Durch PARSHIP gelöste Beschwerde. | 1061 Views | 08.06.2009 | 17:51 Uhr
geschrieben von Regina Blor

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Parship - Irreführung bei Preisgestaltung bei Premienmitgliedern

Ich habe mich bei Parship eingeloggt und einen Spezialtarif erhalten. Was mich schon stutzig machte, war der Fakt, dass ich keine Rechnung bekam. Als ich verlängerte, ging ich davon aus, dass ich weiterhin diesen Tarif hätte, doch es war nicht so.

Obwohl ich eine Rechnung einforderte, bekam ich keine. Ich weiss nicht, zu welchem Tarif und auch nicht wie lange ich das Service nutzen kann. Mir wurde nur - ohne Rechnung - von meiner Kreditkarte ein ziemlich hoher Betrag abgebucht.

Man kann parship telefonisch nicht erreichen. Das Kundenservice meldet sich nicht. Ich bin über diese unprofessionelle Vorgangsweise mehr als empört.

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Erstattung des vollen Betrages, der abgebucht wurde


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Kommentare und Trackbacks (3)


24.08.2009 | 17:55
von Martina Sommer | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe mich damals auch zu diesem spezial Tarif, den ich im Gegensatz zu dir als Ersparnis empfunden habe, gemeldet.

Wenm man für ein Service bezahlt und seine Kreditkartennummer angibt und dann nicht einmal die Bedingungen durchliest, kann ich nur sagen: SSKM - was soviel heißt wie: SELBST SCHULD, KEIN MITLEID.

Es klingt jetzt vielleicht ein bisschen hart, aber das sind die Fakten.

21.03.2013 | 09:59
von G. Becker | Regelverstoß melden
Vorsicht vor Abschluß eines Vertrages bei Parship - ein Widerruf ist gemäß den AGBs bei Nutzung nur kostenpflichtig möglich!

Eine sinnvolle Nutzung der Funktionen von Parship ist nur bei gleichzeitigem Abschluß einer Mitgliedschaft möglich. Wird diese innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen kann es passieren, dass Parschip dennoch eine Bearbeitungsgebühr, in meinem Fall in Höhe von 358,20 als sogenannter Wertersatz in Rechnung stellt.

Die von Parship im Impressum angegeben Faxnummer ist trotz mehrfacher Anrufe bis heute nicht erreichbar, mehrfache Anrufe bei Sachbearbeitern in der Hotline, beweisen nur die Inkompetenz und Ignoranz der Mitarbeiter/-innen. Rechtliche Grundlagen werden einfach ignoriert!

Den exakten Auszug der Argumentation von Parship füge ich bei:

"Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft doch bestehen lassen.

Im Zeitraum Ihrer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft haben Sie bereits Kontakt mit anderen Mitgliedern aufgenommen. Diese Kontakte sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und daher entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung sowie den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.

Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.

Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 477,60 EUR
Laufzeit Ihres Produkts (Monate) : 24
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 10
Davon zustande gekommene Kontakte: 11
Bereits von Ihnen gezahlt: 26,90 EUR

Verbleibende Forderung: 331,30 EUR

Den noch nicht eingezogenen Anteil dieses Betrages werden wir entsprechend der von Ihnen beim Kauf gewählten Zahlweise in den nächsten Tagen einziehen.

Gerne würde ich erfahren, warum Sie sich gegen die Premium-Mitgliedschaft entschieden haben. Bei eventuellen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX
Ihr PARSHIP Kundenservice"

Dies obwohl Parship gegenüber dem Verbraucherzentrale Hamburg in ähnlich gelagerten Fällen bereits am 08.12.2010 eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hat! Einfach mal im Internet googeln!

14.04.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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