reBuy (Berlin-Mahlsdorf)
Keine Erstattung der Versandkosten nach Vertragsrücktritt
Bestell-/Kundennummer: Bestellung: 304-9054475-3425153
Am 17.11.12 um 0:41 wurde eine Bücherbestellung im Wert von 1,80 € zzgl. Versandkosten i. H. v. 3,- € aufgegeben. Gleiche Bestellung wurde schriftlich am 17.11.12 um 14:55 widerrufen.
Folglich wurde der Kaufvertrag fristgemäß – innerhalb noch nicht einmal 24 Std. - annulliert, und Rebuy wurde um Rückerstattung der bereits geleistet Zahlung iHv 4,80 € gebeten.
Rebuy erstattet jedoch lediglich den Kaufpreis i.H.v 1,80 €. Mehre Mahnschreiben blieben erfolglos. Rebuy verweigert die Rückerstattung der Versandkosten mit der Begründung, dass die Annahme - der von Ihnen dennoch versandeten Ware - verweigert wurde. Dies kann aber mir als Verbraucher nicht zu Lasten gelegt werden, sofern das Unternehmen Ware versendet, für die es keine Vertragsgrundlage mehr gibt!
Es handelt sich hier um einen geringen Betrag, jedoch wenn stets so verfahren wird, kann Rebuy einiges Geld verdienen! Aus meiner Sicht sind dies unlautere Geschäftspraktiken!
Grundsätzlich hat der Händler im Widerrufsfall die Versandkosten für die Lieferung der Ware an den Kunden zu tragen und ihm auch diesen Betrag zu erstatten!
21.02.2013 | 17:57
Abteilung: Kundensupport
Sehr geehrter Kunde,
die Rücksendung des Artikels haben wir sicherlich übernommen, jedoch können wir die Versandkosten nicht erstatten, wenn Sie den Artikel aufgrund Nichtgefallens zurücksenden.
Bei einem defekten Artikel hätten wir Ihnen die Versandkosten natürlich umgehend erstattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
reBuy.de Team
Am späten Nachmittag merken Sie in ihrem Brausekopf erst was Sie angerichtet haben.
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