PARSHIP GmbH (Hamburg)
Kein Entgegenkommen - "so" kann man sich auch finanzieren.
Ich habe ein sechs-Monatsabo bei Parship abgeschlossen. Ich meine dann gekündigt zu haben oder zumindest gleich bei Abschluss gleich die Verlängerung widerrufen zu haben.
Nach Ablauf der sechs Monate war ich nicht mehr online in Parship. Dann kam die REchnung für die Verlängerung und dann auch eine Mahnung.
Auf meine Mail, dass sie bitte prüfen sollen, ob meine Kündigung nicht einging, und dass sie sehen können, dass ich mich seit Ablauf der sechs Monate NICHT mehr eingeloggt habe, kam lediglich der Hinweis dass der Betrag zu bezahlen sei.
Kein Entgegenkommen sondern Forderungen bleiben bestehen.
So kann man sich auch finanzieren wenn Kunden nachweislich eine Leistung nicht in Anspruch nehmen - aber der Anbieter auf seiner Forderung besteht.
Ich werde jedem davon abraten, bei Parship auch nur ein ProbeAbo oder ein Temporärabo abzuschließen, da automatisch die Verlängerung gilt und man dann das Budget eines kleinen Urlaubes einbringen darf - und Parship dafür keinen einzigen Finger krumm machen muss.
29.10.2013 | 11:19
Abteilung: Brand & Communication Abteilung
Sehr geehrter Stefan D.,
Ihren Eintrag haben wir gelesen und zur Kenntnis genommen. Als seriöse Online-Partneragentur möchten wir hierauf gerne antworten.
Wir bedauern, dass Sie nicht zufrieden sind, möchten aber an dieser Stelle deutlich machen, dass die Vertragsbedingungen jederzeit und an mehreren Stellen für unsere Mitglieder einsehbar sind.
Jede Kündigung oder jeder Widerruf wird nach Eingang beim Kundenservice grundsätzlich per E-Mail von uns bestätigt und wirksam eingetragen. In Ihrem Fall scheint es so zu sein, dass wir keine Benachrichtigung von Ihnen erhalten haben. Sonst hätte sich der Vertrag natürlich auch nicht verlängert.
Unabhängig von Ihrer Nutzung unseres Services erfolgt eine Verlängerung der Premium-Mitgliedschaft automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Auf die Verlängerung wird mehrfach hingewiesen, zum Beispiel während des Bestellvorgangs, in der Bestell-Bestätigung per E-Mail und auch in den AGB. Ferner machen wir auf offene Beträge mehrmals aufmerksam – erst dann folgen Mahnungen oder weitere Schritte.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen noch einmal an unseren Kundenservice. Verwenden Sie hierfür bitte folgendes Formular: bit.ly/18xELqa
Beste Grüße
Ihr PARSHIP-Team
In den AGBs von Parship wird genau erläutert, wie gekündigt werden kann. Die entsprechenden Passagen zu finden, dauert keine zwei Minuten!
Sich dann einfach nicht mehr einzuloggen hilft da auch nicht viel weiter.
Kündigen Sie diesen Mist nachweislich und fristgerecht und dann ist gut!