Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 664 Views | 13.03.2013 | 05:13 Uhr
geschrieben von Kirstin Schweda

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Dreiste Abzocke, Mail wurde ignoriert

Nachfolgenden Brief habe ich an klarmobil geschrieben, nachdem man 2x frech Geld von meinem Konto abgebucht hat, ohne dass ich je einen Vertrag unterschrieben hatte. Da wird man angerufen, dass man was gewonnen hat, in diesem Fall irgendwelche Prepaidkarten (!) und dann wird dreist vom Konto abgebucht. Leider war ich so blöde, meine Bankverbindung anzugeben und schon wird dreist abgebucht.

SCHLAGWORTE

Da ich kein Vertragskunde von klarmobil bin, musste ich die Mail an service spider monkey klarmobil senden. Da wird gar nicht drauf reagiert! Ich seh aber nicht ein, eine teure, kostenpflichtige Hotline anzurufen.

Klarmobil hat wieder dreist von meinem Konto abgebucht, obwohl ich dazu aufgefordert hatte, dies sofort zu unterlassen!

Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember wurde ich via Gewinnspielanruf kontaktiert, ich hätte 2 Prepaidkarten von Klarmobil gewonnen mit jeweils 9 Euro Guthaben zum Testen. Keine Vertragsbindung etc. Ich hatte am Telefon schon gesagt, dass ich eine Prepaidkarte habe und keine brauche. Ich soll es doch probieren, sie wären ja kostenlos! Ich hätte beim Abfragen meiner Bankdaten schon hellhörig werden sollen, die man angeblich bräuchte um einen eventuellen Geldgewinn im weiteren Gewinnspiel überweisen zu können. Am 15.01. haben Sie von meinem Konto, ohne meine schriftliche Einwilligung und ohne Unterschrift unter einem Vertrag, 36,59 Euro abgebucht. Am 12.02 wurden 19,90 Euro abgebucht. Ich fordere Sie hiermit auf, mir diese Beträge umgehend zu erstatten und weitere Abbuchungen von meinem Konto zu unterlassen! Ich habe keinen Vertrag unterschrieben und Ihnen auch keinen schriftlichen Auftrag zum Lastschrifteinzug erteilt. Über eine Gewinnspielfalle Leute zu locken und einfach Beträge vom Konto abzubuchen ist schon sehr dreist. Ich habe weder irgendwelche Prepaidkarten bei Ihnen aktiviert, noch einen Vertrag bei Ihnen unterschrieben. Die Rückerstattung erwarte ich bis zum 15.03.2013. Sollte bis dahin keine Erstattung erfolgt sein und mir weitere finanzielle Nachteile entstehen, werde ich unverzüglich einen Anwalt einschalten und Anzeige erstatten. Mit freundlichen Grüßen,

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich bin kein Vertragskunde und ich hab nie irgendwelche Karten aktiviert! Das Ganze ist einfach unglaublich dreist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an klarmobil GmbH: Rückforderung der unerlaubt abgebuchten Beträge, Löschung meiner Daten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.03.2013 | 12:43
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Schweda, aus dem Kundenservice haben wir die Info erhalten, dass Sie eine Antwort erhalten haben. Wir möchten Sie bitten, auf diese E-Mail zu reagieren, sofern dies erforderlich sein sollte. Von weiteren Stellungnahmen hier bei ReclaBox werden wir daher Abstand nehmen.

Mit freundlichen Grüssen

L. Frehe

Ihr klarmobil.de Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


13.03.2013 | 08:31
von Rudi Ratlos | Regelverstoß melden
 spider monkey 1576172
"Was soll sie widerrufen, was sie gar nicht abgeschlossen hat? "

 spider monkey KoF hat aber recht.

In einem Streitfall macht es sich gut, wenn man belegen kann, dass man sich früh und eindeutig erklärt hat.
Also sich erklärt hat und nicht eine Klärung oder Erklärung!
Dies ist wichtig, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es am besten ist, so wenig wie möglich mitzuteilen.

Sollte also solch ein Vertragsschluss von einer Firma behauptet werden, dann sollte man diesem einfach "widersprechen".

Der "Widerspruch" ( goo.gl/J4r8Y ) sollte so abgegeben werden, dass man die Versendung später beweisen kann. Das heißt: per Einschreiben mit Rückschein.

Sollte die Kontonummer ohne Abbuchungseinwilligung genannt worden sein, dann im Widerspruch auf die fehlende Einwilligung hinweisen.
Wichtig!
Sollte eine Abbuchungseinwilligung erteilt worden sein, diese auf jeden Fall aufkündigen.

Das kann man alles herausfinden wenn man aufmerksam die Seiten liest die sich hinter dem link ( goo.gl/JerNz ) von KoF verbergen.

Ein wenig Eigeninitiative zur Problemlösung kann vom der BF schon erwartet werden.
Sie hat sich ja durch einen kurze Unachtsamkeit (Kontonummer mitgeteilt) selbst in die Situation gebracht.
### der letzte Satz ist nicht böse gemeint ###

13.03.2013 | 11:27
von Rudi Ratlos | Regelverstoß melden
Aussitzen bringt rein Garnichts  spider monkey 1576172

Was soll an diesem schreiben -> goo.gl/J4r8Y falsch/zweideutig sein?

Ich bin kein RA, und erhebe auch keinen Anspruch auf Allwissenheit,
aber wenn Sie der BF Rechtsbeistand gewähren wolen, dürfen sie das gerne machen.

Auf o. a. Seiten werden allgemeine Vorgehensweisen in diesen Fällen erläutert.

Auch können Sie auf diesen Seiten Erfahrungen über das vorhanden sein "gerichtsverwertbarer" Telefonmitschnitte dieser Abz0cker finden.

22.04.2013 | 05:41
von Kirstin Schweda gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!