klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Dreiste Abzocke, Mail wurde ignoriert
Nachfolgenden Brief habe ich an klarmobil geschrieben, nachdem man 2x frech Geld von meinem Konto abgebucht hat, ohne dass ich je einen Vertrag unterschrieben hatte. Da wird man angerufen, dass man was gewonnen hat, in diesem Fall irgendwelche Prepaidkarten (!) und dann wird dreist vom Konto abgebucht. Leider war ich so blöde, meine Bankverbindung anzugeben und schon wird dreist abgebucht.
Da ich kein Vertragskunde von klarmobil bin, musste ich die Mail an serviceklarmobil senden. Da wird gar nicht drauf reagiert! Ich seh aber nicht ein, eine teure, kostenpflichtige Hotline anzurufen.
Klarmobil hat wieder dreist von meinem Konto abgebucht, obwohl ich dazu aufgefordert hatte, dies sofort zu unterlassen!
Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember wurde ich via Gewinnspielanruf kontaktiert, ich hätte 2 Prepaidkarten von Klarmobil gewonnen mit jeweils 9 Euro Guthaben zum Testen. Keine Vertragsbindung etc. Ich hatte am Telefon schon gesagt, dass ich eine Prepaidkarte habe und keine brauche. Ich soll es doch probieren, sie wären ja kostenlos! Ich hätte beim Abfragen meiner Bankdaten schon hellhörig werden sollen, die man angeblich bräuchte um einen eventuellen Geldgewinn im weiteren Gewinnspiel überweisen zu können. Am 15.01. haben Sie von meinem Konto, ohne meine schriftliche Einwilligung und ohne Unterschrift unter einem Vertrag, 36,59 Euro abgebucht. Am 12.02 wurden 19,90 Euro abgebucht. Ich fordere Sie hiermit auf, mir diese Beträge umgehend zu erstatten und weitere Abbuchungen von meinem Konto zu unterlassen! Ich habe keinen Vertrag unterschrieben und Ihnen auch keinen schriftlichen Auftrag zum Lastschrifteinzug erteilt. Über eine Gewinnspielfalle Leute zu locken und einfach Beträge vom Konto abzubuchen ist schon sehr dreist. Ich habe weder irgendwelche Prepaidkarten bei Ihnen aktiviert, noch einen Vertrag bei Ihnen unterschrieben. Die Rückerstattung erwarte ich bis zum 15.03.2013. Sollte bis dahin keine Erstattung erfolgt sein und mir weitere finanzielle Nachteile entstehen, werde ich unverzüglich einen Anwalt einschalten und Anzeige erstatten. Mit freundlichen Grüßen,
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich bin kein Vertragskunde und ich hab nie irgendwelche Karten aktiviert! Das Ganze ist einfach unglaublich dreist.
21.03.2013 | 12:43
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Schweda, aus dem Kundenservice haben wir die Info erhalten, dass Sie eine Antwort erhalten haben. Wir möchten Sie bitten, auf diese E-Mail zu reagieren, sofern dies erforderlich sein sollte. Von weiteren Stellungnahmen hier bei ReclaBox werden wir daher Abstand nehmen.
Mit freundlichen Grüssen
L. Frehe
Ihr klarmobil.de Team
"Was soll sie widerrufen, was sie gar nicht abgeschlossen hat? "
KoF hat aber recht.
In einem Streitfall macht es sich gut, wenn man belegen kann, dass man sich früh und eindeutig erklärt hat.
Also sich erklärt hat und nicht eine Klärung oder Erklärung!
Dies ist wichtig, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es am besten ist, so wenig wie möglich mitzuteilen.
Sollte also solch ein Vertragsschluss von einer Firma behauptet werden, dann sollte man diesem einfach "widersprechen".
Der "Widerspruch" ( goo.gl/J4r8Y ) sollte so abgegeben werden, dass man die Versendung später beweisen kann. Das heißt: per Einschreiben mit Rückschein.
Sollte die Kontonummer ohne Abbuchungseinwilligung genannt worden sein, dann im Widerspruch auf die fehlende Einwilligung hinweisen.
Wichtig!
Sollte eine Abbuchungseinwilligung erteilt worden sein, diese auf jeden Fall aufkündigen.
Das kann man alles herausfinden wenn man aufmerksam die Seiten liest die sich hinter dem link ( goo.gl/JerNz ) von KoF verbergen.
Ein wenig Eigeninitiative zur Problemlösung kann vom der BF schon erwartet werden.
Sie hat sich ja durch einen kurze Unachtsamkeit (Kontonummer mitgeteilt) selbst in die Situation gebracht.
### der letzte Satz ist nicht böse gemeint ###
Was soll an diesem schreiben -> goo.gl/J4r8Y falsch/zweideutig sein?
Ich bin kein RA, und erhebe auch keinen Anspruch auf Allwissenheit,
aber wenn Sie der BF Rechtsbeistand gewähren wolen, dürfen sie das gerne machen.
Auf o. a. Seiten werden allgemeine Vorgehensweisen in diesen Fällen erläutert.
Auch können Sie auf diesen Seiten Erfahrungen über das vorhanden sein "gerichtsverwertbarer" Telefonmitschnitte dieser Abz0cker finden.
Beschwerde ist gelöst