Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 404 Views | 05.05.2013 | 11:12 Uhr
geschrieben von Jasmin Templin

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Paket verschwunden - Hermes antwortet unzureichend

Bestell-/Kundennummer: 96819463000055

Am 30.04.wurde ein Paket an mich "zugestellt", welches ich allerdings niemals erhalten habe, da ich zum Zeitpunkt der Zustellung im Büro bin.

SCHLAGWORTE

Auf meine Anfrage, wo denn das Paket nun abgegeben worden sei, bekam ich als Antwort, dass der Versender einen "quittungslosen" Versand beauftragt hat und Hermes daher nicht der richtige Ansprechpartner für diesen Verlust ist.

So kann man sich das Leben natürlich auch einfach machen. Auf meine weitere Frage, dass es doch irgendeinen Nachweis geben muss, bekam ich genau dieselbe (computergenerierte?) Antwort. Sehr professionell, wirklich!

Ich darf jetzt also davon ausgehen, dass mein Zusteller das Paket einfach mit nach Hause genommen hat - scheinbar muss er sich ja in so einem Fall nicht rechtlich gegen solche Anschuldigungen absichern.

Allerdings kann ich mir genau das nicht vorstellen.
Als Zusteller muss man sich doch irgendwie absichern, für einen solchen Fall, oder sehe ich das falsch?

Und diesmal lasse ich mich nicht mit "wir sind nicht der richtige Ansprechpartner" abspeisen - denn als Zusteller ist Hermes der richtige Ansprechpartner!
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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung der verlorenen Ware


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.05.2013 | 08:48
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Jasmin Templin,

Bitte erlauben Sie uns, zum Thema der sogenannten quittungslosen Zustellungen etwas weiter auszuholen.

Diese Sendungen werden von unserem Auftraggeber als Kleinwarensendung aufgegeben.

Die Buchung als Kleinwarensendung ist bis zu etwa der Größe eines Schuhkartons ausschließlich für gewerbliche Versender möglich und ist vergleichbar mit der Lieferung von Katalogen oder ähnlicher Werbepost.

Für diese Art Kleinwarensendung ist mit dem Auftraggeber die Zustellung kurz gefasst folgendes vereinbart:

Der Zusteller benötigt für solche Sendungen keine Unterschrift, er hat mehrere Optionen:

- wenn von der Sendungsgröße und der Zugänglichkeit her möglich, stellt er die Sendung im Briefkasten zu;

- jeder Zusteller hat Hermes Zustelltüten dabei um eine solche Sendung an die Wohnungstür zu hängen, wenn zugänglich;

- persönliche Abgabe, der Zusteller benötigt dazu aber keine Unterschrift, da vertraglich so vereinbart;

Damit gilt die Kleinwarensendung nach vertraglicher Vereinbarung als zugestellt.

Das Risiko einer fehlerhaften bzw. Nichtzustellung trägt der Auftraggeber/ Versender.

Dies zu den Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH.

Zu mehr als 99% der Fälle erreichen diese Sendungen ihren Empfänger.

Natürlich werden für die Zustellung dieser Sendungen nur ausgewählte Fahrer eingesetzt, die mit dem jeweiligen Umfeld sehr vertraut sind.

Umso mehr tut es uns leid, wenn diese Sendung Sie nicht erreicht hat.

Wir bitten dafür in aller Form um Entschuldigung.

Daher unsere Bitte an Sie, sich mit dem Versender in Verbindung zu setzen, wenn Sie mit der bisher vereinbarten Art der Zustellung nicht einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermes Kundenservice.

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.05.2013 | 16:54
von ReclaBoxler-4118292 | Regelverstoß melden
"Natürlich werden für die Zustellung dieser Sendungen nur ausgewählte Fahrer eingesetzt, die mit dem jeweiligen Umfeld sehr vertraut sind. " das muss man sich als mehrfach Hermes Geschädigter erstmal auf der Zunge zergehen lassen.



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