Durch Stadtwerke Duisburg gelöste Beschwerde. | 1019 Views | 18.10.2013 | 13:20 Uhr
geschrieben von Sonja Leidner

Stadtwerke Duisburg AG (z. B. Hamburg)

Preiserhöhung nicht mitgeteilt, Sonderkündigungsrecht verweigert

Bestell-/Kundennummer: 8800509093

Bin seit 2 Jahren Kunde der Stadtwerke Duisburg. Diese Firma teilt dem Kunden nicht wie gesetzlich vorgegeben Preisänderungen 6 Wochen vorher mit. Preiserhöhungen erfährt man erst bei der Jahresrechnung anhand der neuen Abschläge. Da bis dahin die Kündigungsfrist abgelaufen ist wird man genötigt 12 Monate lang diese horrenden Abschläge zu zahlen, der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter wird erst nach weiteren 12 Monaten akzeptiert.

Ein Sonderkündigungsrecht wie der Gesetzgeber es vorschreibt wird von den Stadtwerken Duisburg nicht akzeptiert. Auf meine Anfrage kam per Mail die lapidare Aussage

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Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg AG: Akzeptation meines Sonderkündigungsrechts, Akzeptation meines Anbieterwechsels


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.10.2013 | 17:41
Firmen-Antwort von: Stadtwerke Duisburg AG
Abteilung: Haushaltskunden

Sehr geehrte Frau Leidner,

wir haben die von Ihnen vorgebrachte Beschwerde eingehend geprüft. Zunächst zu den Preisanpassung: Es ist keineswegs so, dass unsere Kunden erst bei der Jahresrechnung von einer eventuellen Preisanpassung erfahren. Unsere Preisanpassungen versenden wir stets gemäß der in den AGB mit unseren Kunden vereinbarten Frist.

In Ihrem Falle handelte es sich um Preisänderungen aufgrund der Erhöhung der vom Gesetzgeber verordneten Steuern, Abgaben und Belastungen. Diese Preisanpassungen sind Ihnen stets zugegangen. Aus Ihrem Kundenkonto konnten wir keine Beschwerde Ihrerseits entnehmen, die auf die jeweiligen Preiserhöhungen zurückzuführen waren.

Sie haben mit uns einen Zwölfmonatsvertrag geschlossen, der sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit sich um weitere zwölf Monate verlängert. Nach Beginn der zweiten Anschlusslaufzeit beauftragten Sie einen anderen Lieferanten mit einem Lieferantenwechsel, der von uns wegen Vertragsbindung abgelehnt wurde. Ihre Kündigung wurde demnach zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit umgesetzt. In der Kommunikation mit uns brachten Sie das Argument vor, dass Ihnen aufgrund einer Preiserhöhung aktuell ein Sonderkündigungsrecht zustünde. Wir haben Ihnen jedoch in den vergangenen Monaten keine Preiserhöhung zugesandt. Das bedeutet, dass Ihre Preise auch über die Vertragsverlängerung hinaus Bestand haben. Es liegt kein Vorgang vor, der eine Sonderkündigung berechtigt.

Erfolgt ist jedoch eine Abschlagsanpassung. Diese Abschlagsanpassung ist – fälschlicherweise – durch einen Zählertausch in unserem System angestoßen und durch Sie angemahnt worden. Die Abschlagsanpassung haben unsere Mitarbeiter aufgrund Ihrer Nachricht rückgängig gemacht. Die Abschlagsanpassung ist nicht aufgrund einer vermeintlichen Preisänderung erfolgt, da keine Preisänderung vorgenommen wurde. Die Anpassung Ihrer Abschläge führt jedoch in keinem Fall zu einem Sonderkündigungsrecht.

Leider können wir Ihrem Wunsch nach Anerkennung Ihres Sonderkündigungsrecht nicht nachkommen, da kein Recht zur Sonderkündigung vorliegt. Insofern lehnen wir auch Ihren Wunsch nach Anbieterwechsel vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ab.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtwerke Duisburg AG

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.10.2013 | 09:46
von Sonja Leidner | Regelverstoß melden
Die Antwort, die ich persönlich erhalten habe, hört sich etwas anders an. Laut Stadtwerke Duisburg hat eine Fehlberechnung zu meinen höheren Abschlägen geführt. Aus 135 Euro sind plötzlich 126 Euro geworden: Sehr geehrte Frau Leidner, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.10.2013. Gerne werden wir Ihre Anfrage erneut beantworten. Sie haben in diesem Jahr keine Preisanpassung zum 01.09.2013 von uns erhalten, Sie haben weiterhin die gleichen Konditionen. Aus diesem Grund hat auch keine Information stattgefunden, da wir lediglich eine Information versenden, wenn wir die Preise ändern. Ihr Arbeits- und auch auch Ihr Grundpreis ist weiterhin unverändert. Eine Kündigung Ihrerseits liegt uns nicht vor. Wie Sie Ihrer Registrierungsbestätigung entnehmen können, haben Sie Ihren Vertrag am 11.07.2011 mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um die gewählte Erstlaufzeit - in Ihrem Falle 12 Monate. Ihr neuer Lieferant hat zunächst am 04.10.2013 eine Kündigung zu, 23.10.2013 ausgesprochen. Aufgrund Ihrer Vertragslaufzeit ist eine Kündigung zu diesem Termin natürlich nicht möglich. Eine zweite Kündigung haben wir am 07.10.2013 erhalten. Diesmal hat Ihr neuer Lieferant zum 31.08.2014 gekündigt. Da das der korrekte Beendigungstermin ist, haben wir der Kündigung zugestimmt. Nun kommen wir zu Ihren Abschlagszahlungen.In diesem Falle hat tatsächlich eine Fehlberechnung stattgefunden, wir entschuldigen uns vielmals, dass bislang keine Neuberechnungvorgenommen wurde. Sie zahlen in diesem Vertragsjahr 11 Abschläge, diese sollten 126,00€ betragen, damit der Jahresverbrauch von 5.342kWh gedeckt werden kann. Wir haben den Abschlag bereits entsprechend gesenkt, eine weitere Senkung empfehlen wir nicht, da es dann zu einer Nachzahlung kommen wird. Die Rückbuchung Ihres Abschlages wird zu Rückläuferkosten führen, die wir Ihnen in Rechnung stellen werden. Haben Sie weitere Fragen? Besuchen Sie das R (H) EINPOWER Infocenter auf www.rheinpower.de/infocenter. Dort helfen wir Ihnen gerne weiter – transparent, schnell und einfach. Sie erreichen das R (H) EINPOWER Dialog-Center unter 0800 8 39 39 39* (Montag - Freitag 8.00 - 20.00 Uhr und Samstag 8.00 - 14.00 Uhr). * Kostenlos aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Anrufkosten aus dem Mobilfunknetz können abweichen. Mit freundlichen GrüßenIhr R (H) EINPOWER-Teami. A. Fabienne Dehnert

04.11.2013 | 09:39
von Sonja Leidner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist zwar alles nicht korrekt, aber wohl leider, ohne grossen Aufwand, nichts zu machen.




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