88 Views | 02.01.2016 | 17:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4507936
Hinweis für alle, die Gutschein nicht ausgezahlt bekommen haben:
Ich hatte Mitte 2015 bei ab-in-den-Urlaub gebucht. Der Gutschein über 100 Euro wurde mir trotz Telefonaten und etlicher Schreiben nicht ausgezahlt.
Ich bin daraufhin den Weg des Mahnverfahrens (32 Euro) gegangen. Unister Travel hat dem Mahnverfahren widersprochen. Anschließend geht das ganz zum Amtsgericht nach Leipzig. Dort muss Klage (73 Euro) eingereicht werden. Das ganze ist alleine machbar (ohne Anwalt). Unister Travel hat nach Klageerhebung sofort eingelenkt und das Geld überwiesen.
Es ist also etwas aufwendig, aber machbar und wer es sich zutraut sollte klagen, denn nur wenn alle klagen, wird sich was ändern.
Meine Forderung an UNISTER TRAVEL RETAIL GmbH & Co. KG:
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