Durch A.T.U Auto-Teile-Unger gelöste Beschwerde. | 1837 Views | 31.01.2013 | 16:22 Uhr
geschrieben von Thomas Scheufler

A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Weiden i. d. Opf.)

Falsche Verpackung einer Autobatterie durch Online-Shop

Bestell-/Kundennummer: Auftrags-Nr.: 11987585

Da bestellt man aus Kurzschlussreaktion nach dem Liegenbleiben seines Wagens eine Autobatterie bei A.T.U online.

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Nachdem man zwei Mal die Lieferung verpasste (DPD), konnte beim dritten Versuch endlich zugestellt werden. In Empfang genommen von meiner Freundin, die den Tag frei hatte.

Damit nicht ich zu später Stunde im Dunkel des Abends die Batterie wechseln musste, bat sie einen Freund, ihr zur Hand zu gehen. Nun sollte also die Batterie aus der Verpackung und man stellt fest: der Karton ist feucht. Und zwar am Boden. Als Boden erkennbar, weil der Deckel/die Kopfseite mit Pfeilen außen am Karton als solches beschriftet ist.

Man öffnet also vorsichtig den Boden, findet zu seinem Erstaunen nasses Packpapier und einen feuchten Plastikbeutel. Es tritt auch beißender Geruch aus - der noch bei meiner Heimkehr Stunden später zu vernehmen war. Mit dem Beseitigen des Papiers sieht man dann die Ursache der Tropfsteinhöhle: die Batterie liegt mit dem KOPF NACH UNTEN im Karton!

Da man ohne Auto bekanntlich nicht mobil ist, baute der Bekannte die Batterie zunächst einmal ein. Im Nachhinein betrachtet sicher Unsinn.
Aber schon beim endgültigen Auspacken passiert das, was bei normalem Einpacken durch den Absender keiner ahnt: die ausgetretene Flüssigkeit kommt an die Kleidung und die Kleidung ist spätestens am nächsten Tag Schrott!

Man schreibt daraufhin eine "Reklamation" an A.T.U.

Zitat:

"Wir bedauern, dass Sie Grund zu Reklamation haben. ... bitten wir Sie, uns Fotos des entstandenen Schadens einzusenden. Gerne können Sie sich auch direkt an eine unserer ATU Filialen wenden."

Nachdem ich meine Fotos der Verpackung übermittelt hatte und die Bilder der nun geschändeten Hose erteilte man mir die folgende Absage: "Bei Annahme der Lieferung durch DPD haben Sie mit Ihrer Unterschrift den ordnungsgemäßen Zustand der Ware bestätigt.

SCHLAGWORTE


Die Ware wurde in einem einwandfreien Zustand von uns an DPD übergeben. Wäre die Säure in weitreichendem Maße ausgelaufen, hätte der DPD die Ware nicht von uns angenommen bzw. nicht an Sie zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass für uns - durch einreichen Ihrer Fotos - ersichtlich ist, dass das Paket an der falschen Seite geöffnet worden ist und die Oberseite des Kartons unberührt geblieben ist. Daher kann nicht nachvollzogen werden, dass die Batterie falsch verpackt war."

Nun, was soll ich sagen: der Lieferdienst HAT die Ware aber zugestellt. Die Verpackung wurde an der "falschen Seite" von uns geöffnet, WEIL wir einen nassen Boden feststellten (hingegen der Deckel komplett unversehrt ist).
Aber weil ICH den Karton unten öffnete, kann A. T.U nicht nachvollziehen, dass die Batterie verkehrt herum eingepackt worden ist? Wo ist da die Logik?

Ich bin ja auch selten dämlich und öffne aus Langeweile und purem Vergnügen eine Verpackung am Boden, wo explizit Pfeile den Deckel erkennen lassen und nicht, weil ich eine falsche Lagerung im Karton vermute, durch einen feuchten Boden.

Ich fuhr also zur nächsten A.T.U-Filiale. Dort hätte man mir immerhin die Batterie sofort umgetauscht - wenn es denn nicht ein online-Geschäft gewesen wäre. Erklären konnte sich der Verkäufer die Tatsache ebenfalls nicht, wieso der Boden durchnässt, das Papier völlig vernässt und der Deckel total unbeschädigt ist.
Einzig seine Reaktion: "Wieso kaufen Sie die Batterie überhaupt online und nicht hier?," kann ich jetzt nur noch mit eigener Ratlosigkeit beantworten.
Er riet mir erneut mein Anspruch zu bekunden und mich nicht mit der Abweisung einverstanden zu geben.

Gesagt getan: schrieb ich umfangreich noch einmal, wieso und in welcher Reihenfolge das Paket geöffnet wurde.

Zitat:
"... teilen Ihnen mit, dass wir keine Veranlassung sehen unsere Entscheidung zu revidieren, da ein Verschulden durch die ATU nicht vorliegt.

Würde Ihre Behauptung, die Batterie hätte sich verkehrt in der Verpackung befunden - was nicht der Tatsache entspricht - zutreffen, wäre Ihnen das Paket gar nicht erst zugestellt worden. Das Paket wäre vom Paketdienst an uns zurückgesandt worden. Außerdem haben Sie mit Ihrer Annahme des Pakets den ordnungsgemäßen Zustand des Pakets bestätigt."

Der Tatsache, dass meine Freundin das Paket angenommen hat und dafür unterschrieben hat, lässt sich nicht widersprechen.
Aber diese tollkühne Behauptung und Unterstreichung, dass "ein Verschulden durch die ATU nicht vorliegt", bringt meine Schläfe zum Pulsieren!

Ich werde mich jedenfalls im Kaufrecht zumindest einmal beraten lassen. Den Karton als Beweismittel habe ich ja nach wie vor. Und das Packpapier weist nach wie vor Feuchtigkeit auf von der ausgetretenen Batterieflüssigkeit. Ganz zu schweigen von den diversen Flecken an der Hose.
Wer mal versehentlich und durch eigene Dummheit mit Batteriesäure in Berührung gekommen ist, weiß, was diese mit Kleidung anstellt.

Wie die Menge von Flüssigkeit im Inneren austreten konnte und wieso der Boden des Kartons beschädigt ist, während der Deckel völlig sauber und trocken ist, DAS muss mir mal einer erklären!

Die Vorgehensweise jedenfalls entspricht der (für mich) typischen deutschen "Bürokratie". Wenn etwas "typisch Deutsch" ist, dann diese Manier von Abriegeln und Abstreiten. Man hat ja keine Handhabe dagegen.

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Meine Forderung an A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG: Erstattung: beschädigte Hose + neue Batterie aus Geschäft/Filiale


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.02.2013 | 09:24
Firmen-Antwort von: A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG
Abteilung: Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Scheufler,

wir bedauern sehr, keine einvernehmliche Lösung in Ihrer Angelegenheit gefunden zu haben. Durch interne Recherchen haben sich jedoch Anhaltspunkte ergeben, die uns zu der geäusserten Meinung bewogen haben.

Die von uns angebotene und von Ihnen auch angenommene Kompromisslösung erscheint aus unserer Sicht geeignet und angemessen.

Ihr A. T.U-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.02.2013 | 11:11
von Thomas Scheufler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach ettlichem Hin- und Her per E-Mail mit dem Beschwerbemanagement hat man seinen Fehler weder anerkennen noch den Schaden (Hose) regulieren wollen.
Man bietet mir aber den Umtausch der Batterie an, was ich als "Besänftigung" und "Abschiebung des Beschwerenden" bezeichne.
Fazit für mich ist: erste und letzte Bestellung im online-shop von A. T.U!


14.02.2013 | 12:08
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