544 Views | 02.04.2016 | 18:56 Uhr
geschrieben von Markus Friedrich Müller

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)

Betrügerischer Vertragsabschluss im Vodafoneshop

Bestell-/Kundennummer: 732172362

Brief an Vodafone Kabeldeutschland über betrügerischen Vertragsabschluss im Vodafoneshop am 06.03.3016 an Vodafone gesendet

SCHLAGWORTE

Antwortbrief kam in der letzten Woche / demnach kein Widerruf möglich/ beschämend, wie man hier mit Kunden umgeht

Vertrag Kombi-Paket – abgeschlossen im Vodafone Shop St. Ingbert

Kundennummer: 732172362

Bezug: Ihr Schreiben vom 16.02.2016 hinsichtlich der Entscheidung zum Widerruf / Ihr Zeichen: 01U/018

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen schon in meiner E-Mail vom 29.02.2016 mitgeteilt habe, sehe ich den Vertrag –auch nach Ansicht eines befreundeten Rechtsanwaltes – mit dem Mangel einer Täuschungshandlung der Mitarbeiterin im Vodafone-Shop behaftet und somit in seiner Gültigkeit als nichtig.

Da ein gültiger Vertrag im Rechtssinne nicht zustande kam, bitte ich Sie hiermit erneut um eine Überprüfung der Angelegenheit und um Übernahme der alten Vertragsbedingungen - alleine mit dem Unterschied, dass dieser Vertrag vom Namen meines verstorbenen Vaters Oskar Müller auf den Namen meiner Mutter Christa Müller umgeschrieben wird und die Kosten aus dem alten Vertrag vom Konto meiner Mutter abgebucht werden.

Eine Recherche auf der Homepage als auch eine Nachfrage bei Mitarbeitern Ihrer Hotline bestätigte die von allen Seiten erklärte „einfache Vertragsübernahme bei Todesfall“. Diesbzgl. wäre nur ein Formular auszufüllen.

Bitte schicken Sie mir dieses zu, um der Formalität des Ausfüllens auch von Seiten meiner Mutter nachkommen zu können.

In den folgenden Ausführungen möchte ich die Umstände im Vodafone-Shop in –St. Ingbert nochmals kurz darstellen:

Meine Mutter Christa Müller ist schon seit Jahren Kundin bei Kabel Deutschland und wollte nach dem Tod meines Vaters (auf ihn lief der Vertrag) einfach nur - aus Gründen der Aktualisierung - die Vertragsdaten ändern. Die Konten meines Vaters sind aufgelöst, so dass die Zahlungen zukünftig von ihrem Konto abgebucht werden sollten. Alles sollte so bleiben wie es war. Meine Mutter ist 74 Jahre alt und hat mit technischen Gerätschaften ihre liebe Mühe. Alleine diese Änderung war deshalb ihr Ansinnen.

Was dann in Ihrem Verkaufsshop in St. Ingbert passierte, empfinde ich mehr als bedenklich - ja abstoßend und von strafrechtlicher Relevanz.

Meine Mutter hatte den Schritt zu der Filiale nach St. Ingbert gewählt, um – wie bereits erwähnt - lediglich die Bankverbindung zu ändern, damit der Betrag des Vertrages von Ihrem Konto abgezogen wird. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei und sie einen vollkommen neuen Vertrag abschließen muss.

Da dies nicht den Tatsachen entspricht, wurde meine Mutter somit durch diese Aussage getäuscht.

Ihr wurde nun ein Vertrag „aufgeschwatzt“, der zudem noch einen Hd -receiver beinhaltet.

Obwohl sie vor Ort mehrfach betonte, dass sie dies nicht will und einfach ganz normal Fernsehsehen möchte, beharrte die Verkäuferin darauf, dass es solche alten Verträge mit nur Fernsehen – also ohne HD Receiver- nicht mehr gäbe und sie diesen Vertrag mit dem Receiver abschließen müsse.

Meine Mutter sah in diesem Moment überhaupt keine Chance ihren alten Vertrag zu behalten und hatte auch Angst, dass – wenn sie jetzt ihre Unterschrift verweigern würde – sie weder fernsehen noch telefonieren (der alte Vertrag beinhaltete ja auch das Telefon) könnte, was für sie als alleinlebende Witwe ein schreckliches Szenario bedeuten würde.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Die Verkäuferin bemerkte die Ängste meiner Mutter und nutzte dies schamlos aus, um endlich die Unterschrift unter den neuen Vertrag mit HD-Receiver zu bekommen.

Das Empfangsgerät für den neuen Vertrag wurde anschließend geliefert und von einem Ihrer Mitarbeiter an der Hauptzuleitung installiert bzw. äußerst dilettantisch angebracht. Es hängt dort in der Luft und wird lediglich von den eingesteckten Kabeln gehalten.

Der Arbeiter konnte meiner Mutter den Receiver selbst nicht erklären und so saß meine Mutter mit 2 Fernbedienungen da - und einem schwarzen Kasten, ohne zu wissen wie alles funktioniert.

Wegen der o. g. Anbringung des Empfangsgerätes kommt es auch des Öfteren zu einer Kabelstörung.

Der neue Vertrag beinhaltet leider auch das Telefon. Von meiner Mutter wurde die Rufnummernmitnahme mdl. beantragt. Im Shop wurde ihr jetzt einfach ein Formular ausgehändigt, welches sie ausfüllen und anschließend wieder "vorbeibringen" sollte. Anzumerken ist, dass der Shop 13 km entfernt ist und meine Mutter nicht mobil ist. Daraufhin ging auch das Telefon über Wochen nicht mehr – für meine Mutter ein Trauma.

Die Verkäuferin hatte es offensichtlich ausschließlich auf den Vertragsabschluss abgesehen und wollte meine Mutter beim Ausfüllen des Formulars Rufnummernmitnahme nicht unterstützen – vermutlich gibt es dafür keine Provision.

Offensichtlich hat die Verkäuferin meine Mutter absichtlich falsch beraten und somit getäuscht. Sie glaubte ja den Angaben der Verkäuferin, wonach es keine Möglichkeit der Vertragsübernahme gibt.

Aufgrund dieses Irrtums unterzeichnete meine Mutter einen neuen – für sie (wegen fehlender technischer Fertigkeiten und dem fehlenden Bedürfnis nach mehr Fernsehprogrammen) unnützen Vertrag.

Da dieser neue Vertrag wesentlich teurer ist als der alte ist, entstand ihr somit auch ein Schaden.

Das Motiv der Verkäuferin dürfte wohl die mit dem Vertragsabschluss fällige Provision sein.

Aufgrund der Tatsache, dass ich im Nachgang mit verschiedenen Mitarbeitern der Hotline Kontakt hatte und dort auf kompetente Menschen traf, denke ich, dass Vodafone dieses Verhalten der Verkäuferin ebenfalls verurteilen sollte.

Das Verhalten der Verkäuferin ist nach meiner Meinung geeignet, den Ruf des gesamten Unternehmens zu schädigen.

Gerade die ältere Generation, die ja zahlenmäßig eine große Gruppe an Kundschaft darstellt wird wohl genau beobachten, wie man mit ihr umgeht.

Ich denke, dass auch die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, genau dies zu erfahren. Gerade aus diesem Grund und dem bestehenden „Beschützerinstinkt“ gegenüber meiner Mutter (insbesondere nach dem Tod meines Vaters) will ich dieses Verhalten nicht einfach so hinnehmen und behalte mir alle rechtlichen und medialen Schritte vor.

Ich bitte Sie deshalb nochmals um eine wohlwollende Prüfung des Vertragswiderrufes.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Widerruf des aktuellen Vetrages und Übernahmemöglichkeit des alten (von meinem verstorbenen Vater) Vertrages


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


12.04.2016 | 09:53
von Markus Friedrich Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider hat Vodafone sich stur gestellt. Es ist schon schlimm, wie man mit alten Menschen umgeht. Dass ein Vertreter einen anderen Menschen absichtlich schlecht berät - kommt vielleicht ja vor. Dass sich ein Unternehmen - wenn es auf einen solchen Fehler augenscheinlich hingewiesen wird - dies ignoriert - spricht für sich.
Zur Zeit versuche ich über die Aktion Bild hilft etwas zu erreichen und habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.

mfG
Markus Müller


26.04.2016 | 16:00
von Markus Friedrich Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Vodafone Kabel Deutschland: Vertrag untergeschoben
Vodafone Kabel Deutschland: Miserabler Kundendienst
Vodafone Kabel Deutschland: Lidi Connect Vertrag
Vodafone Kabel Deutschland: Keine Telefon Verbindung
Vodafone Kabel Deutschland: Kündigungstermin wird nicht eingehalten
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!