Durch Robert Bosch Hausgeräte endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 447 Views | 21.09.2014 | 20:58 Uhr
geschrieben von A. Bredack

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

BOSCH - enttäuschende Garantieabwicklung

Bestell-/Kundennummer: HA193773

Leider löste sich bei meinem BOSCH Waschtrockner WVH28540 Logixx 7, nach nur einem Jahr Nutzung, ein Teil von der Gummilippe der Bullaugen-Dichtmanschette. Dies habe ich dem BOSCH-Reparaturservice mitgeteilt und gebeten, dies als Garantiefall zu reparieren. Im Internet wird dieser Mangel auch in Produktbewertungen anderer Nutzer beschrieben. Dabei geht es um die innere Dichtungslippe, welche aus meiner Sicht beim Öffnen immer an der gleichen Stelle durch eine Umkipp- und Stauchbewegung besonders beansprucht wird, was schließlich zu diesem Ausriss führt.

SCHLAGWORTE

Der Bosch-Service-Techniker versuchte uns beizubringen, dass dies auf eine Fehlnutzung, durch z. B. eingeklemmte Wäsche, zurückzuführen ist. Dies kann ich aber definitiv ausschließen. Passend dazu hatte er auf seinem Laptop Fotos von Schadensfällen, welche den Abriss genau an dieser Stelle bzw. im unteren Dichtungsbereich zeigten. Ist schon ziemlich unwahrscheinlich, dass die Nutzer den Ausriss durch falsch eingelegte Wäsche immer an nahezu den gleichen Stellen bekommen.

Zudem finde ich den Kundenumgang nicht akzeptabel. Schon bei der Schadensmeldung beim Reparaturservice habe ich um Vorabbestätigung der Garantieübernahme gebeten. Dies erfolgte nicht, obwohl ich den wohl bei BOSCH bekannten Defekt eindeutig beschrieben habe. Erst als der Techniker kam, meinte er, dass es eben kein Garantiefall ist. Ein Austausch würde 208,98 Euro! (wären ca. 22% des Neukaufpreises für so einen minimalen Mangel) kosten, von denen 50% kulanterweise von BOSCH übernommen werden. Da wir eine funktionierende Waschmaschine brauchten, haben wir uns entschlossen, diese sofort reparieren zu lassen und haben die verbleibenden 104,49 EUR erstmal unter Vorbehalt bezahlt.

Übrigens hat uns der Techniker auch gleich einen Flyer in die Hand gedrückt, wo eine Reparaturkostenversicherung angepriesen wurde, die solche Fälle nach seiner Aussage auch abgedeckt hätte. Dies hat meinen Ärger gleich noch potenziert, denn die Firma BOSCH wirbt auf der Homepage mit "höchster Zuverlässigkeit" ihrer Waschmaschinen. Ein Gerät mit höchster Zuverlässigkeit braucht meiner Meinung nach keine Reparaturkostenversicherung. Sonst hätte ich auch keine Bosch-Waschmaschine sondern irgend ein Billigprodukt von weither inkl. Versicherung gekauft. Natürlich, jede Maschine geht mal kaputt und diese Versicherung kann bestimmt auch in einigen Fällen sinnvoll sein, jedoch nicht für ein Neuprodukt von BOSCH, welches noch über 1 Jahr Herstellergarantie verfügt.

Ich hätte mir ein kundenorientierteres Auftreten in der Abwicklung dieser Angelegenheit gewünscht. Unter kundenorientiertem Auftreten verstehe ich nicht die Schuld beim Vorliegen eines derartiges Mangels auf den Kunden abzuwälzen, sondern die vollumfängliche Übernahme der entstandenen Reparaturkosten, verbunden mit der Hervorhebung des eigenen Markenanspruchs, dass ein solcher Fehler nach so kurzer Zeit einfach nicht auftreten darf.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Rückerstattung der unter Vorbehalt bezahlten 104,49 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.09.2014 | 11:00
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: KDD-STK

Sehr geehrter Herr Bredack,

vielen Dank für Ihre direkte Kontaktaufnahme mit unserem Werkskundendienst. Gerne haben wir den vorliegenden Sachverhalt geprüft.

Vor Ort stellte unser Kundendiensttechniker fest, dass die Ursache für die Beschädigung der Fenstermanschette nicht auf einen Material- bzw. Herstellungsfehler, sondern auf ein Eigenverschulden zurückzuführen ist. Aus diesem Grund ist eine Reparatur im Rahmen der Garantie nicht möglich.

Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden besonders wichtig ist, setzte sich unser Kundendiensttechniker aufgrund des noch jungen Gerätealters noch vor Ort für Sie ein und erwirkte einen Kulanzpreis zur Reparatur. Nach Ihrer Zustimmung wurde die Reparatur vorgenommen.

Im Anschluss an den Servicebesuch sind unsere Kundendiensttechniker, aufgrund der hohen Kundennachfrage, angehalten einen Servicepartner vorzustellen, der über normale Material- bzw. Herstellungsfehler hinaus auch Eigenverschulden und Verschleiß absichert.

Wir bedauern sehr, dass diese Information negativ von Ihnen empfunden wurde.

Bei allem Verständnis für Ihre Enttäuschung über den entstandenen Gerätedefekt, ist eine vollständige Kostenübernahme aus den genannten Gründen nicht möglich.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (3)


02.10.2014 | 07:13
von A. Bredack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich fand die Antwort vom Hausgeräteservice auf Reclabox für unbefriedigend. Deshalb habe ich mittlerweile die Schlichtungsstelle von denen angeschrieben, jedoch noch keine Antwort erhalten.


09.10.2014 | 14:11
von A. Bredack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe die Schlichtungsstelle von denen angeschrieben, jedoch bisher keine Antwort erhalten.


13.11.2014 | 16:18
von A. Bredack endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist mal wieder der Nutzer der "Dumme", welcher wohl zu blöd ist die Waschmaschine zu bedienen.




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