almado-ENERGY GmbH (Köln)
Verweigerung Bonus, unberechtigte Kündigung, falsche Abrechnung
Bestell-/Kundennummer: 16109S1267
Zum 1.1.2013 schloss ich einen Stromliefervertrag mit Almado ab (Vertragsnummer 16109S1267). in dem Vertrag ist ein Bonus von 25 % vorgesehen, sofern die Laufzeit ein Jahr beträgt. Unter dem 8.2.2013 erteilte ich eine Einzugsermächtigung.
Den Stromliefervertrag kündigte ich am 26.10.2014 per Fax zum 31.12.2013 zwecks eines Wechsel und zur Erlangung des Bonus. Almado widersprach der Kündigung unter Hinweis auf die vereinbarte Schriftform, worauf ich die Kündigung in Schriftform wiederholte. Die Kündigung wurde am 8.11.2013 zum 31.12.13 durch Almado per Mail bestätigt. Für November zog Almado vertragswidrig keine Abschläge mehr ein.
Am 21.11.2013 kündigte Almado per Mail Ihrerseits den Vertrag außerordentlich zum 3.12.2013 fristlos und meldeten mich bei der Grundversorgung in Hamburg bei Vattenfall an.
Die fristlose Kündigung stützte Almado auf einen Zahlungsverzug. Sie behaupteten, dass sie per Mail ein Schreiben zur Umstellung auf das Sepa Verfahren versandt hätten, welches ich nicht zurückgesandt hätte. Daher hätten Sie mich als „Selbstzahlerin“ eingestuft (ohne mit freilich eine Mitteilung über eine solche Umstellung zu schicken). Da für November nicht abgebucht worden sei, befände ich mich im Verzug mit dem Novemberabschlag. Aufgrund der nicht vollendeten Vertragslaufzeit von 12 Monaten sei der Bonus nicht zu zahlen.
Die Kündigung wurde von mir wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Schriftform zurückgewiesen. Ich wies darauf hin, dass sie ein Schreiben zur Sepa-Umstellung nicht erhalten habe, zudem das Sepa-Verfahren erst ab dem Jahr 2014 gelte, also nach Vertragsende zum 31.12.2013. Ein Zahlungsverzug läge aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung nicht vor. Ich zahlte durch Überweisung die Abschläge November und Dezember.
In der Folge begründete Almado die Nichtzahlung des Bonus mit einer gewerblichen Nutzung, weil ein Verbrauch von 12.000 kw anfalle. Dieses Argument ließen Almado dann in der Folge fallen und boten mir zur Abgeltung aller Ansprüche 100,- € an. Dies lehnte ich ab.
In einer Mail vom 27.1.2014 begründeten Almado ihre im November auf einen Zahlungsverzug gestützte Kündigung mit dem Umstand, dass ein Tag- und Nachzähler vorhanden sei. Die Belieferung von Kunden mit Doppel- oder Mehrfachzählern sei durch Ihre AGB ausgeschlossen.
Die Aktion von Almado ist rechtswidrig:
Es fehlt an einer wirksamen außerordentlichen Kündigung des Vertrages, weil die von Almado ausgesprochene Kündigung nicht der vereinbarten Schriftform entspricht.
Zudem fehlt ein Kündigungsgrund:
Von mir lag eine wirksame Einzugsermächtigung vor, von der Almado keinen Gebrauch gemacht hat. Soweit es sich auf Formulare für das Sepa Verfahren berufen hat, kommt dieses Verfahren bis zum Ende der Vertragslaufzeit zum 31.12.2013 nicht zum Tragen und stand mithin einer Abbuchung nicht entgegen. Zum anderen hätten A. mitteilen müssen, dass sie nicht mehr selbst abbuchen. Es fehlt an einer vor der Kündigung erforderlichen Mahnung.
Dass ein Tag- und Nachzähler vorhanden war, war A. von Beginn an bekannt, ohne dass sie mich deswegen abgemahnt hätten. Zudem wird der Verbrauch laut Vertrag nur nach einem Tarif abgerechnet. Ohnehin sieht dieser Umstand auch nach Ihren AGB keine Kündigung vor.
Die von A. erfolget Abrechnung wies neben der Nichtzahlung des Bonus folgende Fehler auf:
1. Der Anfangsstand HT war 15.659,0 und nicht 15.470, der des NT war 10.657,0 und nicht 10.709,60
Zu Unrecht hat A. verwehrt, eine Überweisungsgebühr von 3,- € netto und einen "Nichterfüllungsschaden" von 19,094 € netto berechnet. Ich verweise auf die Vorkorrespondenz. Die "Überweisungsgebühr" ist auszubuchen. A. hat vertragswidrig die Beträge nicht eingezogen, die letzte Überweisung erfolgte aufgrund der -vertragswidriges- Weigerung, die Beträge einzuziehen, ist mithin ausschließlich auf ihre Vertragsverletzung zurückzuführen. Zudem gibt es weder für die Überweisungsgebühr noch den "Nichterfüllungsschaden" eine vertragliche oder rechtliche Grundlage.
Bis Ende November ergab sich mithin ein Verbrauch von 2.007,4986 €, der nach Addition der Ust (381,4247) einen Abrechnungsbetrag von 2.388,923 € ergibt. Auf diesen ist vereinbarungsgemäß der Bonus von 25 % (597,23) zu gewähren, so dass ein Endbetrag von 1.791,692 € verbleibt. Zu Unrecht hat A. vertraglich zugesagten Bonus von 25 % nicht gewährt. Der Umstand, dass A. nicht durchgehend 12 Monate geliefert haben, liegt in deren Sphäre. A. hat Anschluss vertragswidrig abgemeldet. Der Vertrag bestand fort, nachdem die erklärte Kündigung unwirksam ist.
Nach Abzug der geleisteten Abschläge verbleibt ein Guthaben von 1.352,31 €. Auf dieses Guthaben hat mir A. einen Scheck von 677,10 € gesandt. Hinsichtlich des Restbetrages (675,31 €) befinde sich A. seit dem 1.2.2014 in Verzug, weil ich den Betrag unter Fristsetzung zum 31.1.2014 angemahnt hat.
Des weiteren fielen bei Vattenfall um 30,71 € höhere Bezugskosten an. Ich verweise auf eine Mail vom 29.1.2013 mit der übersandten Abrechnung von Vattenfall. Durch die Vertragsverletzung von A. ist mir in dieser Höhe ein Schaden entstanden, weil der Strompreis bei Vattenfall im Zweifel höher ist und der 25 % Bonus auch auf diesen Verbrauch zu gewähren wäre. Ich verweise auf die Vorkorrespondenz.
Die oben genannten Beträge (gesamt (675,31 + 30,71) = 706,02 € nebst Verzugszinsen seit dem 1.2.2014 werden geschuldet. Zudem 147,56 € Rechtsanwaltskosten
30.06.2014 | 17:03
Abteilung: Online
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almado-ENERGY GmbH
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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