Durch UNISTER TRAVEL RETAIL endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 207 Views | 03.02.2016 | 13:19 Uhr
geschrieben von Guido Brandenburg

UNISTER TRAVEL RETAIL GmbH & Co. KG (Leipzig)

Rückerstattung nach Stornierung nicht an Kunden ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Gutschrift 36313832

Bei Fluege.de hatten wir für zwei Personen ein Linienflug Düsseldorf-Lissabon und zurück für 822,24 € gebucht. Wir mussten den Flug wg. einens Sterbefalls stornieren. Nach Mitteilung von Fluege.de v. 11. 11.2015 hat die Fluggesellschaft Steuern in Höhe von 86,68 € erstattet, die uns Fluege.de "gutgeschrieben" hat. Die Auszahlung der Gutschrift sollte durch Rückbuchung auf das vorher belastetet Kreditkartenkonto erfolgen.

Trotz zweier Erinnerungen per Briefpost mit Einschreiben und Fristsetzung (Mails werden nicht beantwortet, Anrufe bei der Kundenhotline für bis zu 70 Minuten in der Warteschleife blockiert) ist die Auszahlung bis heute nicht erfolgt.

Unister Travel reagiert offenbar nur auf gerichtliche Mahnung.

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Meine Forderung an UNISTER TRAVEL RETAIL GmbH & Co. KG: Unverzügliche Auszahlung der Gutschrift


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


03.02.2016 | 15:44
von Mario Hovelinck | Regelverstoß melden
Unister Travel ist bekannt, die machen das gleiche Spiel ja auch mit den Gutscheinen von ab-in-den-Urlaub, die werden auch nicht ausgezahlt!

02.03.2016 | 09:39
von Guido Brandenburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unister reagiert nicht. Auch weitere Anmahnungen blieben erfolglos.


23.03.2016 | 09:58
von Guido Brandenburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unister hat mittelweile drei Erinnerungen gegen Unterschrift entgegengenommen, reagiert aber nach wie vor nicht. Die Angelegenheit wird nun einem Anwalt übergeben.


20.04.2016 | 11:36
von Guido Brandenburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Verbraucherberatung wurde zu Rate gezogen. Auch auf die Zahlungsaufforderung eines kooperierenden Rechtsanwalts hat Unister nicht reagiert.
Wir leiten nun gerichtliche Schritte ein.


01.07.2016 | 20:22
von Guido Brandenburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unister reagiert nach wie vor nicht. Unser RA hat den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids beantragt.


30.09.2016 | 12:30
von Guido Brandenburg endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem die Holding in Insolvenz gegangen ist und nur Teile des Unternehmens von ehemaligen Konkurrenten lastenfrei aufgekauft werden, ist der weitere Verlauf vorgezeichnet: Für die Forderungen der Gläubiger wird nichts oder nur wenig übrigbleiben. Wir buchen die vorenthaltene Erstattung und die RA-Kosten als Lehrgeld aus und bestellen beim Reisebüro vor Ort.


30.09.2016 | 12:32
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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