Durch Deutsche Postbank gelöste Beschwerde. | 974 Views | 09.04.2013 | 16:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7946709

Deutsche Postbank AG (München)

Verzögerung von Gutschriften

Die gute Beurteilung des Onlineauftritts der Postbank ist mir rätselhaft. Die Pannen und Unzulänglichkeiten häufen sich. Alle paar Tage ist der Zugang zum Konto "aus technischen Gründen" oder "wegen Überlastung" gesperrt, oft mehrere Stunden, ja halbe Tage lang, so dass man termingebundene Überweisungen nicht vornehmen kann.

SCHLAGWORTE

Die regelmäßigen Senkungen der Zinsen für die SparCard werden wie ein Staatsgeheimnis behandelt, das Gebührenverzeichnis lässt sich nur mit detektivischer Arbeit auffinden. Auf Beschwerden wird erst nach Wochen geantwortet. Bis dahin muss man sich mit einer Automatenantwort zufrieden geben. Jetzt habe ich einen größeren Betrag auf mein Girokonto bei der Postbank überwiesen.

Die Wertstellung erfolgte zwar, wie es die europäische Verordnung verlangt, am Folgetag, die Buchung aber - und damit die Angabe in der Kontenübersicht - erst einen Tag später, weshalb ich auch erst einen Tag später über den Betrag verfügen konnte. Da das Geld auf dem Girokonto nicht verzinst wird, entgingen mir dadurch Zinsen. Die Postbank aber verdient durch solche illegale Verzögerungen Millionen. Die Masse macht's.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Deutsche Postbank AG: Ersatz für entgangene Zinsen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


11.04.2013 | 11:52
von ReclaBoxler-7946709 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
8 Tage nach Beschwerde wegen der verspäteten Buchung kam von der Postbank folgende automatisierte Antwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund eines erhöhten E-Mail-Aufkommens konnten wir Ihre Anfrage nicht so schnell beantworten, wie Sie es gewohnt sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Sie erwarten eine Gutschrift.

Alle Banken müssen ihren Kunden Gutschriften an dem Tag buchen, an dem die Aufträge bei ihnen eingehen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06. Mai 1997 festgelegt.

Die Postbank arbeitet bereits seit dem 01.04.1994 nach dieser Vorgehensweise.

Haben Sie weitere Fragen? Ich bin gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Das ist zwar keine Antwort auf meine Anfrage, aber immerhin ein Eingeständnis, dass von der Postbank gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs verstoßen wird. Der auf mein Konto überwiesene Betrag wurde ja gerade nicht am Tag des Eingangs gebucht. Von einer Erstattung entgangener Zinsen ist keine Rede.


18.04.2013 | 14:55
von ReclaBoxler-7946709 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Postbank verschickt automatisierte Antworten, die mit der Anfrage nichts zu tun haben.


02.05.2013 | 15:36
von ReclaBoxler-7946709 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.05.2013 | 16:59
von ReclaBoxler-7946709 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach 4 Wochen erhielt ich einen Brief, wonach die Postbank verpflichtet sei, sich "die Ordnungsmäßigkeit der Zahlung durch die Auftraggeberbank bestätigen zu lassen", wenn es um die Gutschrift "von höherwertigen Überweisungen" gehe. Das beanspruche in der Regel einen Arbeitstag. Mit anderen Worten: die Bank erhält (zahlt nicht etwa) einen höheren Betrag und behält die Zinsen ein. Für "einen möglichen Schaden" haftet sie nicht. Somit ist die Beschwerde in dem Sinne gelöst, dass die Postbank Zinsen, die mir zustünden, auf legalem Weg einbehält. Sie überprüft nicht etwa ausgehende Überweisungen in ungewöhnlicher Höhe, sondern Eingänge - weil es ja üblich ist, dass einem hohe Beträge überwiesen werden, die einem nicht zustehen, die aber die Postbank für sich "arbeiten" lassen darf.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!