lekker Energie GmbH (Berlin)
Ankündigung einer Zählersperrung. RECHTSWIDRIG
Bestell-/Kundennummer: 5081814
Widersprüchliche Aussagen der Kundenberater.
Ich möchte hier meinen Frust und Ärger auslassen. Es ist nicht das erste Mal, dass ich mit dem unfreundlichen Kundenservice vom lekker aneinander geraten bin.
Bereits im Winter 2015/16 wurde unser Gas aufgrund eines geringfügigen Forderungsrückstand gesperrt. Damals wurde seitens eines Fehlers unserer Seite das Geld versehentlich auf das Stromkonto von lekker und nicht auf das Gaskonto überwiesen. Dies ist lekker zwar aufgefallen, aber benachrichtigt über den Fehler wurden wir nicht. Stattdessen erhielten wir sehr überraschend eine Sperrankündigung.
Wir haben damals alles in unserer Macht stehende getan, um die Sperrung abzuwenden, unter anderem den Betrag sofort beglichen und eine Überweisungsbestätigung an lekker per E-Mail versendet, deren Erhalt wir auch bestätigt bekommen haben.
Trotzdem wurde der Zähler gesperrt. Aufgrund dessen und weil es Winter war und wir eine kleine Tochter haben (worüber lekker informiert war), haben wir ene einstweilige Verfügung vom Amtsgericht erworben. Die besagte, dass der Zähler unverzüglich freizugeben sei und die Sperrung rechtswidrig war, weshalb lekker die Kosten übernehmen musste.
Im aktuellen Fall erreichte uns im März eine vorzeitige Gasabrechnung, nach der der Abschlag auf 100 Euro heraufgesetzt wurde. Dies fanden wir zu hoch angesetzt, da wir erst im Herbst zu lekker gewechselt sind und daher keine Sommermonate zum Ansparen einbringen konnten. Dies würde sich aber im laufendem Jahr anders verhalten. Daher haben wir den Betrag auf 75 Euro heruntergesetzt. Allerdings haben wir versäumt, lekker darüber zu informieren. Deshalb ergab sich ein erneuter Forderungsrückstand von 105 Euro (inklusive Sperrankündingungkosten von 30 Euro).
In einem Telefont mit einer Kundenservicemitarbeiterin wurde uns geraten, schon einmal 10 Euro zu überweisen, damit der Betrag unter 100 Euro liegt, da eine Sperrung bei einem offenen Betrag von unter 100 Euro rechtlich nicht zulässig ist. Ironisch an der Sache ist, dass wir den Betrag ja nur überschritten haben, aufgrund der 30 Euro Sperrankündigungskosten, ohne die der offene Betrag ja nur 75 Euro betragen würde. Dies taten wir sofort und schickten auch die Überweisungsbestätigung umgehend per E-Mail an den Kundenservice.
Kurz darauf erhielten wir die Antrwort, dass die 10 Euro nicht ausreichen würden, und man auch bei einem Betrag unter 100 Euro sperren würde, was wie gesagt aber eigentlich rechtswidrig ist. Da wir aber keine Lust dazu haben, uns wieder die Mühe mit dem Amtsgericht zu machen, haben wir auch nun die restlichen 95 Euro überwiesen.
Mein Mann hat zur erneuten Abklärung nochmals mit dem Kundenservice telefoniert, woraufhin er scheinbar an den unhöflichsten und hochnäsigsten Kundenberater, den lekker zu bieten hat, sprach. Im Wissen darüber, dass wir unser Bestes versucht haben, die Sperrung zu umgehen, wollte er aufgrund seines Hochmutes die Sperrankündigung jedoch nicht zurücknehmen. Er sah sich und lekker mit ihrem Verhalten vollkommen im Recht, obwohl er besser wissen müsste, dass dem nicht so ist.
Gesetzlich reicht schon die Bereitschaft den offen Betrag zu zahlen und dies glaübwürdig darzulegen. Um sogar noch weiterzugehen, haben wir letzendlich, obwohl rechtlich nicht notwendig, den vollen Betrag schon überwiesen. Der Herr vom Kundenservice drohte uns aber weiter, dass dies nicht ausreichen würde, wenn der Betrag nicht bis zum 05.10.2016, also in vier Tagen (wobei dazwischen ein Sonn- und Feiertag liegt), die Sperrung nicht mehr abgewendet werden könne. Dies ist doppelt falsch, da eine Sperrung nochmals drei Tage vor Sperrung angekündigt werden muss, dies wäre also Montag, der wie gesagt ein Feiertag ist.
Ein weiter Punkt, der bei dem Gespräch zu Tage kam, war, dass lekker unrechtmäßig den Grundpreis erhöht hat, er laß uns von seinem Auszug des Energieauftrags andere Werte ab, die auf unserem Energieauftrag stehen, obwohl dieser eine Blaupause des unseren sein müsste. Weiter sollte dieser für zwei Jahre verbindlich sein. Letzendich wimmelte der Kundenberater meinen Mann damit ab, dass noch mehr Kunden in der Warteschleife warteten und er alles relevant gesagt hätte.
Der Herr weiß ganz genau, dass er im Unrecht ist und das werde ich so nicht hinnehmen.
Ich hoffe, dass das lekker-Team die Beschwerden seiner Kunden ernst nimmt.
04.10.2016 | 15:16
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrte Beschwerdeführerin,
wir werden den Sachverhalt umgehend überprüfen und uns bei Ihnen melden. Für die Unannehmlichkeiten möchten wir Sie um Entschuldigung bitten.
Mit freundlichen Grüßen,
Nils Wilms
Beschwerdemanagement
Wenn das Verhalten von lekker in Ordnung war, warum hat lekker der einstweiligen Verfügung nicht widersprochen? Obwohl wir alle Forderungen und Entsperrkosten am selben Tag noch bezahlten, hat es noch ca. 2 Tage gedauert bis der Zähler wieder entsperrt wurde. Auf Nachfragen beim Netzbetreiber wurde uns mitgeteilt dass noch kein Entsperrauftrag vorliegt, obwohl lekker vom Forderungseingang wusste. Als der Netzbetreiber allerdings von der einstweiligen Verfügung erfuhr, wurde der Zähler binnen einer halben Stunde wieder entsperrt.
Sich in Ihrem Kommentar nur auf Sachverhalte zu beziehen, die sich gegen lekker richten zeigt mir schon auf was es hier hinauslaufen soll.
Schütteln sie ruhig weiter mit dem Kopf, ich wünsche Ihnen viel Vergnügen dabei.
Wären Sie den froh gewesen, wenn Lekker der einstweiligen Verfügung widersprochen hätte und Sie tatsächlich gesperrt wären!
Was für Details hier rechtsmäßig/-kräftig ist, ist ja nicht Mal der springende Punkt.
Sie haben die Fakten selbst dargelegt: Sie sind (warum auch immer) wiederholt in Zahlungsverzug geraten.
Die Aussage mit den "10,-€ überweisen um unter 100,-€ zu kommen" ist ja wohl auch ein schlechter Witz. Ebenso wie die Senkung Ihres Beitrages.
Wenn ich im Supermarkt an die Kasse gehe mit 'ner Schokolade für 3,-€, kann ich auch nicht entscheiden den Preis auf 2,-€ zu senken. Ich lasse die Schokolade da oder begehe Diebstahl.
Eine von einem Amtsrichter erlassene einstweilige Verfügung, die er nach Prüfung der Fakten getroffen hat, hat also keine Aussagekraft? Ein Amtsrichter erlässt also einfach nach Gefühl oder nach Laune einstweilige Verfügungen ohne dass es dafür Gründe gibt?
Was für ein Rechtssystem wir doch haben, bei dem Richter einfach so aus Spaß einstweilige Verfügungen erlassen.
Zahlungsunfähig? Ach so, deshalb wurde der Abschlag auch sonst immer bezahlt. Wir reden hier nicht von Rückständen im 200 € Bereich, sondern darunter.
Lekker hat Maßnahmen getroffen, obwohl sie den Beleg hatten, dass alle offen Beträge gezahlt wurden. Rechtmäßigkeit?
ReclaBoxler-9433196:
Wir waren gesperrt! Obwohl alles beglichen wurde. Über zwei Tage, in denen kein Entsperrauftrag von Lekker an den Netzbetreiber raus ging (unter der Woche). Die Entsperrung wurde vom Netzbetreiber nach Vorzeigen der einstweiligen Verfügung (die ja keine Aussagekraft hat (ironie on/off) ) vorgenommen.
Die Aussage mit dem 10 € überweisen um unter 100 € zu kommen ist lächerlich? Wurde uns aber genau so von einer Kundenservicemitarbeiterin von Lekker geraten.
Der Abschlag ist kein "Preis" sondern eine Vorauszahlung UNSERES Geldes an Lekker, damit wir nicht am Ende des Jahres alles auf einmal Zahlen müssen und ist gleichzeitig eine Sicherheit für den Anbieter, sollte also daher ANGEMESSEN sein. Wie hoch genau ist Verhandelbar.
Lekker hat mittlerweile unsere 75 € Anschlag akzeptiert. So viel zu Diebstahl.
Beschwerde ist gelöst