Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 686 Views | 12.08.2013 | 20:32 Uhr
geschrieben von Michael Leicht

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

EON Bayern - Unverschämt, inkompetent oder doch nur ahnungslos?

Bestell-/Kundennummer: 1803543296

Referenz auf de.reclabox.com/beschwerde/66063-eon-bayern-regensburg-sperrung-des-stromanschlusses

SCHLAGWORTE

Nachdem mir die unrechtmäßigkeit der Stromsperrung von einer Mitarbeiterin der Kundenhotline am 07.08.2013 bestätigt und die schnellstmögliche Entsperrung meines Stromanschlusses versprochen wurde, rief ich am 08.08.2013 noch einmal an um mir den Vorgang bestätigen zu lassen - auch hier wurde mir versichert der Entsperrauftrag wäre im System und würde bis 09.08.2013 spätestens aber am heutigen 12.08.2013 ausgeführt. Selbstverständlich müsse ich die Kosten für die Sperre sowie Wiederinbetriebnahme nicht tragen. Soweit so gut.

Nachdem am heutigen Tag bis 17:00 Uhr noch nicht entsperrt war versuchte ich mein Glück mal wieder mit der Kundenhotline.

Hier wurde mir nach ca. 10 min. Wartezeit von einem Mitarbeiter erklärt es wäre kein Entsperrauftrag vorhanden, nachdem ich ihm noch einmal die ganze Geschichte in Kurzform erläutert hatte hing ich für weitere 10 min. in der Warteschleife. Nun sollte die Sperre doch wieder rechtmäßig sein, aufgrund welcher Rechtsgrundlage konnte mir der Mitarbeiter nicht erklären. Meine Einwände wurden mit Verweis auf die ominöse "Rechtsabteilung" - welche natürlich nicht erreichbar ist - abgewimmelt, sicher war nur das EON - Zitat: "nie falsche Briefe verschickt und das alles schon seine Ordnung habe". Die genauen Fristen bzw. Rechtsgrundlage auf welcher eine Sperre erfolgt waren dem Mitarbeiter leider nicht bekannt.

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Auf meine Frage wie ich denn einen Vorgesetzten erreichen würde oder vielleicht die ominöse unfehlbare Rechtsabteilung wurde mir erklärt dies sei telefonisch nicht möglich, ich könne aber ein Fax oder eine E-Mail schicken. Als ich denn Mitarbeiter darauf hinwies das ich bis jetzt 5 E-Mails an Betreung spider monkey eon.de geschickt habe, auch mit Bitte um Empfangsbestätigung und/oder Rückruf ohne jegliche Reaktion und auch ein Fax erst nach 3 Tagen auffindbar war wurde mir erklärt es kämen jeden Tag so viele Mails das diese nicht beantwortet werden könnten. Fakt sei aber das die Kollegin am 07.08.2013 falsche Angaben gemacht habe - warum seine Auskünfte nun einen höheren Warheitsgehalt aufweisen sollten konnte mir der Mitarbeiter an der Hotline leider nicht erklären.

Fazit: Eon Bayern sperrt Stromanschlüße vor Abschluß der selbst gesetzten und auch der gesetzlichen Frist - die Kosten hierfür soll dann der Gesperrte tragen. Mitarbeiter an der Hotline kennen weder die Rechtsgrundlage noch die genauen Fristen für eine Sperre. Die Mitarbeiter an der Hotline widersprechen sich in einer völlig undurchsichtigen Weise, E-Mails landen im digitalen Nirvana - weil Kunden diese tatsächlich benutzen(!).

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Entsperrung meines Stromanschlußes bzw schlüssige Darlegung warum diese laut EON gerechtfertigt sei.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.08.2013 | 15:31
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrter Herr Leicht,

es tut uns außerordentlich leid, dass Sie hier so viele Unannehmlichkeiten hatten, und Ihr Anliegen trotz Ihrer wiederholten Hinweise nicht gelöst wurde. Wir haben die Entsperrung heute beauftragt, unser Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zum Sachverhalt werden wir gern in einem persönlichen Schreiben gern weiter Stellung nehmen.

Bitte entschuldigen Sie die Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage.

Viele Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.08.2013 | 15:43
von Michael Leicht | Regelverstoß melden
Da wir bereits letzte Woche schon einmal soweit waren, lasse ich mich mal überraschen ob es diesmal klappt. Nicht das mir der nächste Mitarbeiter wieder erklärt das sein/ihr Kollege keine Ahnung hätte und falsche Angaben macht.

16.08.2013 | 19:57
von Michael Leicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


17.08.2013 | 04:43
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