Durch PARSHIP endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 6776 Views | 25.03.2013 | 17:29 Uhr
geschrieben von G. Becker

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Ärger mit Parship!

Bestell-/Kundennummer: 130311-000907

Wichtig zu wissen vor Abschluß eines Vertrages bei Parship - ein Widerruf ist gemäß den AGBs bei Nutzung nur kostenpflichtig möglich!

SCHLAGWORTE


Eine sinnvolle Nutzung der Funktionen von Parship ist nur bei gleichzeitigem Abschluß einer Mitgliedschaft möglich. Wird diese innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen kann es passieren, dass Parschip dennoch eine Bearbeitungsgebühr, in meinem Fall in Höhe von 358,20 als sogenannter Wertersatz in Rechnung stellt.

Die von Parship im Impressum angegeben Faxnummer ist trotz mehrfacher Anrufe bis heute nicht erreichbar, mehrfache Anrufe bei Sachbearbeitern in der Hotline, beweisen nur die Inkompetenz und Ignoranz der Mitarbeiter/-innen. Rechtliche Grundlagen werden einfach ignoriert!

Den exakten Auszug der Argumentation von Parship füge ich bei:

"Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft doch bestehen lassen.

Im Zeitraum Ihrer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft haben Sie bereits Kontakt mit anderen Mitgliedern aufgenommen. Diese Kontakte sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und daher entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung sowie den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.

Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 477,60 EUR
Laufzeit Ihres Produkts (Monate) : 24
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 10
Davon zustande gekommene Kontakte: 11
Bereits von Ihnen gezahlt: 26,90 EUR

Verbleibende Forderung: 331,30 EUR

Den noch nicht eingezogenen Anteil dieses Betrages werden wir entsprechend der von Ihnen beim Kauf gewählten Zahlweise in den nächsten Tagen einziehen.

Gerne würde ich erfahren, warum Sie sich gegen die Premium-Mitgliedschaft entschieden haben. Bei eventuellen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX
Ihr PARSHIP Kundenservice"

Dies obwohl Parship gegenüber dem Verbraucherzentrale Hamburg in ähnlich gelagerten Fällen bereits am 08.12.2010 eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hat! Einfach mal im Internet googeln!

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Bestätigung des Widerrufs ohne Zahlung von Kosten oder Gebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.03.2013 | 09:42
Firmen-Antwort von: PARSHIP GmbH
Abteilung: Brand & Communication Abteilung

Sehr geehrte Frau Becker,

wir haben Ihren Bericht gelesen und bedauern sehr, dass Ihre Erfahrung mit unserer Online-Partneragentur nicht zufriedenstellend war.

Bitte nehmen Sie über folgendes Formular Kontakt zu uns auf, damit wir gemeinsam eine schnelle Lösung finden: bit.ly/15TcBVW

Vielen Dank!

Beste Grüße
Ihr PARSHIP-Team

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Kommentare und Trackbacks (15)


25.03.2013 | 18:49
von G. Becker | Regelverstoß melden
Gerne helfe ich weiter.Es geht hier nicht um die Kündigung einer bereits seit längerem bestehenden und genutzten Mitgliedschaft, sondern um den einem Kunden gesetzlich zustehenden Widerruf eines Abschlusses eines Antrags auf Premium-Mitgliedschaft, fristgerecht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Widerrufsfrist.

Parship verstößt hier in eklatanter Art und Weise gegen die gängige Rechtsprechung und arbeitet mit für Kunden verdeckten und nicht im Voraus klar definierten und offen gelegten Kosten. In den AGB´s wird zwar auf einen möglichen Wertersatz verwiesen, dieser wird jedoch weder exakt beziffert noch in irgend einer Form für den Kunden transparent offen gelegt.

Traurig, dass ein Unternehmen wie Parship auf solche Methoden angewiesen ist. Dies ist wie wir zwischenzeitlich zur Kenntnis nehmen mußten auch kein Einzelfall und es bestehen laut Staatsanwaltschaft schon weitere Strafanzeige gegen Parship. Auch die einschlägigen Fernsehsender sind nach einem heutigen Telefonat bereits darauf aufmerksam geworden.

26.03.2013 | 09:38
von G. Becker | Regelverstoß melden
Das ist der Original Wortlaut, der diesem Antrag auf Premium Mitgliedschaft zugrunde lag. Dem Kunden wird hier keinerlei Möglichkeit geboten die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, geschweige denn ist es nachvollziehbar, welche Leistungen zu dem sogenannten "Wertersatz" führen und wie sich dieser kalkuliert;-)

Die angegebene Faxnummer war nachweisbar (Protokoll eigenes Fax und separater Dienstleister) über mehrere Tage zwar anwählbar, hat aber keinerlei Faxe entgegen genommen. Selbst nach telefonischer Reklamation und Hinweis auf die vermeindliche Störung (ein Schelm wer Böses dabei denkt) bei der Hotline hat sich Tage danach daran nichts geändert.

"11 Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts

11.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Per Post:
PARSHIP GmbH
- Kundenservice Deutschland –
Speersort 10
20095 Hamburg
Per Telefax:
(040) 460026–596

Per E-Mail:
Widerruf spider monkey parship.de

11.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen wechselseitig zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für PARSHIP mit deren Empfang.

11.3 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt worden ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung"

26.03.2013 | 10:29
von G. Becker | Regelverstoß melden
Natürlich wurde dies gelesen, aber es wurden keinerlei Leistungen in Anspruch genommen, die in dem Widerrufsrecht als kostenpflichtig ausgewiesen sind und bei denen für den Kunden deutlich ersichtlich und transparent nachlesbar ist, welche Kosten für welche Leistungen anfallen. Dies ist absolut gleichgelagert wie seinerzeit die Vorgehensweise mit dem angeblichen "Gutachten". Weiterhin wurde hier auch kein Vertrag unterschrieben, es wurde lediglich ein Antrag auf Premiummitgliedschaft online beantragt.

Die AGB´s und das Widerrufsrecht wurden mir nicht einmal zugestellt.

Der Widerruf wurde dem Unternehmen nachweislich fristgerecht zugestellt und vom Unternehmen ja auch zur Kennntis genommen, somit ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen.

Im Generellen habe ich zwischenzeitlich Strafanzeige gestellt sowie den Verbraucherschutz, die Presse und die einschlägigen Fernsehsender schriftlich in Kenntnis gesetzt und den bisherigen Schriftwechsel ausgehändigt. Weiterhin wurde mein Rechtsbeistand beauftragt, eine Unterlassungserklärung zu erwirken, da Parship sich an keinerlei gesetzliche Grundlagen hält. Ich hab die Einzugsermächtigung widerrufen und ausdrücklich untersagt, das ich weitere Werbung erhalte. Anscheinend interessiert es bei Parship nicht, was der Kunde schreibt. Zumindest wurden beide Punkte nicht eingehalten, deswegen nunmehr auch die Unterlassungserklärung.

Warum soll ich gegen Parship klagen und einen Musterprozess führen? Diese möchten Geld von mir, nicht umgekehrt. Also werde ich mich gemütlich zurücklehnen und meine Zeit sinnvoll nutzen und andere über meinen Vorfall informieren und vor einem möglichen Vertragsabschluß auf das Geschäftsgebahren dieses Unternehmens hinweisen. Mag ein Jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.

Jedenfalls habe ich momentan sehr viel Zeit und es gibt unzählige Internetforen, welche über Singlebörsen informieren und wo sich Dritte informieren und Erfahrungsberichte austauschen. Die User scheinen dankbar für solche Hinweise zu sein.Es liegt an Parship, wie und wann dieses Angelegenheit nunmehr endet. Ab dem Zeitpunkt, zu dem ich die Bestätigung erhalte, dass keine Kosten anfallen und dass die mir zwischenzeitlich nicht unerheblich entstandenen Unkosten erstattet werden, kann ich mich auch wieder anderen Dingen widmen. Ansonsten werde ich mir täglich mindestens eine Stunde Zeit nehmen um die von Parship erhaltenen Dokumente weiter zu verbreiten.

26.03.2013 | 12:53
von G. Becker | Regelverstoß melden
Ich verbreite hier exakt die Dokumente, die der Anbieter mir zugestellt hat. Nicht mehr und nicht weniger und das steht mir gesetzlich jederzeit zu. Zudem gibt es in Deutschland eine Meinungsfreiheit, solange ich mich hierbei an die vorgegebenen Gesetze halte.

Sollte der Anbieter mitlesen, hat er ja jederzeit Gelegenheit sich bei mir zu melden. Schon traurig genug, dass er dies bislang nicht macht, obwohl er Kenntnis hiervon hat.

Es ist völlig irrelevant, warum ich diesen Vertrag nicht einhalten möchte. Es gibt ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht das klar und deutlich geregelt ist. Wenn der Anbieter eine Leistung anbietet, sollte er sich auch an die gesetzlichen Grundlagen halten.

Ich werde mich diesbezüglich auch nicht von Ihnen aufs Glatteis führen lassen;-) Es gibt genügend Anbieter, die hier unter anonymen Profilen die Kunden zu irgend etwas verleiten wollen.

Im Generellen bin ich mir auch sicher, dass die Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft schon entsprechend eingeordnet wurde. Ist ja nach meinem Kenntnisstand anscheinend auch nicht die Erste und Einzige gegen solche Anbieter.

26.03.2013 | 23:42
von G. Becker | Regelverstoß melden
Danke für Ihren oberschlauen Kommentar.

Alleine Sie vergessen, dass mir weder die AGB´s noch die Informationen über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß zugestellt worden sind. Auch ist dies kein Einzelfall, wie mir zwischenzeitlich durch unzählig andere Antworten in anderen Foren bestätigt wurde. Der Auszug der AGB´s wurde im Rahmen einer Beweissicherung von einer Dritten Person erfasst.

Interessant, wie hier manche Reclaboxteilnehmer immer noch andere für dumm verkaufen wollen und Anbieter sich hinter anonymen Profilen verstecken, anstatt die Reklamationen der Kunden auf serioese Art zu klären.

Eine vertragliche Verpflichtung und somit eine Zahlungsverpflichtung ist hier mangels der fehlenden Vertragsgrundlagen überhaupt nicht zustande gekommen;-)

Unabhängig hiervon hat der Anbieter konkret auf die Kosten der Dienstleistungen einzugehen und diese für den Verbraucher transparent offen zu legen.

Das kann dann aber auch gerne gerichtlich geklärt werden und ich habe auch keinerlei Hemmungen das Urteil dann zu veröffentlichen.

Wir können die Diskussion hier gerne ins Unendliche fortführen, es wird an den Tatsachen nichts ändern.

27.03.2013 | 00:04
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Alleine Sie vergessen, dass mir weder. "

Die sind auf deren Seite. Und um die vorab zu lesen muß man sich noch nicht einmal dort Anmelden.

27.03.2013 | 00:20
von G. Becker | Regelverstoß melden
 spider monkey Gerhard: Danke für den Hinweis, das ist letztendlich richtig. Dennoch muss das Widerrufsrecht dem Antragstellenden zugestellt werden und dies ist nicht erfolgt. Es ist nicht Aufgabe des Kunden nach den AGB´s und der Widerrufsbelehrung zu suchen.

27.03.2013 | 11:17
von Fidi Ralla | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Fidi Ralla Kann Reclabochsler-4711-WC mal wieder nur recht geben.
Ich muß schon sagen, das was die Beschwerdeführerin hier versucht durchzuboxen, schlägt dem Faß den Boden aus.

Also das ist wirklich nicht zu fassen, (nach eigener Aussage) längere Zeit Mitglied dieser Partnervermittlung,11 Kontakte klargemacht, und dann nicht zahlen wollen.

Erst Premium Mitgliedschaft anmelden, schnell ein paar Kontakte abgreifen, und dann Mittels Widerrufrecht kündigen= 0,00 Euro. Schöne Milchmädchenrechnung :-)

das dürfte dann doch unter B_e_t_r_u_g fallen oder!


27.03.2013 | 11:19
von Fidi Ralla | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Fidi Ralla Unfassbar was die BF hier abzieht. Sieht für mich eher nach vorsätzlichem Be_. tr._ug aus.


28.03.2013 | 09:08
von G. Becker | Regelverstoß melden
Es wäre schön, wenn die Kommentare hier sachlich bleiben würden. Ansonsten werde ich diese künftig einfach löschen. Schade um die Zeit.

Fakt ist, dass hier weder aufgehetzt wird noch sonst irgend jemand angeprangert wird. Es sind hier Fakten veröffentlicht worden, die nun einmal nicht von der Hand zu weisen sind und von denen sehr viele andere Personen ebenfalls betroffen sind.

Aus Angst vor öffentlichen Verunglimpfungen gehen diese Personen jedoch meistens nicht an die Öffentlichkeit, was nicht zuletzt durch die teilweise schwachsinnigen und unsachgemäßen Kommentare hier mehr als nachvollziehbar ist. Schade für diess Portal, welches eigentlich Kunden und Anbieter helfen soll, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Im Klartext nocheinmal für alle zusammengefasst. Es geht hier darum, dass ein Anbieter im Widerrufsrecht mögliche finanzielle Folgen, ob bewusst oder unbewusst lassen wir einmal dahingestellt, nicht transparent und für den Kunden weder nachvollziehbar noch im Einzelnen selbst kalkulierbar dargestellt hat.

Da nützt es dann auch nichts, wenn der Anbieter hier die Kontaktaufnahem anbietet und im gleichen Atemzug eine Mail verfasst, in welchem er das Anliegen nochmals ablehnt, ohne jedoch auf die Fakten der Beschwerde einzugehen.

01.04.2013 | 19:17
von G. Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundenservice hat sich zwar gemeldet und angeboten eine gemeinsame Lösung zu finden, zum gleichen Zeitpunkt jedoch noch mal eine ablehnende Entscheidung per Mail gesendet.

Somit wird nunmehr wohl das Gericht über den Vorfall zu entscheiden haben.


01.04.2013 | 19:38
von G. Becker | Regelverstoß melden
Das sollte eigentlich Parship zu denken geben:

"Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine gesetzliche Regelung, nach welcher auch im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangt werden kann, gegen die Fernabsatz-Richtlinie verstößt (EuGH, Urteil vom 3.9.2009 - Rs. C-489/07). Konkret heißt das, dass das Formular, welches der Deutsche Gesetzgeber für die Widerrufsbelehrung vorgibt, nicht ohne genaue Prüfung übernommen werden sollte. In seinem Leitsatz führt der EuGH aus:

„Der Verbraucher kann verpflichtet werden, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts – wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung – unvereinbare Art und Weise benutzt hat und die Effektivität des Rechts auf Widerruf hierdurch nicht beeinträchtigt wird. “

Der EuGH führt in seiner Begründung an, dass der Verbraucher nicht dadurch von seinem Recht zum Widerruf abgehalten werden solle, dass die Ausübung dieses Rechts mit einer für ihn negativen Kostenfolge verbunden ist.

Er stützt seine Argumentation zudem darauf, dass das Widerrufsrecht den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatz schützen soll. In dieser Situation hat der Verbraucher nämlich nicht die Möglichkeit, vor Abschluss des Vertrags das Erzeugnis zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung im Einzelnen zur Kenntnis zu nehmen. Das Widerrufsrecht soll also den Nachteil ausgleichen, der sich für einen Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren. "

09.04.2013 | 09:43
von G. Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Parship hat sich bislang noch nicht bewegt, da wird dann wohl das Gericht zu entscheiden haben.


23.04.2013 | 09:50
von G. Becker endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Gerichte müssen ja auch für etwas da sein.


01.07.2013 | 22:48
von Freya | Regelverstoß melden
Mir ist es genau so ergangen! Das ist Wucher und überhaupt nicht nachvollziehbar! Und mit einem seriösen Unternehmen hat das auch nichts zu tun! Ich habe sogar einen Vorschlag zur Güte gemacht und selbst darauf wird nicht eingegangen! Ich lasse mich aber nicht so abzocken!



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