665 Views | 10.08.2013 | 18:01 Uhr
geschrieben von Gernot

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Ungerechtfertigte Bereicherung

Bestell-/Kundennummer: Bahncard 7081 4110 7484 4917

Als ich letztes Jahr eine Reise nach Hamburg unternahm fiel ich auf das Lockangebot der Bahn herein, eine Bahncard 25 im Abo auf Probe zu erwerben, weil der Fahrpreis dadurch günstiger würde. Da sich hinterher abzeichnete, dass ich langfristig keine vergleichbare Reise mehr unternehmen werde, kündigte ich das Abo. Trotzdem schickte mir die Bahn eine anschließende Bahncard für 1 Jahr und zog dafür 59 € von meinem Konto ein. In der Annahme, es handle sich um ein Versehen des Unternehmens, holte ich die Lastschrift zurück um den Aufwand für alle beteiligten so einfach wie möglich zu halten, was ich der Bahn auch schriftlich mitteilte.

SCHLAGWORTE

Anschließend folgten wiederholte Zahlungsaufforderungen, worauf ich die Bahn jeweils schriftlich an meine Kündigung und den Grund für die Lastschriftrückgabe erinnerte. Statt einer Antwort, in der das Unternehmen die Umstände des Einzelfalles würdigte erhielt ich nur Zahlungsaufforderungen in Form vorgefertiger Schreiben. Am Ende erpresste mich die Bahn mit der Androhung eines Inkassounternehmens zur Zahlung.

Da ich während des gesamten Gültigkeitszeitraums kein einziges Mal eine Reise unternahm, bei der ich die Bahncard hätte nutzen können, ist der Zweck für den ich die Bahncard erwerben musste nicht eingetreten, sodass der Herausgabeanspruch gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB erfüllt ist. In einem an die "Leiterin Kundenbindung" persönlich gerichteten Schreiben forderte ich die DB Fernverkehr AG unter Hinweis auf die Rechtslage auf, den von mir bezahlten Betrag zurückzuerstatten. Als Antwort bekam ich lediglich ein Schreiben, in dem auf die Vertrags- und Beförderungsbedingungen verwiesen wurde. Da der Name des Verfassers nicht erkennbar ist habe ich keinen Nachweis, dass mein Schreiben an die bezeichnete Dame weitergeleitet wurde.

Bis heute weigert sich das Unternehmen, den mir zustehenden Herausgabeanspruch zu erfüllen.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erfüllung des Herausgabeanspruchs


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