459 Views | 09.07.2014 | 12:05 Uhr
geschrieben von Eugène Ramanankoraisina

ADAC e. V. (München)

Mietwagen bekommen und dann doch nicht

Bestell-/Kundennummer: 226 756 442

Nachdem der Pannendienst vom ADAC nicht in der Lage war, trotz vorhandenem neuen Orginalkeilriemen von Mercedes, diesen vor Ort zu wechseln, wurde ich gedrängt mit dem Taxi mitten in der Nacht von Jägersburg-Homburg nach Saarbrücken zu fahren. Vor Ort kam ein Mitarbeiter von ADAC 20 min. später und sollte mir einen Leihwagen zur Verfügung stellen.

SCHLAGWORTE

Erst in Saarbrücken wurde mir klar warum ich so weit fahren sollte wegen einem Leihwagen, obwohl es in Homburg mehrere Autovermietungen gibt. Diese Firma hat einen Exklusivvertrag mit ADAC, damit der Gewinn im Hause bleibt. Nach Vorlage meines Führerscheins und meiner Kreditkarte wollte der Mitarbeiter auch meinen Personalausweis, den ich aber leider nicht zu Hand hatte.

Nach Absprache mit ihm sollte meine Freundin ihren vorlegen, sie hatte aber nur ihren Reisepass dabei. Der Mitarbeiter wollte dann auch noch ihre Meldebescheinigung, die sie vorlegte. Da sie laut Angaben des Mitarbeiters aber nus 6 Monate alt sein durfte, war sie laut ihm wegen ein paar Tagen ungültig. Jetzt war es schon mittlerweile ein Uhr nachts und ich hatte immer noch kein Auto. Der Vorschlag von ihm war, dass er uns bei Mc Donalds absetzt und irgend jemand vom ADAC wird sich dann schon melden.

Er hat uns in Saarbrücken beim McDonalds rausgeworfen wie aussätzige Hunde. Nach mehrmaligen Anrufen beim ADAC Notdienst konnte oder wollte uns niemand helfen, dass wir am Ende um vier Uhr morgens mit einem Taxi in unserem Hotel in Bexbach angekommen sind. Ich hatte Kosten in Höhe von über 100€ dadurch und eine schlaflose Nacht, obwohl ich von Anfang an keinen Mietwagen wollte. Danke gelbe Engel, ich hoffe ihr habt nie eine Panne, auch wenn ihr schon jahrelang Mitglied plus seid, aber bezahlen geht immer gut.

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Meine Forderung an ADAC e. V.: Kostenerstattung für unnötige Taxi und Bahnfahrten


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Kommentare und Trackbacks (1)


17.07.2014 | 23:37
von Eugène Ramanankoraisina noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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