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658 Views | 09.11.2016 | 13:22 Uhr
geschrieben von Ulrich Hölzer
Trotz E-Mail und Einschreiben mit Rückschein - keine Reaktion.
Am 05.10.2016 hatte unser Urlaubsrückflug aus Malaga 5:40 Stunden Verspätung wegen eines technischen Defekts. Was das bei einer Reise mit einem 21 Monate alten Kleinkind bedeutet, können sich alle Eltern vorstellen. Statt abends kamen wir mitten in der Nacht zu Hause an.
Fluggästen steht in derartigen Fällen eine Entschädigung zu. In diesem Fall 400 Euro pro Fluggast.
Trotz E-Mail und Einschreiben mit Rückschein reagierte die Fluggesellschaft GERMANIA bisher nicht.
Offenbar geht es heutzutage nicht mehr ohne Anwalt und Gericht. Schade.
Meine Forderung an Germania Fluggesellschaft mbH:
Zahlung der Entschädigung gemäß Fluggastrechte-VO
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