Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 294 Views | 28.11.2016 | 20:06 Uhr
geschrieben von J. Kluck

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Kaarst)

Kündigung per Fax nicht akzeptiert, unseriöser Umgang

Bestell-/Kundennummer: 000014689647

Ich habe meinen Vertrag mit dem Anbieter Grünwelt Gas (Gas.de) fristgerecht per Fax vom 30.05.2016 kündigen wollen habe auch eine Rückmeldung per E-Mail erhalten mit dem Betreff „Kündigung - Vertragskonto: 000014689647 Vorgangsnummer: 7955868#6070181“. Die E-Mail lautete wie folgt:

SCHLAGWORTE

„Sehr geehrter Herr Kluck,

vielen Dank für Ihr Fax vom 30.05.2016.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.

Gerne möchten wir Sie davon überzeugen, weiterhin unser Kunde zu bleiben. Deshalb haben unsere Tarif-Experten ein Treue-Angebot für Sie vorbereitet, das unter anderem eine sofortige Gutschrift für Sie beinhaltet. Bitte rufen Sie uns am besten gleich unter der für Sie kostenfreien Rufnummer 0800 558 81 11 an, um sich dieses Angebot zu sichern.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Fax, Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag. “

Man könnte dem Anbieter unterstellen, dass er darauf abzielt, dass diese E-Mail übersehen bzw. nicht bis zum Schluss gelesen wird, da sie

  1. per E-Mail (nicht wie in der Kündigung gewünscht postalisch)
  2. in den ersten Absätzen eher so formuliert ist, dass die Kündigung bestätigt wird und erst im 3. Absatz der Umstand erläutert wird, dass laut deren AGB´s die Kündigung per Fax nicht wirksam ist.

Mir war nicht bewusst, dass eine Kündigung per Fax in diesen AGB´s ausgeschlossen wird und habe aufgrund der obenstehenden Verwirrung die E-Mail nicht vollständig gelesen. Verwundert bin ich auch, dass so auf postalischen Umgang bei Vertragsangelegenheiten wie einer Kündigung gesetzt wird, aber selber „nur“ per E-Mail über die Nicht-Anerkennung reagiert.

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Dahinter könnte man eine Methode vermuten, die das Unternehmen in meinen Augen unseriös erscheinen lässt.

Als ich (leider erst nach Ablauf der Kündigungsfrist) anrief und diesen Fall mit der Kundenbetreuung klären wollte, sprach ich auch das „Treue-Angebot“ an und man bot mir tatsächlich bei einer Vertragsänderung stolze 8€ Rabatt gegenüber dem aktuellen Vertrag für den kompletten Jahresbeitrag an. Um nicht in noch eine weitere Falle zu tappen, habe ich es bei dem aktuellen Vertrag belassen. Vielleicht wär das Angebot ja besser ausgefallen, wenn ich vor Ablauf der Kündigungsfrist Kontakt aufgenommen hätte?

Sollte meine Kündigung auf diesem Weg nicht anerkannt werden, werde ich rechtliche Schritte gegen den Anbieter einleiten. So komme ich auch einmal in den Genuss meine Rechtsschutzversicherung nutzen zu können.

Ich werde diesen Anbieter in Zukunft meiden und hoffe auf diesem Weg andere Leute davor zu bewahren, in ein ähnliches Problem zu geraten.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Anerkennung meiner Kündigung zum 31.10.16


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.11.2016 | 10:56
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kluck,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


30.11.2016 | 08:11
von Dalex | Regelverstoß melden
Sei Oktober 2016 hat der Gesetzgeber diesen AGB einen Riegel vorgeschoben. Seither reichen zur Kündigung auch Emails. Leider gilt das nicht für Altverträge.

Mir ist es bei gas.de ähnlich ergangen. Wir haben aber Rechtsschutz und damit den Fall lösen können. Das Fax ist zur Terminwahrung trotzdem gültig, es muss nur schnellstmöglich durch den postalischen Versand des Originals legitimiert werden. Das darf dann auch nach der Kündigungsfrist ankommen (§ 127 Abs. 2 BGB).

Das zur Info für alle, die von Gas.de oder Stromio ähnlich unfair ausgebremst werden.

04.12.2016 | 09:23
von J. Kluck gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigung zum 31.12.2016 akzeptiert




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