Durch reBuy endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 929 Views | 02.02.2013 | 15:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7361971

reBuy (Berlin-Mahlsdorf)

Keine Erstattung der Versandkosten nach Vertragsrücktritt

Bestell-/Kundennummer: Bestellung: 304-9054475-3425153

Am 17.11.12 um 0:41 wurde eine Bücherbestellung im Wert von 1,80 € zzgl. Versandkosten i. H. v. 3,- € aufgegeben. Gleiche Bestellung wurde schriftlich am 17.11.12 um 14:55 widerrufen.

SCHLAGWORTE

Folglich wurde der Kaufvertrag fristgemäß – innerhalb noch nicht einmal 24 Std. - annulliert, und Rebuy wurde um Rückerstattung der bereits geleistet Zahlung iHv 4,80 € gebeten.

Rebuy erstattet jedoch lediglich den Kaufpreis i.H.v 1,80 €. Mehre Mahnschreiben blieben erfolglos. Rebuy verweigert die Rückerstattung der Versandkosten mit der Begründung, dass die Annahme - der von Ihnen dennoch versandeten Ware - verweigert wurde. Dies kann aber mir als Verbraucher nicht zu Lasten gelegt werden, sofern das Unternehmen Ware versendet, für die es keine Vertragsgrundlage mehr gibt!

Es handelt sich hier um einen geringen Betrag, jedoch wenn stets so verfahren wird, kann Rebuy einiges Geld verdienen! Aus meiner Sicht sind dies unlautere Geschäftspraktiken!

Grundsätzlich hat der Händler im Widerrufsfall die Versandkosten für die Lieferung der Ware an den Kunden zu tragen und ihm auch diesen Betrag zu erstatten!

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Meine Forderung an reBuy: Rückerstattung der bislang einbehaltenen Portokosten iHv 3,- €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.02.2013 | 17:57
Firmen-Antwort von: reBuy
Abteilung: Kundensupport

Sehr geehrter Kunde,

die Rücksendung des Artikels haben wir sicherlich übernommen, jedoch können wir die Versandkosten nicht erstatten, wenn Sie den Artikel aufgrund Nichtgefallens zurücksenden.

Bei einem defekten Artikel hätten wir Ihnen die Versandkosten natürlich umgehend erstattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

reBuy.de Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


02.02.2013 | 16:54
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Sie sitzen also nächtens Kopflastig am PC und bestellen sich einfach mal für ein paar Piepen ein Buch.
Am späten Nachmittag merken Sie in ihrem Brausekopf erst was Sie angerichtet haben.
Ihr Storno erhielt die Firma als die Post bereits unterwegs war.
Haben Sie Langeweile?

02.02.2013 | 22:26
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Schon mal etwas von er 40. - Euro-Grenze gehört?

04.02.2013 | 18:33
von ReclaBoxler-9010338 | Regelverstoß melden
Seit wann hat der Händler die Versandkosten zu tragen? Diese muss er nur tragen, wenn der Wert über 40 Euro liegt. Und in Zukunft wollen sie auch das ganz abschaffen, wegen der EU. Dann bleibt man demnächst immer auf den Versandkosten sitzen. Der Händler ist im Recht.

08.02.2013 | 11:51
von ReclaBoxler-7219815 | Regelverstoß melden
Ich halte es für fragwürdig, Ware zu versenden, obwohl die Rechtsgrundlage fehlt!

09.02.2013 | 21:41
von ReclaBoxler-7361971 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.03.2013 | 18:05
von ReclaBoxler-7361971 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma zeigt sich nicht einsichtig


17.03.2013 | 18:27
von ReclaBoxler-7361971 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma ist nicht einsichtig. Dann eben einen Kunden weniger!




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