PARSHIP GmbH (Hamburg)
Verlängerung der Mitgliedschaft trotz Kündigung
Bestell-/Kundennummer: Vorgang: 121122-000726
Ich habe zum 15.03.2011 meine Premium Mitgliedschaft gekündigt und auch bestätigt bekommen. Ich zahlte damals mit Kreditkarte. Heute erhielt ich eine Email mit einer Mahnung über einen offenen Mitgliedsbeitrag.
Nach endlosem Emailverkehr mit inkompetenten Parship Mitarbeitern wurde mir mitgeteilt, ich habe die Mitgliedschaft am 30.04.2011 um 9 Monate verlängert. Für diese Verlängerung erhält der Kunde keine Bestätigung-Email, keine Rechnung, Parship bucht einfach weiter ab. Ich habe es gar nicht festgestellt, dass noch zweimal gebucht wurde, da sich die Mitgliedschaft zweimal weiter verlängert hat. Parship schickt nicht mal eine Rechnung zu der Abbuchung raus, in der Hoffnung, der Kunde checkt nicht sein Konto und die Mitgliedschaft wird stillschweigend verlängert. Parship ist nicht mal imstande, mir die ID zu nennen, von der ich angeblich aus die Mitgliedschaft 2011 verlängert haben sollte.
Es ist unglaublich, ohne Zustimmung des Kunden zu verlängern und nicht mal beweisen zu können, dass es auch der Kunde war. Ich solle zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen missbräuchlicher Nutzung meines Rechners einreichen, für einen Fall von 2011.
Mir wurde von einem weiteren unfähigen Mitarbeiter eine Verkürzung der Mitgliedschaft angeboten, womit sich der Beitrag halbiert.
Wie soll der Kunde beweisen, dass nicht er verlängerte, sondern ein Systemfehler seitens Parship vorlag?
Beweisen muss PARSHIP, dass der Kunde einen neuen Vertrag abgeschlossen hat. Geld zurückfordern und am besten Anzeige erstatten, nur so kann diesem Verein das Handwerk gelegt werden.
Jeder Kunde sollte schnellstens sein Profil, nach Kündigung löschen lassen, sonst wird eventuell sein Vertrag plötzlich verlängert und er erfährt davon noch nicht mal was.
Eine sinnvolle Nutzung der Funktionen von Parship ist nur bei gleichzeitigem Abschluß einer Mitgliedschaft möglich. Wird diese innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen kann es passieren, dass Parschip dennoch eine Bearbeitungsgebühr, in meinem Fall in Höhe von 358,20 als sogenannter Wertersatz in Rechnung stellt.
Die von Parship im Impressum angegeben Faxnummer ist trotz mehrfacher Anrufe bis heute nicht erreichbar, mehrfache Anrufe bei Sachbearbeitern in der Hotline, beweisen nur die Inkompetenz und Ignoranz der Mitarbeiter/-innen. Rechtliche Grundlagen werden einfach ignoriert!
Den exakten Auszug der Argumentation von Parship füge ich bei:
"Sehr geehrte Frau XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft doch bestehen lassen.
Im Zeitraum Ihrer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft haben Sie bereits Kontakt mit anderen Mitgliedern aufgenommen. Diese Kontakte sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und daher entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung sowie den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.
Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.
Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis: 477,60 EUR
Laufzeit Ihres Produkts (Monate) : 24
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 10
Davon zustande gekommene Kontakte: 11
Bereits von Ihnen gezahlt: 26,90 EUR
Verbleibende Forderung: 331,30 EUR
Den noch nicht eingezogenen Anteil dieses Betrages werden wir entsprechend der von Ihnen beim Kauf gewählten Zahlweise in den nächsten Tagen einziehen.
Gerne würde ich erfahren, warum Sie sich gegen die Premium-Mitgliedschaft entschieden haben. Bei eventuellen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX
Ihr PARSHIP Kundenservice"
Dies obwohl Parship gegenüber dem Verbraucherzentrale Hamburg in ähnlich gelagerten Fällen bereits am 08.12.2010 eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hat! Einfach mal im Internet googeln!