von Privat gekauft, diesen bezahlt und per DHL-Paket aus Österreich übersandt bekommen. "Nachweislich (Aussage des Versenders sowie einer Zeugin, die dies auch beide an Eides statt versichern würden) ist ein Apple MacBook Air funktionstüchtig und unversehrt in der Originalverpackung samt sämtlicher Styropor- und Verpackungsformteile – die auch Apple so für den ursprünglichen Versand genutzt hat, eine bessere Verpackung ist hier also nicht möglich – auf den Weg nach Deutschland gebracht worden.

SCHLAGWORTE

Nach der Paketlaufzeit ist das Paket hier bei mir in Deutschland angenommen worden. Das Paket war hierbei äußerlich absolut unversehrt. Nun stellt es sich so da, dass sich das Gerät auf dem Versandweg scheinbar einen Haarriß im Mainboard zugezogen hat.
Es ist nun unbenutzbar und damit defekt. Eine Diagnose bzw. Stellungnahme von Apple zum Defekt des Gerätes reiche ich gern nach. Wie ist nun vorzugehen? Sendungsnummer des Gerätes war: CA108271038AT"

Diese Beschwerde habe ich bereits am 27.09. an DHL versendet in der Hoffnung eine Anleitung zu erhalten, wann ich wem das Paket zur Prüfung des Schadensfalles vorlegen muss. Da ich bisher nie mit defekten Paketen zu tun hatte, ist mir das Prozedere nicht geläufig.

Daraufhin habe ich am 28.09. von einem Mitarbeiter (N. Schulze) eine Eingangsbestätigung erhalten. Am 08.10. habe ich erneut auf diese Eingangsbestätigung geantwortet und nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist. Hierauf gab es wieder eine automatische Mail mit Beschwichtigung und der Mitteilung, dass sich bald jemand persönlich um den Fall kümmern würde.

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Am 17.10. erhielt ich einen Anruf von Frau Erberich-Gülich, die zwar sehr nett und bemüht war, mir aber erklärte, dass außer meiner Antwort auf die Mail von Herrn/Frau Schulze keinerlei Korrespondenz von mir bei der Deutschen Post vorläge und ich somit auch den Reklamationszeitpunkt deutlich verpasst habe.

Da dies schlecht mein Problem sein kann, bat ich um Anleitung wie ansonsten weiter verfahren kann und auf ihren Rat hin habe ich das Gerät noch am selben Tag sofort zur nächsten DHL-Filiale gebracht und einen Schadensformular ausgefüllt.

Wenige Tage später hatte ich das Paket erneut in Händen, als es mir von DHL erneut zugestellt worden ist. Wieder mit dem Hinweis, dass sich bald jemand melden würde.

Das ist jetzt auch schon wieder einen guten Monat her. Was soll das?

Ich hätte gern endlich den Schaden reguliert oder aber zumindest mal eine ganz adäquate Rückmeldung oder Reaktion zu meinem Fall. Ich fühle mich regelrecht ignoriert von der DP/DHL.

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Kommentare und Trackbacks (8)


21.11.2012 | 16:16
von ReclaBoxler-2199128 | Regelverstoß melden
Sie sollten lieber gleich den Verkäufer aus Österreich verklagen weil er ein defektes Gerät geliefert hat.
Es sei denn Sie können erklären wie ein Bruchschaden am Mutterbord passieren kann wenn die Verpackung und das Gehäuse des Laptops nicht beschädigt sind.

21.11.2012 | 17:23
von ReclaBoxler-4128990 | Regelverstoß melden
(Aussage des Versenders sowie einer Zeugin, die dies auch beide an Eides statt versichern würden)

Was sollen die auch anderes sagen?

Wie ReclaBoxler-2199128 schon schreibt, sieht es verdammt nach einen Defekt aus, welcher schon vor dem Versand vorhanden war. DHl wird mit 99,9%er Sicherheit die Schadensregulierung ablehnen.

21.11.2012 | 18:48
von ReclaBoxler-3125587 | Regelverstoß melden
Sie können selber sowieso nichts machen weil, der Absender der Vertragspartner ist.

21.11.2012 | 20:04
von Rüdiger | Regelverstoß melden
Richtig, der Absender muss den Schaden bei DHL geltend machen. Das werden Sie auch als Antwort bekommen.

22.11.2012 | 10:50
von ReclaBoxler-6109231 | Regelverstoß melden
Es ist NICHT zutreffend, dass der Versender Vertragspartner ist. Da es sich um einen Auslandsversand handelt, und der Versender maximal Vertragspartner der AT-Post ist.

Ich als Empfänger, so hat mir DHL das erklärt, bin nach Auslandsversand derjenige, der sich nun mit dem Schaden auseinanderzusetzen hat. Da eine eidesstattliche Versicherung kein Zuckerschlecken ist und die Justiz bei falscher Versicherung auch keinen Spaß versteht, sehe ich da kein Problem und glaube dem Versender soweit auch, dass der Rechner einwandfrei war, als er versendet worden ist.

22.11.2012 | 11:00
von ReclaBoxler-4522123 | Regelverstoß melden
Wie will man dem Versender und dessen Zeugin das Gegenteil beweisen? Würde wohl sehr schwer werden.

Da müssten zumindest weitere Merkmale, eines Wurfes/ Stoßes/ Falles am Gerät und der Verpackung zu erkennen sein? Und diese waren offenbar nicht vorhanden, laut Ihrer Schilderung!

29.11.2012 | 09:21
von Tim Giesecke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.12.2012 | 09:27
von Tim Giesecke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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