Germanwings GmbH (Grevenbroich)
Gepäckzahlung trotz zustehendem Freigepäck
Bestell-/Kundennummer: 1995113644
Betreff: Reklamation/Gepäck
Buchungsnummer: 1995113644
Rückflug von Antayla nach Köln mit der Germanwings: NBQFNT
Sehr geehrte Damen und Herren. Mein Name ist Klaus Schierling. Ich habe am 12.06.2016 den bei Opodo gebuchten Flug angetreten. Ich habe von Opodo nur für den Hinflug mit Tailwind nach Antalya ein E-Ticket erhalten. Für den Rückflug am 26.06.2016 mit der Fluggesellschaft Eurowings hatte ich kein E-Ticket erhalten, lediglich eine Mail mit der Bestätigung des Fluges. Nun mußte meine Frau und Ich auf dem Rückflug erleben, das wir angeblich kein Gepäckstück angegeben hätten und diesbezüglich pro Person je 30 Euro bezahlen mußten. In Summe 60 Euro.! Und das obwohl bei Eurowings pro Person ein Gepäckstück bis zu 23 kg frei ist und jedem zusteht. Ich bin sehr erbost über diese Sache. Meiner Meinung nach sind wir von Opodo über die ganze Abwicklung der Flüge nicht richtig und nicht umfangreich beraten worden. Ebenfalls waren die uns zustehenden Informationen von Germanwings nicht ausreichend. Ich bitte um die sofortige Rückerstattung der von uns bezahlten Beträge für unsere freien und jedem Fluggast zustehenden Gepäckstücke. Ansonsten war das mein letzter Flug mit Opodo und Germanwings.! Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schierling
Erst ab dem Tarif Smart ist das Gepäck inclusive.
Wenn ein Prortal immer den Günstigsten Preis anzeigt (vermute ich denn ich Buche immer bei den Airlines direkt) besteht diese möglichkeit durch aus.
Das wollten Passagiere bei Flügen zu einem Handgepäcktarif von Berlin nach Tel Aviv und zurück nicht akzeptieren und verklagten die Fluggesellschaft auf Erstattung von jeweils 40 US-Dollar, die sie beim Einchecken für den Rückflug pro Person für die Beförderung von Aufgabegepäck entrichten mussten.
Mit ihrer Klage blitzten sie beim Amtsgericht München ab, das entschied, bei der Buchung eines Fluges sei ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen werde (Aktenzeichen 159 C 12576/15).
Was lernen wir daraus: Bei Flugbuchungen wird man außer der reinen Beförderung von A nach B keine Leistungen erwarten dürfen, die nicht ausdrücklich zugesichert worden sind.
Ob im vorliegenden Sachverhalt die Mitnahme von Aufgabegepäcl ausdrücklich zugesichert war oder nicht, muß der Fragesteller selbst beantworten.
Ein enttäuschter Germanwings-Kunde!