ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Auszahlung Guthaben aus Schlussrechnungen Gas und Strom
Bestell-/Kundennummer: 02031458
Ich habe meine Verträge für Strom und Gas zum 31.07.2015 gekündigt, weil ich zum 01.08.2015 einen Anbieterwechsel vorgenommen habe. Die Schlussrechnungen für die beiden Verträge erhielt ich am 04.09.2015. Aus beiden Verträgen habe ich Guthaben, Strom: 466,88 Euro u. Gas: 320,71 Euro, zusammen also 787,59 Euro. In den jeweiligen Abrechnungen steht, dass das Guthaben innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden soll. Damit bin ich nicht einverstanden. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 136/14) gegen die Extraenergie müssen Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich und vollständig ausgezahlt werden, unabhängig davon ob Rechnungsguthaben aus einem Bonus oder aus überzahlten Abschlägen resultieren. Erstattet werden müsse – so oder so – unverzüglich. Dies habe ich der Extraenergie auch so mitgeteilt. Als Antwort habe ich bekommen, dass damit ausschließlich Jahresrechnungen gemeint seien. Dies ist laut Gerichtsurteil so nicht richtig. Die Extraenergie versucht hier mit billigen Tricks und der Verdummung der Kunden die Guthaben so lange wie möglich zurück zu halten. Ich fordere die Extraenergie auf, sich an geltendes Recht zu halten und meine Guthaben unverzüglich auszuzahlen.
24.09.2015 | 14:16
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Döring,
wir bedauern die Unannehmlichkeiten.
Die Guthabenauszahlung wird von unserer Fachabteilung vorgenommen. Diese wird in Kürze die Auszahlung auf Ihr Bankkonto anweisen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Mit diesem Unternehmen habe ich äußerst schlechte Erfahrungen gemacht.
Statt mein Guthaben auszuzahlen, erhielt ich eine Rechnung.
Es war ein langer Kampf, der sich über ein Jahr hinzog, bis mir endlich das mir zustehende Guthaben ausgezahlt wurde.
Ich habe genau wie Du zum 31.07.15 gekündigt und am 04.09.15 eine korrekte Abschlussrechnung erhalten.
Mein Guthaben von 1075€ habe ich auch noch nicht erhalten.
Ich denke wir sollten bis zum 04.10 abwarten und wenn bis dahin kein Geld eingegangen sein sollte, müssen wir der Firma 4 Wochen Zeit geben nachdem wir/Du Sie Angemahnt haben. Danach können wir die Sache der Schlichtungsstelle und der Bundesnetzagentur melden. Zuzüglich werde ich auch noch einen Rechtsanwalt einschalten, um zu versuchen noch mehr Rückerstattung etc rauszuholen (Verzugszinsen, Rechtsanwaltkosten etc)
Lass uns diesbezüglich in Kontakt bleiben.
Die VZ wird an der Sache dranbleiben, es haben Sich trotz Urteil des OLG schon wieder mehrere Kunden über dieses Vorgehen bei der VZ beschwert.
Dürfte ich im Anschluss noch fragen für wen Sie arbeiten, da Sie bisher über 1200 Kommetare geschrieben haben aber 0 Beschwerden?