199 Views | 13.09.2013 | 15:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8582133
Ich ärgerte mich monatelang mit congstar und E-mails rum, bis ich doch stagnierte, wie leider viel zu viele andere.
Zunächst wurde vorgegeben, mein Problem nicht zu verstehen, danach verwiesen sie mich auf ein schon seit zwei Jahren nicht mehr bestehendes Gesetz von einer 123 Tage Dauer.
Nun ist es zu spät, und meine zwischenzeitlich Nummer schon bei allen verteilt, aber das nächste Mal werde ich sofort den Anwalt einschalten.
Meine Forderung an congstar GmbH:
Verbraucher müssten besser aufgeklärt werden und Unternehmen schneller und härter bestraft werden, für Versuche, den Verbrauchern ihre Rechte zu verweigern.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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