Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 1154 Views | 25.09.2015 | 10:09 Uhr
geschrieben von Gerhard Jung

AXA Versicherung AG (Köln)

Nur noch Ärger mit der AXA - Krankenversicherung

Ich bin nun seit Jahrzehnten Versicherungsnehmer bei der AXA - Krankenversicherung. In den ersten Jahren, als die Versicherungsgesellschaft noch COLONIA - Krankenversicherung hieß war die Welt noch in Ordnung und man konnte sich auf die Leistungsbereitschaft der Gesellschaft verlassen. Die Rechnungen wurden eingereicht und dann nach kurzer Zeit erfolgte die Erstattung und alles ohne Probleme. Dies hat sich jedoch im Laufe der Jahre geändert. Die Gesellschaft schraubt die Leistungen nach unten, hinterlegt den Versicherungsschutz mit dubiosen Leistungstabellen und beruft sich auf undurchsichtige Gebührenordnungen, die der Kunde als medizinischer Laie sicher nicht versteht.

SCHLAGWORTE

Ob dies immer rechtens ist, und es sich hier nicht um einseitige rechtswidrige Vertragsänderungen handelt, wage ich zu bezweifeln.

Ich muss mich heute schämen wenn ich die Versichertenkarte der AXA vorlege. Es wird kaum eine Rechnung ohne Beanstandung der AXA erstattet und auch die Laufzeiten sind eine Katastrophe. Wenn man bei der Gesellschaft das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter sucht ist dies nicht möglich. Hier erreicht man nur die netten Mitarbeiter des Callcenters - Hilfe = Null.

Leider waren in den vergangenen Monaten einige größere Behandlungen notwendig. Hier erfolgen nur minimale Teilerstattungen. Rechnung ca. 4500. -Euro - erste Teilerstattung 730. -Euro- nach Übersendung des Op-Berichtes und 3 weiterer Wochen Bearbeitungszeit erfolgte die zweite Teilerstattung von 1650. -Euro. Der Rest ist noch immer nicht erstattet. Es handelte sich hier um eine OP der Wirbelsäule in einem normalen Krankenhaus mit normalen Ärzten, die sicher nicht außerhalb der Gebührenordnung abrechnen.

Ich frage mich hier wo der Vorteil des privat versicherten Patienten und die versprochenen großartigen Leistungsversprechen der PKV bleiben.

Ich habe mittlerweile Angst, dass ich auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibe, da mich kein Arzt ohne zuvor unterschriebene Honorarvereinbarung behandelt.

Leider ist für mich ein Wechsel nicht mehr möglich und ich bin der AXA auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Das Einzige was einwandfrei klappt sind die Prämienerhöhungen (allein zum 1.1.2015 90. -Euro pro Monat). Ein Anfrage zu einem Wechsel in einen jüngeren und günstigeren Tarif wurde mit Risikozuschlägen für Vorerkrankungen beantwortet, obwohl der abgeschlossene ursprünglich vor über 30 Jahren abgeschlossene 100% Vollleistungstarif ohne Zuschläge auskam. Die Praxis der AXA langjährig Versicherten den Wechsel mit fadenscheinigen Begründungen zu verwehren halte ich für höchst bedenklich.

Ich persönlich würde nie mehr einen Vertrag bei der AXA - Krankenversicherung abschiessen. Ich bereue meine damalige Entscheidung von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private gewechselt zu haben. Es war sicher ein sehr großer Fehler.

Vielleicht bringt es ja etwas an die Öffentlichkeit zu gehen oder einen Anwalt mit der Prüfung all dieser Vorgänge zu beauftragen.

Soweit sollte es eigentlich nicht kommen. Ich wünsche mir von meiner Krankenversicherung nur die Erfüllung der beim Abschuss des Vertrages gemachten Versprechungen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Schnelle und unkoplizierte Bearbeitung von Leistungsfällen und unkomplizierte Tarifwechselmöglichkeiten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.09.2015 | 22:21
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008#MailKontakt

Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


02.10.2015 | 11:00
von Gerhard Jung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein - das Problem wurde nicht gelöst. Dies wird auch sicher noch etwas dauern. Die AXA verhält sich in letzter Zeit sehr kundenunfreundlich.


02.10.2015 | 17:54
von Joe Bustelmaier | Regelverstoß melden
'Es ist ein Graus mit dieser Versicherung, die sich kontinuierlich anschickt Rechnung von Ärzten in Ihrer Korrektheit anzuzweifeln. Die fadenscheinigen Argumente der AXA Krankenversicherung treiben selbst die Ärzte zur Verzweifelung und sind, wie ich am eigenen Leibe erleben musste, nicht mehr gewillt Privatpatienten ausschließlich von der AXA kommend, zu behandeln. Wo ist nun noch der Unterschied zu einer gesetzlichen Versicherung, wenn der arme Arzt sich immer und immer wieder als Betrüger gegenüber einer starken Privatversicherung mit einer dahinterstehenden gewaltigen Rechtsabteilung zu Wehr setzen muss und darüber die Zeit aufbringt, die Beweislast einer korrekten Abrechnung zu erbringen.
Wahrscheinlich liegt es auch daran, dass die AXA zu wenig Rückstellungen gebunden hat und bei den heutigen Zinsen auf andere Anlagestrategien setzt und zwar den Versicherten den letzen Groschen aus der Hosentasche zu ziehen, in dem man Ihm und dem betrügendem Arzt Rechnungen aberkennt, bzw. diese nur zum Teil bezahlt.

Keine Zweifel habe ich daran, dass mit jedem Versuch der AxA, Rechnungen abzulehnen, der arme Versicherte mürbe gemacht wird, die Argumente zu akzeptieren.

Ich würde jedem empfehlen, der ähnliche Erkenntnisse mit der Axa gewonnen hat, in einem Blog zusammenzutragen. Die einzigste Möglichkeit, dass Unternehmen in mehr Kundenfreundlichkeit zu bewegen.

Denn Alternativen gibt es genug.

05.10.2015 | 13:51
von G. Kleist | Regelverstoß melden
Profile-Bild von G. Kleist Auch ich war leider der AXA als Privatpatient mit ihren vertraglich zugesprochenen Leistungen ausgeliefert.
Schon im Jahre 2005 mußte ich bei einer Klinik eine Zusatzvereinbarung unterzeichnen um überhaupt Behandelt zu werden! ? !
Danach gab es nur noch Ärger und die AXA zahlte einfach nicht!
Dann gabs Zahlen-Salat und dubiose Gebührenverordnungen und Monatsbeiträge wurden dazu erhöht zweimal abgerechnet! ! ! !
Die bayerische Justiz gab natürlich nach kurzer Zeit schon der AXA recht? ? ?
Wahrscheinlich war die Richterin auch AXA versichert oder im Aufsichtsrat.

Finger weg von der AXA! ! ! ! !


01.12.2016 | 19:39
von J. Reimers | Regelverstoß melden
Schön zu wissen, das man nicht allein ist. Mir geht es ähnlich wie den Vorrednern. Mir wurde die komplette Vorsorgeuntersuchung, ca. 400€ nicht erstattet mit der Begründung, aus der Arztrechnung geht nicht hervor, das es um Krebsvorsorge geht. Ja Hallo, in den JAhren davor war das kein Problem.
Und jetzt kommt der Hammer, gestern flattert ein dickes A4-Kuvert in de Briefkasten mit der nächsten Erhöhung von 612 auf 735€. Mich hat fast der Schlag getroffen. Während reele Versicherer die Beiträge moderat erhöhen (Concordia PKV z. B. von meiner Frau um ganze 2,1%) erhöht die AXA um mehr als 20%, natürlich abgesichert vom Bundesaufsichtsamt, das ich nicht lache, stecken alle unter einer Decke. Kann allen Menschen nur raten, Hände weg von diesem Verein (AXA), einer der übelsten Abzocker, in einem Bunde mirt der R&V



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
AXA Versicherung: Axa-Gebäudeversicherung
AXA Versicherung: Nach Unfall AXA zahlt nicht
AXA Versicherung: Riester Rente
AXA Versicherung: Massive Beitragserhöhungen
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!