HDI Versicherung AG (Hannover)
Keine gütige Einigung mit HDI möglich
Vor ca. 1 Jahr ist mir eine Frau aufs Auto gefahren und hat sich daraufhin tot gestellt. Ich musste einen Anwalt einschalten, um überhaupt die Daten der Frau raus zu bekommen. Es stellte sich raus, dass HDI die Versicherung der Frau übernimmt.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
HDI hat 1 Jahr lang alles raus gezögert. Dann wurde es meinem Anwalt zu bunt und wir gingen vors Amtsgericht. Dort wollte die HDI unbedingt vorm Amtsgericht Leipzig verhandeln, das sind über 250 km von hier entfernt. Logischerweise mussten wir dann die Klage zurück ziehen - die ersten 500€ weg.
Nur um das noch mal klar zu stellen: Die HDI macht es absichtlich, ich habe stundenlang mit Mitarbeitern und Chefs telefoniert, es ist ihnen egal, sie wollen keine gütige Einigung, sie wollen einfach nicht bezahlen. Gründe gibt es dafür NATÜRLICH NICHT!
Gesamtschaden:
Anwalt/Gericht: ~500€
Sachschaden: ~500€
Selbst wenn ich bei der örtlichen Niederlassung gewinnen würde, hätte ich Minus gemacht!
Ich hoffe, dass es so etwas wie Gerechtigkeit gibt und dass die Leute, die dafür verantwortlich sind, ihre gerechte Strafe erhalten!
Es ist die größte Unverschämtheit, die ich in meinem Leben erleben durfte, dass sich so eine riesige Versicherung so anstellt. Recht muss Recht bleiben, aber ich kann mir das halt nicht leisten.
17.12.2012 | 15:31
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrter ReclaBoxler-1542351,
vielen Dank für Ihre in diesem Forum eingestellte Beschwerde.
Wir nehmen Ihre Anregung sehr ernst, da Sie uns wichtige Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten geben. Da Versicherungsverträge persönliche Daten enthalten, können und möchten wir diese auch in Ihrem eigenen Interesse nicht öffentlich kommunizieren. Bitte nehmen Sie unter hv.pressehdi.de Kontakt zu uns auf - damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich mit Ihnen klären können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beschwerdeteam der HDI Versicherung AG
Entweder haben Sie einen Anwalt, der keine Ahnung hat, oder sie haben es selbst verbockt.
Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist deutlich geregelt, dass als Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer auch der Wohnort des Klägers zuständig sein kann. Die Entscheidung obliegt dem Kläger, nicht dem Versicherer.
Vielleicht sollten Sie einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen, der sich gleichzeitig auch mit Regressforderungen an Ihren alten Anwalt auskennt. Vorausgesetzt natürlich, dass der alte Anwalt falsch gehandelt hat und nicht Sie selbst.