Stadtwerke Duisburg AG (z. B. Hamburg)
Preiserhöhung nicht mitgeteilt, Sonderkündigungsrecht verweigert
Bestell-/Kundennummer: 8800509093
Bin seit 2 Jahren Kunde der Stadtwerke Duisburg. Diese Firma teilt dem Kunden nicht wie gesetzlich vorgegeben Preisänderungen 6 Wochen vorher mit. Preiserhöhungen erfährt man erst bei der Jahresrechnung anhand der neuen Abschläge. Da bis dahin die Kündigungsfrist abgelaufen ist wird man genötigt 12 Monate lang diese horrenden Abschläge zu zahlen, der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter wird erst nach weiteren 12 Monaten akzeptiert.
Ein Sonderkündigungsrecht wie der Gesetzgeber es vorschreibt wird von den Stadtwerken Duisburg nicht akzeptiert. Auf meine Anfrage kam per Mail die lapidare Aussage
23.10.2013 | 17:41
Abteilung: Haushaltskunden
Sehr geehrte Frau Leidner,
wir haben die von Ihnen vorgebrachte Beschwerde eingehend geprüft. Zunächst zu den Preisanpassung: Es ist keineswegs so, dass unsere Kunden erst bei der Jahresrechnung von einer eventuellen Preisanpassung erfahren. Unsere Preisanpassungen versenden wir stets gemäß der in den AGB mit unseren Kunden vereinbarten Frist.
In Ihrem Falle handelte es sich um Preisänderungen aufgrund der Erhöhung der vom Gesetzgeber verordneten Steuern, Abgaben und Belastungen. Diese Preisanpassungen sind Ihnen stets zugegangen. Aus Ihrem Kundenkonto konnten wir keine Beschwerde Ihrerseits entnehmen, die auf die jeweiligen Preiserhöhungen zurückzuführen waren.
Sie haben mit uns einen Zwölfmonatsvertrag geschlossen, der sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit sich um weitere zwölf Monate verlängert. Nach Beginn der zweiten Anschlusslaufzeit beauftragten Sie einen anderen Lieferanten mit einem Lieferantenwechsel, der von uns wegen Vertragsbindung abgelehnt wurde. Ihre Kündigung wurde demnach zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit umgesetzt. In der Kommunikation mit uns brachten Sie das Argument vor, dass Ihnen aufgrund einer Preiserhöhung aktuell ein Sonderkündigungsrecht zustünde. Wir haben Ihnen jedoch in den vergangenen Monaten keine Preiserhöhung zugesandt. Das bedeutet, dass Ihre Preise auch über die Vertragsverlängerung hinaus Bestand haben. Es liegt kein Vorgang vor, der eine Sonderkündigung berechtigt.
Erfolgt ist jedoch eine Abschlagsanpassung. Diese Abschlagsanpassung ist – fälschlicherweise – durch einen Zählertausch in unserem System angestoßen und durch Sie angemahnt worden. Die Abschlagsanpassung haben unsere Mitarbeiter aufgrund Ihrer Nachricht rückgängig gemacht. Die Abschlagsanpassung ist nicht aufgrund einer vermeintlichen Preisänderung erfolgt, da keine Preisänderung vorgenommen wurde. Die Anpassung Ihrer Abschläge führt jedoch in keinem Fall zu einem Sonderkündigungsrecht.
Leider können wir Ihrem Wunsch nach Anerkennung Ihres Sonderkündigungsrecht nicht nachkommen, da kein Recht zur Sonderkündigung vorliegt. Insofern lehnen wir auch Ihren Wunsch nach Anbieterwechsel vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtwerke Duisburg AG