617 Views | 04.02.2015 | 12:37 Uhr
geschrieben von Markus Holisch

Autohaus Oskar Bleicher e. K. (Friedrichshafen)

Unseriöses Verhalten vom Autohaus

Ein VW Sharan war für 19900,- im Internet bei den beiden größten Autobörsen inseriert. Am 24.01 habe ich Termin zur Probefahrt für den 27.01 vereinbart. Am 26.01 habe ich noch mal wegen Formalitäten zur Fahrzeugabholung telefonisch nachgefragt. Dabei hat man mir versichert mich telefonisch zu informieren falls Fahrzeug nicht mehr vorhanden sein sollte.

Am 27.01 erschien ich früher beim Autohaus, um mir das Auto zu sichern. Dabei sagte man mir, dass das Auto bereits am 23.01 als Mietwagen angemeldet wurde und man es mir deswegen nicht verkaufen kann. Das hat man mir bei den beiden Telefongesprächen zuvor verschwiegen. Ich bin umsonst von Ulm nach Friedrichshafen gefahren und habe einen Urlaubstag geopfert. Nun ist das Auto wieder inseriert, diesmal für 22900€! Es erscheint offensichtlich, dass die Geschichte mit der 'Mietwagenanmeldung' nur ein Alibi war, um das Auto noch teurer verkaufen zu können. Es ist ein absolut unseriöses Verhalten seitens des Autohauses

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Meine Forderung an Autohaus Oskar Bleicher e. K.: 30€ Fahrtkosten + 95€ Lohnausgleich


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Kommentare und Trackbacks (1)


04.02.2015 | 12:51
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Wie oft denn noch? Ein Kaufvertrag wird zwischen mehreren Parteien abgeschlossen. Wenn der Verkäufer nicht mit Ihnen abschliessen will, können Sie nichts dagegen machen. Basta. Gehen Sie zu einem Anwalt und holen sich vor Gericht (sofern der Anwalt solches machen würde) einen Satz heiße Ohren.



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